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Schade,aber verständlich.
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Ich will ja nicht klagen (könnte ich mir nicht leisten),sondern nur damit drohen.
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Das habe ich alles fleißig gemacht,da ich denen nicht traue (wie meinte Scully schon - trauen sie niemanden!
Meine Beschwerden waren bisher auch alle sachlich und immer mit Einschreiben/Rückschein.
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Die Kompetenz der Kollegin wird in Frage gestellt, und wenn der Dienstweg in dem JC eingehalten wird, sollte der Geshäftsführer diese Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Tisch bekommen. Und dann folgt normalerweise ein Personalgespräch! Und das zieht definitiv.
Gut zu wissen,bisher dachte ich das dort alle unter einer Decke stecken.
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Gruß Püppi von Elren
Danke für Deine Mühe und Gruß zurück!
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Wie lange ist aber die max. zulässige Bearbeitungsdauer für eine Beschwerde?
Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 02. September 2005 - 21:45

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