Telegate knackt den Telekom-Jackpot
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Der Auskunfts-Dienstleister hat vor dem Landgericht Köln einen großen Erfolg im Kampf gegen die Deutsche Telekom errungen. Der ehemalige Monopolist muss 65,2 Millionen Euro an Telegate zurückerstatten. Die Telegate-Aktie ist nicht zu bremsen.
Das Urteil sei in erster Instanz ergangen, teilte das Unternehmen mit. Zusätzlich zu dem genannten Betrag muss die Telekom außerdem noch Zinsen seit der Erhebung der Klage im Dezember 2004 an Telegate zahlen. "Einem weitergehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht stattgegeben", teilte das Münchener Unternehmen mit. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Auskunftsdienstleister hatte die Telekom im Dezember 2004 auf Rückzahlung von angeblich überhöht in Rechnung gestellten Kosten verklagt. Dabei ging es um Teilnehmerdaten für die Telefonauskunft aus den Jahren 1996 bis 2004. Der Europäische Gerichtshof habe zuvor in einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert, teilte Telegate mit. Demnach seien die in Deutschland von der Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang überhöht gewesen.
Ob die Telekom gegen das Urteil in Revision gehen wird, bleibt abzuwarten. Die Telegate-Aktie sprang nach der Meldung um bis elf Prozent auf 20,44 Euro nach oben. Das war der höchste Stand seit über vier Jahren.
Das Urteil sei in erster Instanz ergangen, teilte das Unternehmen mit. Zusätzlich zu dem genannten Betrag muss die Telekom außerdem noch Zinsen seit der Erhebung der Klage im Dezember 2004 an Telegate zahlen. "Einem weitergehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht stattgegeben", teilte das Münchener Unternehmen mit. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Auskunftsdienstleister hatte die Telekom im Dezember 2004 auf Rückzahlung von angeblich überhöht in Rechnung gestellten Kosten verklagt. Dabei ging es um Teilnehmerdaten für die Telefonauskunft aus den Jahren 1996 bis 2004. Der Europäische Gerichtshof habe zuvor in einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert, teilte Telegate mit. Demnach seien die in Deutschland von der Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang überhöht gewesen.
Ob die Telekom gegen das Urteil in Revision gehen wird, bleibt abzuwarten. Die Telegate-Aktie sprang nach der Meldung um bis elf Prozent auf 20,44 Euro nach oben. Das war der höchste Stand seit über vier Jahren.
Quelle ARD