Zitat
Das Landgericht Verden hat den Entwickler des "Sasser"-Computerwurms heute zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss Sven J. 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder Altenheim leisten. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Das Strafmaß begründete das Gericht mit der Schwere der Schuld. Der 19-Jährige habe bei der Programmierung erhebliche kriminelle Energie gezeigt, eine schädliche Neigung, durch die sich das Strafmaß möglicherweise erhöht hätte, stellte es bei dem Angeklagten jedoch nicht fest. Die Anklage gegen den Jugendlichen lautete auf Vergehen der Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe. Im Frühjahr 2004 hatten sein Wurm "Sasser" und der Vorgänger-Computerwurm "Netsky" weltweit erheblichen Schaden angerichtet.
Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Urteilsbegründung des Gerichts
Dem Gericht erschienen laut Urteilsbegründung angesichts "des Tatherganges und der Persönlichkeit des Angeklagten Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel unter erzieherischen Gesichtspunkten nicht mehr ausreichend". Der Angeklagte habe mit "großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt." Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten und habe einen immensen Schaden verursacht.
Ziel des Angeklagten sei gewesen, die von ihm programmierten Computerwürmer zu verbessern, insbesondere ihre Verbreitungsgeschwindigkeiten zu verkürzen und auf diese Weise die von ihm beabsichtigte Schadenswirkung zu maximieren. Das Gericht habe in der Beweisaufnahme nur einen Bruchteil der Schäden feststellen können. Auch habe der Angeklagte die Folgen zielgerichtet herbeigeführt.
Dem 19-Jährigen hat das Gericht allerdings zu Gute gehalten, dass sich in seinem Handeln ein "jugendtypisches und insbesondere nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes Verhalten" gezeigt habe. Das Gericht hat auch zugunsten des Angeklagten seine "schwierige soziale Situation" berücksichtigt. Er sei seinerzeit sehr introvertiert, extrem zurückhaltend und insbesondere in seiner Schulklasse nicht integriert gewesen. Daraus habe sich ein "starkes Bedürfnis nach Anerkennung" ergeben. Der Angeklagte habe gezeigt, dass es ihm möglich sei, eine solide Ausbildung mit offenbar gutem Erfolg durchzuführen und stabile soziale Bezüge zu erreichen. Auch ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte gegenwärtig keine "innere Neigung zu Straftaten" mehr hat. (Quelle dieses Textabschnitts heise)
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie sollte zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden. Zudem sollte der 19-jährige Angeklagte aus dem niedersächsischen Waffensen in Rotenburg/Wümme 200 Sozialstunden leisten. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf gemeinnützige Arbeit und Jugendstrafe plädiert, allerdings mit einem Jahr auf Bewährung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft verfügt der 19-Jährige über Fähigkeiten, die er falsch eingesetzt hat. Er habe erst dann mit dem Verbreiten der Würmer aufgehört, "als das Landeskriminalamt kam." Den Antrag auf Bewährung erklärte die Sprecherin mit der "sehr guten Entwicklung" des Angeklagten: "Er hat eine Arbeit und eine Freundin - alles, was man braucht, um ein vernünftiges Leben aufzubauen."
Umfassendes Geständnis
Am Mittwoch hatten Mitarbeiter des Software-Konzerns Microsoft erläutert, wie "Sasser" und der Vorgänger-Computerwurm "Netsky" sich durch Sicherheitslücken in Windows-Betriebssysteme einschleichen konnten. Am Dienstag, dem ersten Prozesstag, hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Strafverfahren gegen den Jugendlichen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer statt: Der heute 19-Jährige war bei seiner Tat knapp 18 Jahre alt.
Erste Zivilverfahren abgeschlossen
Auch die ersten Zivilverfahren gegen den Angeklagten sind inzwischen abgeschlossen. In vier Fällen haben sich die Beteiligten auf Zahlungen unter 1.000 Euro geeinigt. Weitere Verfahren sind weder beim Amtsgericht anhängig noch beim Landgericht in Verden, das sich mit allen Forderungen ab 5.000 Euro befasst.
