Richtlinie sollte am Samstag in Kraft treten und wird auf März 2006 verschoben
Zitat
Deutschland startet mit der EU-weit geregelten Rücknahme von Elektroschrott erst mit einer Verspätung von gut einem halben Jahr. Obwohl ein EU-Gesetz die kostenlose Rücknahme in Geschäften ab dem 13. August in allen EU-Ländern vorschreibt, werde Deutschland erst am 24. März 2006 mit der nationalen Umsetzung in die Praxis starten. Das berichteten EU- Diplomaten am Freitag in Brüssel.
Das EU-Gesetz schreibt vor, dass Verbraucher in der EU die Möglichkeit haben müssen, Computer, Kühlschränke und andere Altgeräte beim Kauf eines Neugeräts kostenlos zurückgeben. Das nationale Gesetz in Deutschland trat erst im März 2005 in Kraft. Ob die EU-Kommission wegen der Verspätung von gut einem halben Jahr ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen die Bundesrepublik einleitet, blieb zunächst offen.
Aktuell prüft die Behörde noch, ob Deutschland und andere Mitgliedsländer das EU-Gesetz fristgerecht umsetzten. "Derzeit fehlen uns detaillierte Informationen über die Maßnahmen in jedem der 25 Länder", sagte Sprecherin Antonia Mochan am Freitag.
Deutschland meldete seine Maßnahmen bei der Kommission an. Von Großbritannien gebe es hingegen überhaupt noch keine Meldung. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.
Laut EU-Gesetz gibt es auch die Möglichkeit, das alte Gerät in das Geschäft zurückzubringen, wo es gekauft wurde - ohne die Verpflichtung, dort ein neues Gerät zu kaufen. Neugeräte müssen mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher erkennen können, dass sie diese Geräte nicht unsortiert entsorgen dürfen.
Nach Industrieangaben aus Deutschland soll die EU-Richtlinie hier zu Lande vorrangig über spezielle Sammelstellen in den Kommunen umgesetzt werden, wo die Verbraucher die Geräte kostenlos abgeben können. Für die weiteren Schritte wie Demontage und Recycling seien dann die Hersteller verantwortlich.
Das EU-Gesetz schreibt vor, dass Verbraucher in der EU die Möglichkeit haben müssen, Computer, Kühlschränke und andere Altgeräte beim Kauf eines Neugeräts kostenlos zurückgeben. Das nationale Gesetz in Deutschland trat erst im März 2005 in Kraft. Ob die EU-Kommission wegen der Verspätung von gut einem halben Jahr ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen die Bundesrepublik einleitet, blieb zunächst offen.
Aktuell prüft die Behörde noch, ob Deutschland und andere Mitgliedsländer das EU-Gesetz fristgerecht umsetzten. "Derzeit fehlen uns detaillierte Informationen über die Maßnahmen in jedem der 25 Länder", sagte Sprecherin Antonia Mochan am Freitag.
Deutschland meldete seine Maßnahmen bei der Kommission an. Von Großbritannien gebe es hingegen überhaupt noch keine Meldung. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.
Laut EU-Gesetz gibt es auch die Möglichkeit, das alte Gerät in das Geschäft zurückzubringen, wo es gekauft wurde - ohne die Verpflichtung, dort ein neues Gerät zu kaufen. Neugeräte müssen mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher erkennen können, dass sie diese Geräte nicht unsortiert entsorgen dürfen.
Nach Industrieangaben aus Deutschland soll die EU-Richtlinie hier zu Lande vorrangig über spezielle Sammelstellen in den Kommunen umgesetzt werden, wo die Verbraucher die Geräte kostenlos abgeben können. Für die weiteren Schritte wie Demontage und Recycling seien dann die Hersteller verantwortlich.
Quelle dpa / ZDFheute
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 12. August 2005 - 12:46

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