Hallo, ich frage einfach mal hier im Forum nach, vielleicht gibts ja auch hier welche die von deutschem Recht Ahnung haben.^^
Ich bin Kunde bei der Versatel. Telefonischer Abschluss für einen 24-Monatsvertrag. Jedoch habe ich niemals etwas unterschrieben. Ist der Vertrag dann auch gültig?
Ich musste damals all meine Daten angeben, wurde dann von der "Rechtsabteilung" zur Kontrolle der Daten zurückgerufen, und das wars.
Bei nem Bekannten, der seinen Vertrag dann 2 Monate später abschließen wollte habe ich ihm gesagt er kann das alles telefonisch machen, ging bei mir ja auch. Nur ihn hat man dann plözlich gesagt, nein, dass wäre garnicht möglich ohne Unterschrift.
Nun interessiere ich mich stark dafür ob mein vertrag überhaupt gültig ist oder nicht.
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Vetragsabschluss Rein Telefonisch Ist das rechtens?
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#2
geschrieben 06. September 2005 - 13:38
Kuck mal hier. Unter bestimmten Bedingungen, oder besser gesagt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind scheint das erlaubt zu sein.
Hier dann noch das passende Gesetz.
MfG
Hier dann noch das passende Gesetz.
MfG
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
#3
geschrieben 07. September 2005 - 17:15
generell gilt ja,
da ein vertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen! Die Frage hier ist nur, ob du oder Versatel nachprüfen kann ob ein Vertrag zustande gekommen ist. deswegen sind solche dinge immer schriftlich auszuhandeln um vor gericht den dementsprechenden beweis zu haben, natuerlich kann das telefongespräch aufgenommen werden um als beweis zu dienen.
da ein vertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen! Die Frage hier ist nur, ob du oder Versatel nachprüfen kann ob ein Vertrag zustande gekommen ist. deswegen sind solche dinge immer schriftlich auszuhandeln um vor gericht den dementsprechenden beweis zu haben, natuerlich kann das telefongespräch aufgenommen werden um als beweis zu dienen.
#4
geschrieben 07. September 2005 - 17:26
Zitat (aplo: 07.09.2005, 18:15)
natuerlich kann das telefongespräch aufgenommen werden um als beweis zu dienen.
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Wo aber der Hörer am anderen Ende auch vorher drauf hingewiesen werden muß,sonst ist nichtig.
#5
geschrieben 07. September 2005 - 20:47
Zitat (Großer: 07.09.2005, 18:26)
Wo aber der Hörer am anderen Ende auch vorher drauf hingewiesen werden muß,sonst ist nichtig.
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richtig, und da die gegenseite sich dadurch strafbar macht...
hab ich kürzlich noch von nem anwalt gehört
- - - Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott - - -
#6
geschrieben 08. September 2005 - 11:03
Zitat (Großer: 07.09.2005, 18:26)
Wo aber der Hörer am anderen Ende auch vorher drauf hingewiesen werden muß,sonst ist nichtig.
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jo genau
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