WinFuture-Forum.de: Deutschland Verschiebt Rücknahme Von Elektroschrot - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Regeln für das News-Forum

Bitte beachte beim Zitieren und Übersetzen von Inhalten folgende Punkte, um das Urheberrecht einzuhalten:

  • Zitate nur in zulässigem Umfang verwenden – Zitate sind nur für Erläuterungen, Kritik oder Berichterstattung erlaubt.
  • Keine Sinnveränderung – Der zitierte Text darf nicht verfälscht werden.
  • Verhältnismäßige Länge – Zitiere nur so viel, wie absolut notwendig ist.
  • Zitate immer klar kennzeichnen – Zitate müssen in den eigenen Beitrag eingebettet sein ("Zitat einfügen").
  • Übersetzungen fremder Werke – Übersetzungen geschützter Texte sind nur erlaubt, wenn die Übersetzung eindeutig als solche gekennzeichnet und die Originalquelle genannt wird.

Die Sprache dieses News-Forums ist deutsch. Wer in einer anderen Sprache eine News posten möchte, sollte sich ein Forum suchen, in dem die gewünschte Sprache gesprochen wird.
Verstöße führen zur Löschung des Beitrags.
Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
Seite 1 von 1

Deutschland Verschiebt Rücknahme Von Elektroschrot Von diesem Samstag auf März 2006


#1 Mitglied ist offline   swissboy 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.293
  • Beigetreten: 29. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Wohnort:127.0.0.1

  geschrieben 12. August 2005 - 12:44

Deutschland verschiebt Rücknahme von Elektroschrott
Richtlinie sollte am Samstag in Kraft treten und wird auf März 2006 verschoben

Zitat

Deutschland startet mit der EU-weit geregelten Rücknahme von Elektroschrott erst mit einer Verspätung von gut einem halben Jahr. Obwohl ein EU-Gesetz die kostenlose Rücknahme in Geschäften ab dem 13. August in allen EU-Ländern vorschreibt, werde Deutschland erst am 24. März 2006 mit der nationalen Umsetzung in die Praxis starten. Das berichteten EU- Diplomaten am Freitag in Brüssel.

Das EU-Gesetz schreibt vor, dass Verbraucher in der EU die Möglichkeit haben müssen, Computer, Kühlschränke und andere Altgeräte beim Kauf eines Neugeräts kostenlos zurückgeben. Das nationale Gesetz in Deutschland trat erst im März 2005 in Kraft. Ob die EU-Kommission wegen der Verspätung von gut einem halben Jahr ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen die Bundesrepublik einleitet, blieb zunächst offen.

Aktuell prüft die Behörde noch, ob Deutschland und andere Mitgliedsländer das EU-Gesetz fristgerecht umsetzten. "Derzeit fehlen uns detaillierte Informationen über die Maßnahmen in jedem der 25 Länder", sagte Sprecherin Antonia Mochan am Freitag.

Deutschland meldete seine Maßnahmen bei der Kommission an. Von Großbritannien gebe es hingegen überhaupt noch keine Meldung. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.

Laut EU-Gesetz gibt es auch die Möglichkeit, das alte Gerät in das Geschäft zurückzubringen, wo es gekauft wurde - ohne die Verpflichtung, dort ein neues Gerät zu kaufen. Neugeräte müssen mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher erkennen können, dass sie diese Geräte nicht unsortiert entsorgen dürfen.

Nach Industrieangaben aus Deutschland soll die EU-Richtlinie hier zu Lande vorrangig über spezielle Sammelstellen in den Kommunen umgesetzt werden, wo die Verbraucher die Geräte kostenlos abgeben können. Für die weiteren Schritte wie Demontage und Recycling seien dann die Hersteller verantwortlich.

Quelle dpa / ZDFheute

Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 12. August 2005 - 12:46


Anzeige



#2 Mitglied ist offline   swissboy 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.293
  • Beigetreten: 29. Dezember 04
  • Reputation: 2
  • Wohnort:127.0.0.1

  geschrieben 13. August 2005 - 19:38

EU-Regeln zur Rückgabe von Elektroschrott in Kraft

Zitat

Am heutigen Samstag lief die Frist der EU ab, um die beiden seit Anfang 2003 gültigen EU-Direktiven WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) in nationales Recht umzusetzen und in Kraft treten zu lassen. In Österreich gilt daher seit heute die Elektroaltgeräteverordnung (PDF-Datei). In Deutschland ist das entsprechende Gesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG) seit dem 24. März in Kraft -- allerdings gelten auf Grund von Übergangsfristen die von der EU geforderten Regeln zur für die Verbraucher kostenfreien Entsorgung von Elektroschrott in Deutschland erst ab dem 24. März 2006. Wegen dieser Verzögerung könnte ein Verfahren gegen Deutschland drohen.

Mit den EU-Richtlinien wird es Konsumenten in Österreich möglich, die meisten elektrischen und elektronischen Geräte kostenlos bei Sammelstellen oder Händlern zur Entsorgung abzugeben. In Deutschland sollen die Verbraucher dann vom 24. März 2006 an Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, je nach Gemeinde entweder zu den kostenlosen Abgabestellen u bringen oder die Altgeräte abholen lassen.

