Web.de Club Geburtstagsgeschenk
#16
geschrieben 04. Juli 2005 - 10:29
"siehe Vertragsrecht"
Paragraph weiss ich im Moment leider nich kann ihn aber mal raussuchen
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#17
geschrieben 04. Juli 2005 - 10:31
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#18
geschrieben 04. Juli 2005 - 10:48
Zitat (xploit: 04.07.2005, 11:26)
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Und es steht ja auch überall: "Ich habe die AGB gelesen und verstanden."--> Unterschrift.
Auszug aus dem BGB:
Zitat
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das
Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers
eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Zitat
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus-geübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher die-se selbst veranlasst hat."
Für weitere Recherche sollte Google Stichwort "Widerrufsrecht", "Rücktritt von Verträgen","Fernabsatzgestz", Vertragsrecht" etc. pp für ausreichend Auskunft sorgen.
Dieser Beitrag wurde von Elren Luthien bearbeitet: 04. Juli 2005 - 10:54
So much for dreams we see but never care to know
Your heart makes me feel
Your heart makes me moan
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Elrens Blog Elren auf Last.fm Elren bei SysProfile
#19
geschrieben 04. Juli 2005 - 11:13
Dieser Fall stellt aber einen etwas anderen Umstand dar, denn es geht bei diesem von dir so säuberlich zitierten Paragraphen darum, den Verbraucher vor Fernabsatzverträgen zu schützen, weil er die gekaufte Ware / Dienstleistung vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen kann. Und bei diesem Angebot von Web.de kann man sich auf den Seiten, AFAIK & IMHO, sehr wohl vom Umfang der Leistung überzeugen. Egal... das hier sieht eher nach Richterrecht aus.
Und eigentlich, wenn man ganz genau hinschaut, stimmt deine Aussag auch dann nicht, wenn man sie nur auf den Fernabsatz bezieht.
Denn Verträge über Waren / Dienstleistungen, die verderblich sind, nach Kundenwunsch angefertigt werden, eine nicht rücksendungsfähige Sendung enthalten (und noch viele Vertragsabschlüsse mehr) fallen garantiert nicht unter diese 14-Tage-Regelung
Zitat
kann ich mir, BTW, nicht vorstellen
xploit
//EDIT
Zitat
"siehe Vertragsrecht"
Paragraph weiss ich im Moment leider nich kann ihn aber mal raussuchen
Danke, brauchst du nicht
Dieser Beitrag wurde von xploit bearbeitet: 04. Juli 2005 - 11:15
#20
geschrieben 04. Juli 2005 - 11:48
Meine Aussage war locker formuliert, das gebe ich zu, dies ist ja auch ein lockeres Board.
Von Deinen angesprochenen "Spezial-Fällen", wie Kauf von verderblicher Ware usw.,bin ich bei meiner obigen Aussage jetzt auch nicht ausgegangen; sondern eher um solche Fallbeispiele wie gerade bei Stoned und web.de.
Aber auch die Klausel "verderbliche Ware" wird, jedenfalls im Lebensmittel-Einzelhandel, immer öfter außer Kraft gesetzt. Geh mal zu Plus oder Aldi und sag: "mir gefällt der Joghurt nicht, kann ich den bitte umtauschen oder mein Geld wieder haben?"
Du wirst es nicht glauben, aber die machen das ohne mit der Wimper zu zucken; das steht sogar in den Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter. --> Stichwort Kundenbindung
Zitat
Zitat
Wenn ein deutsches Unternehmen, bei dem ich kaufen will, keine AGBs hat, dann kauf ich da nicht...
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#21
geschrieben 04. Juli 2005 - 12:06
Free-Account hast.
Habe selber erst gekündigt
Zitat
Ihre Kündigung wurde durch unseren Kundenservice verbindlich eingetragen. Damit endet der zugrundeliegende Vertrag automatisch zum vereinbarten Endtermin 24.07.05.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen mit Ende Ihrer Club-Mitgliedschaft u.a. folgende Services nicht mehr zur Verfügung stehen:
Verlust des kostenlosen PC-Virenschutz inkl. Anti-Spyware(Wert: 40 Euro)! Sollten Sie im Rahmen Ihrer WEB.DE Club-Mitgliedschaft den kostenlosen 12-monatigen PC-Virenschutz aktiviert haben, weisen wir Sie darauf hin, dass dieser nach Vertragsende umgehend deaktiviert wird. Sie verlieren damit für Ihren Computer den wertvollen Schutz gegen Viren, Würmer, Trojaner und andere Schädlinge.
Hinweis: Wenn Sie den PC-Virenschutz weiterhin kostenlos nutzen wollen, können Sie die Kündigung Ihrer WEB.DE Club-Mitgliedschaft bis 5 Tage vor Ablauf Ihres Vertrags rückgängig machen. Rufen Sie uns einfach an: 0180-5-67 66 99, Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr
Ihr Speicherplatz wird auf 12 MB reduziert! Dies hat auf folgende Club-Angebote Auswirkungen:
Online-Speicher: Da wir diesen exklusiv nur für Club-Mitglieder anbieten, sollten Sie bitte vor Vertragsende alle Dateien im Online-Speicher löschen oder lokal auf Ihrer Festplatte speichern. Nach Vertragsende haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren bisherigen Online-Speicher-Platz. Die dort gespeicherten Daten werden nach Vertragsende unverzüglich und automatisch gelöscht. Auf Ziffer 4.5 der "Besonderen Nutzungsbedingungen für den WEB.DE Online-Speicher" wird verwiesen.