Schaden: 130.000 Euro plus X
130.000 Euro Schaden hat die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt; weltweit dürfte sich der entstandene Schaden nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft jedoch auf mehrere Millionen Euro belaufen. 143 Geschädigte hatten Strafanzeige erstattet, darunter Verwaltungen und Einrichtungen süddeutscher Städte. Eine Vielzahl der geschädigten Unternehmen jedoch hätten auf eine Anzeige verzichtet. "Aus nachvollziehbaren Gründen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann. "Welche börsennotierte Firma hat schon Interesse daran, zuzugeben, dass ein 18-Jähriger in der Lage ist, das Unternehmen lahmzulegen?"
Gefasst durch einen Tipp
Ein Tipp aus dem Bekanntenkreis hatte die Polizei im Mai 2004 zu Sven J. nach Waffensen geführt, einem Ortsteil der Stadt Rotenburg/Wümme. Daraufhin hatte er gestanden, den Wurm "Sasser" entwickelt zu haben.
Microsoft belohnt Hinweisgeber mit 250.000 Dollar
Der Software-Hersteller Microsoft hat die Verurteilung des Urhebers der Internet-Würmer Sasser und Netsky begrüßt und zahlt an die Hinweisgeber eine Belohnung in Höhe von 250.000 US-Dollar (210.000 Euro). Bei den Tipp-Gebern handelt es sich um zwei Bekannte aus dem schulischen Umfeld des 19-Jährigen.
"Das Urteil zeigt, dass die Programmierung und Verbreitung von Internet-Viren und -Würmern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, durch die erhebliche Schäden entstehen. Wir hoffen, dass davon ein Signal an mögliche Nachahmer ausgeht", ließ Microsoft in einer offiziellen Erklärung verlautbaren. Das Kopfgeld, das sich die Hinweisgeber teilen müssen, stammt aus Microsofts Anti-Virus-Reward-Programm, das ein Volumen von 5 Millionen US-Dollar hat.
Ziel des Ende 2003 aufgelegten Programms ist die Unterstützung von Ermittlungsbehörden bei der Suche und Ergreifung von Programmierern, die Würmer, Viren und bösartigen Code im Internet verbreiten. Das Geld soll an Personen ausgezahlt werden, die Hinweise zur Ergreifung und Verurteilung der Verantwortlichen liefern. Das erste Kopfgeld in Höhe von 250.000 US-Dollar war auf die Autoren von Lovsan/Blaster und Sobig ausgesetzt worden. (Quelle dieses Textabschnitts heise / bzw. Microsoft Pressemitteilung)
Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Urteilsbegründung des Gerichts
Dem Gericht erschienen laut Urteilsbegründung angesichts "des Tatherganges und der Persönlichkeit des Angeklagten Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel unter erzieherischen Gesichtspunkten nicht mehr ausreichend". Der Angeklagte habe mit "großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt." Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten und habe einen immensen Schaden verursacht.
Ziel des Angeklagten sei gewesen, die von ihm programmierten Computerwürmer zu verbessern, insbesondere ihre Verbreitungsgeschwindigkeiten zu verkürzen und auf diese Weise die von ihm beabsichtigte Schadenswirkung zu maximieren. Das Gericht habe in der Beweisaufnahme nur einen Bruchteil der Schäden feststellen können. Auch habe der Angeklagte die Folgen zielgerichtet herbeigeführt.
Dem 19-Jährigen hat das Gericht allerdings zu Gute gehalten, dass sich in seinem Handeln ein "jugendtypisches und insbesondere nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes Verhalten" gezeigt habe. Das Gericht hat auch zugunsten des Angeklagten seine "schwierige soziale Situation" berücksichtigt. Er sei seinerzeit sehr introvertiert, extrem zurückhaltend und insbesondere in seiner Schulklasse nicht integriert gewesen. Daraus habe sich ein "starkes Bedürfnis nach Anerkennung" ergeben. Der Angeklagte habe gezeigt, dass es ihm möglich sei, eine solide Ausbildung mit offenbar gutem Erfolg durchzuführen und stabile soziale Bezüge zu erreichen. Auch ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte gegenwärtig keine "innere Neigung zu Straftaten" mehr hat. (Quelle dieses Textabschnitts heise)
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie sollte zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden. Zudem sollte der 19-jährige Angeklagte aus dem niedersächsischen Waffensen in Rotenburg/Wümme 200 Sozialstunden leisten. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf gemeinnützige Arbeit und Jugendstrafe plädiert, allerdings mit einem Jahr auf Bewährung. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft verfügt der 19-Jährige über Fähigkeiten, die er falsch eingesetzt hat. Er habe erst dann mit dem Verbreiten der Würmer aufgehört, "als das Landeskriminalamt kam." Den Antrag auf Bewährung erklärte die Sprecherin mit der "sehr guten Entwicklung" des Angeklagten: "Er hat eine Arbeit und eine Freundin - alles, was man braucht, um ein vernünftiges Leben aufzubauen."
