Oberstes US-Gericht: Online-Börsen haften für Verstöße gegen Urheberrecht
Zitat
Im Streit mit kostenlosen Internet-Tauschbörsen hat die US-Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof einen Sieg errungen. Laut einem am Montag in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichts können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden.
Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren.
Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile unterer Instanzen. Diese hatten entschieden, dass die Tauschbörsen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn die von ihnen angebotene Technologie von Dritten für die Piraterie missbraucht werde.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, von den jeweiligen Umständen ab. Wer diese Technologie klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch von Copyright-Bestimmungen zu ermöglichen, könne belangt werden.
Die Klage beim Supreme Court war von dem Hollywoodstudios MGM eingebracht worden, das von mehr als zwei Dutzend Firmen der Film- und Musikbranche unterstützt wurde. Während der Anhörungen machte die Klägerseite geltend, dass die Branche durch die Piraterie mit Hilfe der Online-Börsen einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent erlitten habe.
Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren.
Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile unterer Instanzen. Diese hatten entschieden, dass die Tauschbörsen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn die von ihnen angebotene Technologie von Dritten für die Piraterie missbraucht werde.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, von den jeweiligen Umständen ab. Wer diese Technologie klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch von Copyright-Bestimmungen zu ermöglichen, könne belangt werden.
Die Klage beim Supreme Court war von dem Hollywoodstudios MGM eingebracht worden, das von mehr als zwei Dutzend Firmen der Film- und Musikbranche unterstützt wurde. Während der Anhörungen machte die Klägerseite geltend, dass die Branche durch die Piraterie mit Hilfe der Online-Börsen einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent erlitten habe.
Quelle ZDFheute: http://www.heute.de/...2327809,00.html
heise Artikel: http://www.heise.de/...r/meldung/61120
ZDNet Artikel: http://www.zdnet.de/...39134388,00.htm
ARD Artikel: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...44_REF1,00.html
UPDATE:
Es gibt inzwischen eine WinFuture-News zu diesem Thema:
http://www.winfuture...news,21235.html
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 27. Juni 2005 - 17:57