Ebay Probleme, Käufer Will Geld Zurück!
#1
geschrieben 29. September 2005 - 22:26
also habe mal ein problem und zwar mit einem Käufer meines Handys. Also die Artikelbeschreibung klang so:
Sie bieten hier auf ein Nokia 6100. Es hat mir lange gedient und war stets betriebsbereit, doch jetzt habe ich mir einen neuen Vetrag zugelegt und es muss leider weichen.
Das Handy ist eigentlich wie neu vom Aussehen, nur leichte Gebrauchsspuren zu sehen, aber kaum der Rede wert.
Das einzigste was mir aufgefallen ist, ist das die Tasten nicht immer sofort reagieren, aber denke das müßte einfach einmal richtig sauber gemacht werden zwischen den Tasten und es läuft dann wieder einwandfrei.
Hier noch ein paar Daten zu dem Handy:
..................................................
...
Laut den neuen EU Rechten muss ich dadrauf hinweisen das ich keine Garantie gebe und kein Rückgaberecht besteht und daher verkaufe ich es auch Defekt, also viel Spaß beim bieten. Und bitte keine Spaßbieter, danke!
So habe dann auch das geld bekommen und jetzt schreibt der Käufer das hier:
""""Als ich das Paket geöffnet habe , traute ich meinen Augen nicht. Das Handy
FUNKTIONIERT NICHT !!!!!!!!!!!!!!
Das was sie mir da geschickt haben ist eine Frechheit. Das Handy lässt sich
noch nicht mal anschalten . So etwas habe ich noch nie erlebt.
.Ausserdem meinen sie in der Auktin ICH ZITIERE :'' Das Handy ist eigentlich
wie neu vom Aussehen, nur leichte Gebrauchsspuren zu sehen, aber kaum der
Rede wert '' und das ist auch nicht der Fall .
Also ich würde ihnen dringen raten mir das Geld schnellsten zurüch zu
überweisen. Denn wenn dies nicht der Fall sein sollte, so werde ich
rechtlich gegen sie vorgehen . Es gibt hier in XXX viele Anwälte die
sich auf Internetverkaufsrecht spezialisiert haben, und galauben sie mir,
ich werde das in Anspruch nehmen. Ihnen ist hoffentlich auch klar dass ich
dann erst mal eine Anzeige bei der Polizei machen muss, um weiter vorgehen
zu können.
ich erwarte eine baldige Antwort """""""
So was kann man dagegen tun, also 1. Das Handy war wirklich in einem guten zustand als es hier weg gegangen ist, also eben nur Gebrauchsspuren, habe dem Käufer sogar noch ein anderes Cover drauf gemacht und aufgeladen also das Akku und alles lief einwandfrei, man konnte es anstellen zu 100%.
Das einzigste was nicht ging waren manche Tasten und das habe ich wohl klar geschrieben. Also kann mir einer RAT geben, also normalerweise bin ich ja nicht so einer der strikt sagt du bekommst das geld nicht wieder, aber wenn ich so eine E-mail bekomme, naja dann möchte ich mal gerne wissen ob er wirklich soviel recht hat?
Wäre nett wenn mal einer was dazu sagen könnte. Danke schon mal.
Anzeige
#2
geschrieben 29. September 2005 - 22:37
Vielleicht hat er es auch nur kaputt gemacht, oder es gefällt ihm nicht, oder sonst was. Ist immer schwer bei sowas.
#3
geschrieben 29. September 2005 - 22:38
#4
geschrieben 29. September 2005 - 22:47
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
... vielleicht findest du ja was passendes, ist jedenfalls sehr informativ!
Wie schon geschrieben wurde, kannst du dir eine negative Bewertung einfangen!
Wäre noch interessant, um welchen Streitwert es sich handelt
#5
geschrieben 29. September 2005 - 23:25
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#6
geschrieben 29. September 2005 - 23:34
#7
geschrieben 30. September 2005 - 07:10
#8
geschrieben 30. September 2005 - 07:17
Mir ist aber aufgefallen, das man es letzte Zeit nur noch mit so Bekloppten bei Ebay zu tun hat.
Früher habe ich dort sehr gerne verkauft, aber inzwischen ist mir das wirklich zu blöd.
Mit jedem 2. Artikel hat man Ärger, mal davon abgesehen was Ebay inzwischen dann auch noch an Gebühren verlangt. Also ich hab echt die Schnauze voll und setzte mich lieber demnächst auf den Trödelmarkt wie guten alten Zeiten!
Gruss Avnas
#9
geschrieben 30. September 2005 - 07:22
Wenn du das Handy mit gutem gewissen verkauft hast, dann nimm es auf keinen fall zurück und lass ihn zum anwalt rennen! das wird der sowieso niemals machen, weil er genau weiss das er keine chance hat! deswegen ist er auch gleich so aggressiv in der email gewesen
#10
geschrieben 30. September 2005 - 07:28
klingt für mich auch nach einem einschüchterungsversuch.
würde ich garnicht weiter darauf eingehen ausser ihm vielleicht nochmal auf deine erwähnten EU rechte hinweisen.
es sei denn die ware ist in dem zustand wie der es beschreiben hat.
mit einer negativen bewertung musst du aber wohl rechnen.
es ist auch immer eine sache mit so undeutigen beschreibungen.
"Das Handy ist eigentlich wie neu vom Aussehen"
Sieht es nun aus wie neu oder nicht?
"...ist das die Tasten nicht immer sofort reagieren, aber denke das müßte einfach einmal richtig sauber gemacht werden zwischen den Tasten..."
bevor man so ein ding verkauft könnte man sich ja mal bemühen dies selber zu reinigen.
also gehen die tasten nun oder nicht?
mein rat, das nächste mal eine genauere artikelbeschreibung machen und die ware vorher genau prüfen und dann gibt es solche probleme nicht.
#11
geschrieben 30. September 2005 - 07:32
Wenn ihr den Link in den Browser eingebt, funzt es !
Zitat
... denke, dass dies jedoch jeder Hans lesen kann und sich bewußt sein müsste, auf was er
sich da ggf. einlässt.
Dieser Beitrag wurde von neuropath bearbeitet: 30. September 2005 - 07:37
#12
geschrieben 30. September 2005 - 07:59
dann bist du eigentlich trotz der zweideutigen beschreibung fein raus
und er kann drohen wie er will.
wahrscheinlich hat er es so wie ich überlesen und regt sich nun auf.
schick ihm ne brille hinterher.
"hunde die bellen, beißen nicht"
#13
geschrieben 30. September 2005 - 08:50
Naja und mit den tasten, manche Tasten gingen nicht immer, man konnte drücken wie man wollte es kamm nichts. Und mal ganz ehrlich, also der Typ kauft nur Handys wie ich gerade gesehen habe, der wollte bestimmt nen fitsch machen und jetzt sieht er das die tasten nicht sofort gehen und will das geld zurück haben.
Vieleicht sollte er es mal reinigen, ich hatte keine lust darauf *ehrlichzugeb* aber ob es jetzt endlich daran liegt, weiß ich selber nicht?!
Aber denke die Auktion ist ja wohl eindeutig, soll ich dem einfach die 2.Oberschale zuschicken damit er hinterher nicht sagen kann, ich hätte nicht Original geliefert?
Also irgendwie habe ich ja doch angst das ich hinterher doch einen dran bekomme vom Anwalt
#14
geschrieben 30. September 2005 - 09:04
Zitat
->
Zitat
bin ich auch der Meinung
#15
geschrieben 30. September 2005 - 09:12

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