Bei Geräten im unteren Preissegment sind Preissteigerungen zwischen 10 und 25 Prozent zu erwarten, hieß es in der österreichischen Wirtschaft zum Inkrafttreten des dortigen Gesetzes: Für einen Kühlschrank etwa werden Zusatzkosten von 25 bis 30 Euro erwartet, für eine Leuchtstoffröhre von etwa 40 Cent. Insgesamt müssten Österreichs Verbraucher 30 bis 50 Millionen Euro jährlich aufbringen, schätzt die Wirtschaftskammer. "Wir sind gespannt, ob jetzt die Müllgebühren geringer werden, wie das immer versprochen wurde", sagte Wolfgang Krejcik, Bundesobmann der Radio- und Elektrohändler. In Deutschland wird mit Entsorgungskosten von jährlich 350 bis 500 Millionen Euro gerechnet, die zumindest teilweise an die Verbraucher weitergeben werden sollen. Alle in Deutschland verkauften Geräte müssen zunächst beim neuen Elektro-Altgeräte-Register (EAR) in Fürth registriert werden.

Spezielle Regeln gibt es beispielsweise in Österreich für Online-Shops. Diese müssen, so sie den Elektroschrott nicht über den Versandweg annehmen möchten, in jedem der 99 politischen Bezirke Österreichs (Wien gilt dabei als ein Bezirk) jeweils mindestens zwei Sammelstellen einrichten beziehungsweise entsprechende Verträge mit ansässigen Stellen abschließen. Obwohl Österreich die von der EU angepeilten Sammelmengen von vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr bereits überschreitet, musste eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Wirtschaftskammer kritisiert Umsetzungsdetails und ist unglücklich über die "besonders große Bürokratie" des Sammelsystems. Außerdem behindere die EU durch die Richtlinie den freien Warenverkehr. Verkauft ein Händler ein Gerät an einen Endverbraucher in einem anderen EU-Staat, müssen nicht die österreichischen, sondern die abweichenden Regeln des Ziellandes genau befolgt werden. Meist wird es notwendig sein, einen Vertrag mit einem dort tätigen Sammelsystem abzuschließen -- dieser Aufwand wird dazu führen, dass kleinere Anbieter Lieferungen in andere Länder einstellen müssen.

In Österreich wetteifern fünf konkurrierende Sammelsysteme um den Elektroschrott: Elektro Recycling Austria, CCR, EVA sowie das Umweltforum Haushalt mit der UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH und der UFH Altlampen Systembetreiber GmbH. Während die UFH-Firmen Stückpreise verrechnen, kassieren die drei anderen Anbieter gewichtsabhängige Gebühren. Seit 1993 beim Kauf von Kühlgeräten geleistete Entsorgungsbeiträge zahlt das UFH bis Ende März zurück.

Endverbraucher in Österreich können die der Verordnung unterliegenden E-Geräte bei der Sammelstelle ihrer Gemeinde gebührenfrei abgeben. Derzeit sind etwa 700 Einrichtungen registriert, im Laufe des Jahres dürfte sich diese Zahl verdoppeln. Die Kommunen sammeln die Altgeräte und können sie nach Belieben verwerten. Was bei anderen Verbrauchern, Werkstätten oder Schrotthändlern keinen Absatz findet, muss eines der Sammelsysteme übernehmen, das der Gemeinde zusätzlich Kostenersatz leisten muss. Gegenüber Händlern haben Kunden nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Rücknahmeanspruch: Wenn gleichzeitig ein gleichartiges Neugerät erworben wird und der Händler eine Verkaufsfläche von mindestens 150 Quadratmetern hat. Apparate, die in der Regel von Professionisten fix montiert werden (etwa Warmwasserboiler oder größere E-Heizungen), müssen die Händler nicht zurücknehmen. Außerdem gibt es eine Liste von Ausnahmen (PDF-Datei): So sind zwar Speicherkarten von Digitalkameras von der Verordnung erfasst, Chipkarten aber nicht. Trafos und Spielzeugautos von Rennautobahnen sind zurückzunehmen, die Rennbahn selbst nicht. Ebenso freigestellt sind elektrische Außenbordmotoren, Batterien, beleuchtete Globen, Glückwunschkarten mit Sound, Grafik- und Soundkarten, GPS für Fahrzeuge, Herzschrittmacher, interne Festplatten, Jojos mit Lichteffekt, "Kindertöpfe mit Sound", elektrische Sexpuppen, Motherboards, Motoren für Melkmaschinen, beleuchtete Polizeikellen, einzeln verkaufte elektronische Ersatzteile oder "Skibrillen mit Wischer". Auch Glühlampen müssen im Gegensatz zu Leuchtstoffröhren nicht angenommen werden.

Dass sich die Verbraucher in Deutschland noch etwas gedulden müssen, bis sie ihren gesamten Elektroschrott tatsächlich ohne weitere Kosten loswerden, stößt allerdings in Brüssel sauer auf: Die EU-Kommission könnte wegen der Verzögerung ein Verfahren gegen die Bundesrepublik einleiten, hat das Handelsblatt aus EU-Kreisen erfahren. Aktuell prüfe die Behörde noch, ob Deutschland und andere Mitgliedsländer das EU-Gesetz fristgerecht umsetzten, heißt es bislang noch diplomatisch: "Derzeit fehlen uns detaillierte Informationen über die Maßnahmen in jedem der 25 Länder", sagte Kommissionsprecherin Antonia Mochan. Deutschland meldete seine Maßnahmen bei der Kommission an. Von Großbritannien gebe es hingegen überhaupt noch keine Meldung.

Quelle heise online

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0