Umfassendes Geständnis
Am Mittwoch hatten Mitarbeiter des Software-Konzerns Microsoft erläutert, wie "Sasser" und der Vorgänger-Computerwurm "Netsky" sich durch Sicherheitslücken in Windows-Betriebssysteme einschleichen konnten. Am Dienstag, dem ersten Prozesstag, hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Strafverfahren gegen den Jugendlichen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer statt: Der heute 19-Jährige war bei seiner Tat knapp 18 Jahre alt.
Erste Zivilverfahren abgeschlossen
Auch die ersten Zivilverfahren gegen den Angeklagten sind inzwischen abgeschlossen. In vier Fällen haben sich die Beteiligten auf Zahlungen unter 1.000 Euro geeinigt. Weitere Verfahren sind weder beim Amtsgericht anhängig noch beim Landgericht in Verden, das sich mit allen Forderungen ab 5.000 Euro befasst.
Schaden: 130.000 Euro plus X
130.000 Euro Schaden hat die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt; weltweit dürfte sich der entstandene Schaden nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft jedoch auf mehrere Millionen Euro belaufen. 143 Geschädigte hatten Strafanzeige erstattet, darunter Verwaltungen und Einrichtungen süddeutscher Städte. Eine Vielzahl der geschädigten Unternehmen jedoch hätten auf eine Anzeige verzichtet. "Aus nachvollziehbaren Gründen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann. "Welche börsennotierte Firma hat schon Interesse daran, zuzugeben, dass ein 18-Jähriger in der Lage ist, das Unternehmen lahmzulegen?"
Gefasst durch einen Tipp
Ein Tipp aus dem Bekanntenkreis hatte die Polizei im Mai 2004 zu Sven J. nach Waffensen geführt, einem Ortsteil der Stadt Rotenburg/Wümme. Daraufhin hatte er gestanden, den Wurm "Sasser" entwickelt zu haben.
Microsoft belohnt Hinweisgeber mit 250.000 Dollar
Der Software-Hersteller Microsoft hat die Verurteilung des Urhebers der Internet-Würmer Sasser und Netsky begrüßt und zahlt an die Hinweisgeber eine Belohnung in Höhe von 250.000 US-Dollar (210.000 Euro). Bei den Tipp-Gebern handelt es sich um zwei Bekannte aus dem schulischen Umfeld des 19-Jährigen.
"Das Urteil zeigt, dass die Programmierung und Verbreitung von Internet-Viren und -Würmern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, durch die erhebliche Schäden entstehen. Wir hoffen, dass davon ein Signal an mögliche Nachahmer ausgeht", ließ Microsoft in einer offiziellen Erklärung verlautbaren. Das Kopfgeld, das sich die Hinweisgeber teilen müssen, stammt aus Microsofts Anti-Virus-Reward-Programm, das ein Volumen von 5 Millionen US-Dollar hat.
Ziel des Ende 2003 aufgelegten Programms ist die Unterstützung von Ermittlungsbehörden bei der Suche und Ergreifung von Programmierern, die Würmer, Viren und bösartigen Code im Internet verbreiten. Das Geld soll an Personen ausgezahlt werden, die Hinweise zur Ergreifung und Verurteilung der Verantwortlichen liefern. Das erste Kopfgeld in Höhe von 250.000 US-Dollar war auf die Autoren von Lovsan/Blaster und Sobig ausgesetzt worden. (Quelle dieses Textabschnitts heise / bzw. Microsoft Pressemitteilung)
Quelle NDR
UPDATE:
Es gibt inzwischen auch eine WinFuture-News zu diesem Thema:
http://www.winfuture...news,21378.html
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 09. Juli 2005 - 14:00