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Nachrichten zum Thema: Windows XP
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Xp Cd Kaputt Händler verweigert Eintausch


#1 Mitglied ist offline   Skaroth 

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  geschrieben 26. September 2005 - 18:43

Hi,

meine inzwischen 1 Jahr alte XP Pro CD hat einen ziemlich großen Riss (habe sehr oft neu aufgesetzt, kann aber auch Transportschaden sein) und da habe ich mal im Netz gegoogled und herausgefunden, dass man OEM Versionen, die man separat gekauft hat, beim Händler eintauschen kann. Was war? Irgend so ein 0815 Angestellter meint, dass das nicht möglich ist. Er hat mir gesagt, dass ich Microsoft kontaktieren soll. Das kam mir schon spanisch vor, da ja auf der Microsoft Homepage steht, dass ein Händler verpflichtet ist, Kopien von CDs bei OEM versionen herzugeben.

Nun gut, ich habe heute noch den Support von Microsoft angerufen und die Antwort bekommen, dass der Händler verpflichtet ist mir eine Kopie der CD zu geben. Microsoft selber könne mir keine Kopie geben, da sich bei OEM Versionen die Lizenzierung ändere (irgendwas in dieser Richtung).

Jetzt wollte ich euch nochmal fragen, ob einer von euch ein ähnliches Problem hatte. Morgen rufe ich meinen Händler an. Ich will endlich meinen Laptop neu aufsetzen :veryangry:
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#2 Mitglied ist offline   amalbhalbe 

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geschrieben 26. September 2005 - 18:54

Verbraucherschutz hilft da manchmal wahre Wunder. So weit mir bekannt ist is der Händler so wie auch die MS Support line sagte, verpflichtet dir das auszutauschen sofern du diese bei ihm gekauft und noch vorweißen kannst ( rechnungsbeleg ) das es auch bei diesem Händler war.
Das eigenartige Verhalten dieses 0815 Angestellten lässt sich mir nicht erklären, an deiner Stelle geh ich da nochmal hin und verlange den Geschäftsführer und dem drück ich dann lang und breit ein das dieses Produkt das er verkauft aus dem Hause MS kommt und selbst die, dich bestätigten.
Wenn man sich dann noch immer verweigert würde ich zusehen wie gesagt Verbraucherschutz in aktion zu setzen
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#3 Mitglied ist offline   Jared 

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geschrieben 26. September 2005 - 19:12

Geht sowas auch mit Office CDs? Ich hab se halt ned von nem Händler gekauft.
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)

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#4 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 26. September 2005 - 20:35

@ amalbhalbe

Danke für deine Antwort. Also wie gesagt, ich rufe morgen den Händler nochmal an. Wenn da nichts gescheites rauskommt, werde ich MS davon berichten. Aber naja, vielleicht ist die Support Hotline vom Händler gebildeter als dieser PC Schrauber aus diesem Mini Geschäft. :(

@ Jared

ich vermute schon, wenn du eine Lizenz vorweisen kannst.
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#5 Mitglied ist offline   judge77 

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geschrieben 27. September 2005 - 10:33

finde ich persönlich aber auch schwachsinnig, was machen dann z.b. leute wie ich? das geschäft wo ich mein windows gekauft habe, exisitert nichtmehr. ich müsste mir dann windows neu kaufen obwohl ich einen legalen key hätte....
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#6 Mitglied ist offline   Jared 

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geschrieben 27. September 2005 - 12:19

Also ich hab Office so das ich den Key über EOpen abrufen kann. Kann mir jeamd nen Tipp geben wie ich da ne Schreibe kriegen kann?
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)

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#7 Mitglied ist offline   Skaroth 

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geschrieben 29. September 2005 - 19:56

Ich hab gestern nochmal mit dem Microsoft Support telefoniert. Ich habe gesagt, dass mein Händler die Herausgabe von Ersatz CDs verweigert. Daraufhin haben sie mich in eine andere Abteilung weitergeleitet, wo ich eine Ersatz CD anfordern konnte. Das Ganze kostet mich leider 24 Euro. Also es ist möglich, eine Ersatz CD bei Microsoft zu beantragen.
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#8 Mitglied ist offline   Sepultura 