Postfach: Bitte vergessen Sie nicht, vor Vertragsende das auf Ihrem Postfach gespeicherte Datenvolumen auf 12 MB, dem Standard für Nicht-Club-Mitglieder, zu reduzieren. Ihr Postfach kann künftig bei einer Überschreitung des Datenvolumens von 12 MB keine neuen E-Mails mehr empfangen.
Foto-Album: Bitte denken Sie an das künftige maximale Speichervolumen von 12 MB und daran, dass Sie Ihr Foto-Album entsprechend "aufräumen" und notwendige Sicherungen durchführen.
email.de- und my@dress-Adressen: Sollten Sie diese Adresse(n) an Freunde, Bekannte oder Geschäftspartner kommuniziert haben, benachrichtigen Sie diese bitte davon, dass Sie ab Vertragsende nicht mehr unter diesen Adressen erreichbar sein werden.
01212-6-Wunschrufnummer: Sollten Sie diese Nummer an Freunde, Bekannte oder Geschäftspartner kommuniziert haben, benachrichtigen Sie diese bitte davon, dass Sie ab Vertragsende nicht mehr unter dieser Nummer erreichbar sein werden. Sie erhalten anstelle Ihrer 01212-6-Wunschrufnummer wieder eine 01212-5-UMS-Nummer.
Nach Vertragsende können Sie nur noch die Standard-FreeMail-Leistungen in Anspruch nehmen:
- E-Mail-Größe: 4 MB
- SMS-Versand: 15 Cent
- Fax-Versand (Inland/Ausland): 30 Cent / 80 Cent
- speicherbare E-Mails: maximal 500 Stück
- 01212-5-UMS-Nummer
Falls Sie sich die Kündigung nochmals überlegen möchten und hierzu weitere Fragen haben, können Sie uns bis 5 Tage vor Ablauf Ihres Vertrags unter folgender Rufnummer anrufen: 0180-5-67 66 99, Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr.
Wir arbeiten täglich für unsere Kunden an der Verbesserung unserer Dienste. Deshalb ist Ihre Meinung gefragt - wir würden uns freuen, wenn Sie uns hier https://umfragen.web.../?email=_email_ kurz den Grund für Ihre Kündigung mitteilen würden.
Wir hoffen, Sie bleiben den Angeboten und Services von WEB.DE weiterhin treu. Vielleicht dürfen wir Sie ja in naher Zukunft wieder als zufriedenen WEB.DE Kunden begrüßen.
Viel Spaß und gute Kommunikation wünscht Ihnen Ihr WEB.DE Team.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WEB.DE Kundencenter
http://kundencenter.web.de
Festnetz: 0180-5-24 55 464 (0,12 Euro/Min.)
Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr
Fax: +49(0)721 9605 - 55555
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#22
geschrieben 04. Juli 2005 - 13:42
Zitat
naja... solange ich mich bemühe, sachlich zu bleiben, steht diesem meinem Drang hoffentlich nichts im Wege
In diesem Fall geht es nur darum, dass dein Satz die Aussage beinhaltet, dass grundsätzlich jeder Kaufvertrag nach 14-Tagen kündbar ist - wir sind uns aber beide einig, dass dem de jure nicht so ist. Weil wenn ich vorher die Möglichkeit hatte, die Ware eingehend zu überprüfen, steht mir dieses Recht nicht zu.
De facto sieht es natürlich anders aus, wie du anschaulich beschreibst - aber das ist nur ein Zeichen des guten Kundenservices, den sich aber hauptsächlich grössere Unternehmen leisten können, und steht in keinem Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz, und somit auch nicht mit dieser Klausel.
Zitat
warum denn nicht?
Weil sich , wie gesagt, nicht jedes Unternehmen leisten kann, die Ware nach 14 Tagen wieder zurück zu nehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen z.B. Deshalb steht in deren AGB bestimmt nicht, dass die Ware nach 14 d wieder zurückgenommen wird. Ausgenommen beim Fernabsatz, dort ist es Gesetz.
Wichtig also, Unterschied: Fernabsatz - Direktabsatz und Gesetz und AGB!
Und wie gesagt, web.de. bietet in diesem Sinne keine Ware sondern eine Dienstleistung an, die sich direkt vor Ort in Augenschein nehmen lässt - wäre also interessant zu wissen, ob es zu der Thematik nicht schon ein Grundsatzurteil gibt.
Und wenn eine Firma keine AGB hat, hat das nichts zu bedeuten - dann stellst du eben deine eigenen AGB vor dem Kauf auf, umso besser für dich
xploit
Dieser Beitrag wurde von xploit bearbeitet: 04. Juli 2005 - 13:43

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