Jugendlicher Schöpfer des Internet-Wurms will Geständnis ablegen
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Vor gut einem Jahr trieb der Internet-Wurm "Sasser" sein Unwesen im Netz. Weltweit infizierte der Wurm Computer und legte ganze Systeme lahm. "Sasser" entwickelt hatte ein damals 17-Jähriger aus Waffensen im Kreis Rotenburg/Wümme in Niedersachsen. Am Dienstag beginnt der Prozess gegen ihn vor dem Verdener Landgericht.
Die Anklage lautet auf Vergehen der Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe. Verhandelt wird nach dem Jugendstrafrecht. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Drei Verhandlungstage hat das Gericht festgelegt. "Wenn der Angeklagte im Prozess geständig ist, wird es ein kurzes Verfahren", sagte die Sprecherin des Landgerichts, Katharina Krützfeldt. Die Zeugenliste ist zwar mehrere Seiten lang, doch wurden zunächst nur fünf Zeugen geladen. Bei jedem Prozesstag wird ein Diplom- Informatiker als Sachverständiger dabei sein. Welche Strafe am Ende für den jetzt 19 Jahre alten Jugendlichen raus kommt, bleibt abzuwarten.
Nach dem Strafgesetzbuch droht Erwachsenen für diese Vergehen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Im Jugendstrafrecht geht es dagegen mehr um Erziehung. "Deshalb muss das Gericht die Strafe so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen noch möglich ist", sagt Krützfeldt. Eine Gefängnisstrafe dürfe nur verhängt werden, wenn beim Täter schädliche Neigungen vorlägen und leichtere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichten, oder die besondere Schwere der Schuld gegeben sei.
Aufgeflogen war der Computer-Freak im Mai 2004 durch einen Tipp aus seinem Bekanntenkreis. Er ist mit Computern quasi aufgewachsen. Seine Eltern haben ein Computer-Service-Geschäft. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher. Der Polizei gestand der "Sasser"-Erfinder seine Tat.
Die Anklage lautet auf Vergehen der Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe. Verhandelt wird nach dem Jugendstrafrecht. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Drei Verhandlungstage hat das Gericht festgelegt. "Wenn der Angeklagte im Prozess geständig ist, wird es ein kurzes Verfahren", sagte die Sprecherin des Landgerichts, Katharina Krützfeldt. Die Zeugenliste ist zwar mehrere Seiten lang, doch wurden zunächst nur fünf Zeugen geladen. Bei jedem Prozesstag wird ein Diplom- Informatiker als Sachverständiger dabei sein. Welche Strafe am Ende für den jetzt 19 Jahre alten Jugendlichen raus kommt, bleibt abzuwarten.
Nach dem Strafgesetzbuch droht Erwachsenen für diese Vergehen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Im Jugendstrafrecht geht es dagegen mehr um Erziehung. "Deshalb muss das Gericht die Strafe so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen noch möglich ist", sagt Krützfeldt. Eine Gefängnisstrafe dürfe nur verhängt werden, wenn beim Täter schädliche Neigungen vorlägen und leichtere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichten, oder die besondere Schwere der Schuld gegeben sei.
Aufgeflogen war der Computer-Freak im Mai 2004 durch einen Tipp aus seinem Bekanntenkreis. Er ist mit Computern quasi aufgewachsen. Seine Eltern haben ein Computer-Service-Geschäft. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher. Der Polizei gestand der "Sasser"-Erfinder seine Tat.
Quelle ZDFheute: http://www.heute.de/...2332035,00.html

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