WinFuture-Forum.de: Gericht: Speicherung Von Ip-adressen - WinFuture-Forum.de

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Gericht: Speicherung Von Ip-adressen bei T-Online rechtswidrig


#1 Mitglied ist offline   Systemlord67 

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  geschrieben 01. Juli 2005 - 09:39

Das Amtsgericht Darmstadt hat die Praxis der Speicherung von IP-Adressen bei
www.t-online.de für rechtswidrig erklärt. Dass T-Online die Verbindungsdaten von Kunden, denen bei der Einwahl ins Internet über den Provider eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wird, bis 80 Tage nach Rechnungsstellung speichert, widerspreche geltenden Datenschutzbestimmungen, entschied das Gericht. Es bezog sich nach Angaben des Klägers in seiner Entscheidung auf § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz TDDSG.

weiterführende Informationen HIER!

Quelle: www.heise.de/newsticker

Dieser Beitrag wurde von Systemlord67 bearbeitet: 01. Juli 2005 - 09:48


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