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geschrieben 30. September 2005 - 15:45

Das mit kaputter CD geht glaube ich über die gesetzliche Gewehrleistung. Man hat 2 Jahre gesetzliche Gewehrleistung auf jedes Produkt (Essen, Benzin, alles was schnell verbraucht wird nicht und auf Gebrauchtwaren, dort 1 Jahr, bei Privaten Verkäufern kann dies ausgeschlossen werden.).
Der Händler muss nur dann haften, wenn die Ware (hier:CD) nicht durch den Benutzer kaputt gegangen ist (z.B. Schlechte Benutzung, z.B. Durch nicht-benutzung der Hülle). In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler, d.h., wenn er ihnen die Ware nicht reparieren bzw, neuerstatten will, muss er dem Benutzer nachweisen, dass er für den Schaden der Ware (hier:CD) verantwortlich ist. Nach den 6 Monaten muss der Benutzer beweisen, dass er nicht den Schaden verursacht hat, d.h., wenn der Benutzer dies nicht kann, hat er auf gut Deutsch Pech gehabt.

Also wenn auf Waren steht: 2 Jahre Garantie stimmt es nicht, denn es heißt 2 Jahre Gewehrleistung IMMER. :)
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#9 _Breaker_

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geschrieben 30. September 2005 - 20:44

Beitrag anzeigenZitat (Sepultura: 30.09.2005, 16:45)

Also wenn auf Waren steht: 2 Jahre Garantie stimmt es nicht, denn es heißt 2 Jahre Gewehrleistung IMMER.

Falsch, wenn auf der Ware steht, das 2 Jahre Garantie gewährt werden, müssen auch 2 Jahre Garantie gewährleistet sein, davon sind dann ein halbes Jahr gesetzlich und die restlichen 1,5 Jahre freiwillige Leistung des Herstellers.
Nur wenn dort steht gesetzliche Gewährleistung tritt oben genanntes in Kraft.
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#10 Mitglied ist offline   Sepultura 

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geschrieben 01. Oktober 2005 - 00:20

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 30.09.2005, 21:44)

Falsch, wenn auf der Ware steht, das 2 Jahre Garantie gewährt werden, müssen auch 2 Jahre Garantie gewährleistet sein, davon sind dann ein halbes Jahr gesetzlich und die restlichen 1,5 Jahre freiwillige Leistung des Herstellers.
Nur wenn dort steht gesetzliche Gewährleistung tritt oben genanntes in Kraft.


Falsch. Die gesetzliche Gewährleistung ist 24 Monate (also 2 Jahre)
http://www.finanztip...ges/gesgewl.htm
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Garantie wird danach extra drangehängt.
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#11 _Breaker_

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geschrieben 01. Oktober 2005 - 06:43

Du verstehst mich falsch.
Du hast geschrieben:
Also wenn auf Waren steht: 2 Jahre Garantie...
. Sobald auf der Ware, die ich kaufen möchte, eine Zusicherung des Herstellers ist, das er mir 2 Jahre Garantie einräumt, dann bekomme ich auch 2 Jahre Garantie, und nicht die gesetzlich festgelegte Gewährleistung.
Da der Hersteller durch den Aufdruck schriftlich festgelegt hat mir die Garantie einzuräumen würde er sonst ziemlich doof dastehen.
Einige Hersteller räumen übrigens eine längere Garantiezeit ein und lassen die Gewährleistung wegfallen.
So z.b. Asus, Garantie 3 Jahre,
Infineon, Garantie 10 Jahre,
Kingston, Garantie lebenslänglich usw..
Muss dir allerdings zustimmen das in den meisten Shops auch steht, das 2 Jahre Garantie gegeben wird und damit die gesetzliche Gewährleistung gemeint ist. Aber da lass uns mal abwarten, die Gerichte sind gerade dabei sich damit zu beschäftigen, und unser lokaler Radiosender geht davon aus, das dann ein neues Grundsatzurteil herauskommt, in dem steht, das die Shops, die mit 2 Jahren Garantie werben, auch 2 Jahre Garantie geben müssen, so das die Beweispflicht die vollen 2 Jahre beim Shop liegt.
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