WinFuture-Forum.de: Beschwerde - Wie Lange Hat Ein Amt Zeit Zur Bearbe - WinFuture-Forum.de

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Beschwerde - Wie Lange Hat Ein Amt Zeit Zur Bearbe

#31 _buzzlightyear_

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geschrieben 13. Dezember 2007 - 12:48

Zitat

Wie seht ihr das? Wärt ihr bereit einem Journalisten euer vielfältiges Wissen zur Verfügung zu stellen? Wollt ihr euch wehren? Findet ihr auch, dass die Gesellschaft erfahren sollte, wie man sich fühlt, wenn man einmal in die Tretmühle JobCenter geraten ist?


Der Journalist sollte aber dann auch mal eine Woche mit bei einem Sachbearbeiter setzen und sehen was die so an Kunden haben.....

Alle Jobbörse Mitarbeiter über einen Kamm zu scheren ist gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern die von Sozialamt versetzt(Beamte) / umgesetzt(Tarifbeschäftige( früher Angestellter))nicht fair, denn ein BA Mitarbeiter geht noch nicht mal aufs Klo ohne Weisung aus Nürnberg. (Ich erlebe es ab und zu mit.)

Dieser Beitrag wurde von buzzlightyear bearbeitet: 13. Dezember 2007 - 12:49


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#32 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 13. Dezember 2007 - 13:04

naja, wer nix leistet der auch keine sonderrechte hat :angry: aufs klo kannste während der pause gehen... iss bei großbetrieben wie VW auch nicht anders, mit dem unterschied das die sogar noch disziplinierter sind...

@elren: du schriebst das die BA alles mögliche einstellt (zur zeit)... wie kommt man an so einen job?
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#33 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 13. Dezember 2007 - 13:04

Beitrag anzeigenZitat (Maryam: 13.12.2007, 12:06)

Wie seht ihr das? Wärt ihr bereit einem Journalisten euer vielfältiges Wissen zur Verfügung zu stellen? Wollt ihr euch wehren? Findet ihr auch, dass die Gesellschaft erfahren sollte, wie man sich fühlt, wenn man einmal in die Tretmühle JobCenter geraten ist?


Lohohohol

wenn ich meine Probleme mit dem AA beschreiben würde die ich vor Harz IV / beim Übergang zum Harz IV und mit Harz IV hatte/habe dann reicht ein Buch nicht :angry:

#34 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 13. Dezember 2007 - 13:23

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 13.12.2007, 13:09)

"Wir haben keine Post von ihnen erhalten"


Kommt vorallem "gut", wenn man nach dem Stress 10 Monate später sein handschriftlich abgefasstes Einschreiben (das nie angekommen ist) in der Akte erblickt wenn der Bearbeiter was in meinem beisein sucht :angry: (<= sehts als galgenhumor an)

#35 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. Dezember 2007 - 21:25

Da ich selber im Amt arbeite ist mir bekannt, dass sich durch die Rechtssprechung eine allgemeine Frist von 6 Wochen herausgearbeitet wurde. Nicht falsch verstehen, keine Entscheidungsfrist 6 Wochen, sondern sie müssen dir innerhalb von 6 Wochen auf dein Schreiben antworten und sei es nur in der Weise, dass sie es zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten. Bei ungewöhnlich langer Bearbeitungszeit bleibt die Untätigkeitsklage, nur mußt du auch wissen, dass auch eine solche Klage den Entscheidungsprozess eher behindert, da die Akten erstmal ans Gericht gehen ... anstatt zu entscheiden.

#36 Mitglied ist offline   AdamRiese 

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geschrieben 30. April 2009 - 07:08

Ich selbst hab die erfahrung, wenn man die Durchwahlnr. zum betreffenden Bearbeiter hat, jeden Tag, punkt gleiche Uhrzeit freundlich nachfragen.Dann klappts mit der Bearbeitung.

#37 _Mami89_

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geschrieben 12. Dezember 2011 - 12:54

Das Jobcenter, vorallem in Euskirchen, ist das Allerletzte!!!

Ich bin 22 Jahre, in Elternzeit und mit einem Kind alleinerziehend. Durch die Schwangerschaft habe ich meine Ausbildung leider abgebrochen und beziehe zZ ALG II. Die netten Menschen des Jobcenters sind der Meinung, dass ich für mich einen Anspruch auf Kindergeld habe,was aber gesetztlich nicht der Fall ist. Nur leider hat niemand Ahnung von der Gesetzeslage und die Flachzangen rechnen mir seit über 6 Monaten mein nicht vorhandenes Kindergeld an. Jetzt stehe ich hier, konnte diesen Monat mal wieder nicht den Strom bezahlen, damit mein Kind etwas zu Essen hat, habe noch 5 Euro in der Geldbörse und NIEMAND will mir helfen. Ich soll eine Bescheinigung abgeben, die die Familienkasse mir nicht ausstellt, da im Gesetzbuch zu lesen ist, das ich keinen Anspruch habe. Ich habe solange recherchiert, bis ich in einem anderen Forum den Gerichtsbeschluss des Bundesfinanzhof in einem ähnlichen Fall gefunden habe!

http://juris.bundesf...&sid=a5677b7181
juris.bundesfinanzhof.de

Das Jobcenter stellt sich quer und lässt mich immer noch ohne Geld da stehen! Ich bin alleine mit meinem Problem und niemand ist zuständig. Ich habe sogar schon bei der Geschäftsführung angerufen und denen meine Notsituation erklärt, aber ich soll mich gefälligst mit meinem Sachbearbeiter darüber unterhalten und ich habe kein Recht die Geschäftsführung damit zu nerven, so die Vorzimmertante. Das ist eine bodenlose Frechheit!!!
Beschwerden werden grundsätzlich nicht entgegen genommen und von Einzelpersonen schonmal garnicht! Ich suche nun Leute, aus der Gegend Euskirchen, die bereit sind mit mir einen Beschwerdebrief zu verfassen und auch zu unterschreiben, den ich zum Kreishaus bringe und an die örtliche Presse weiterleiten werde! Nur in der Mehrzahl hat man eine Chance die Aufmerksamkeit der Ämter zu erlangen und etwas gegen diese unsozialen Zustände zu tun. Ich weiß sonst wirklich nicht, was ich noch machen soll!!

Also, sollte hier jemand aus Euskirchen sein, der ähnliche Probleme hat und diese einfach mal loswerden will, meldet euch bitte per eMail!

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