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Niederlage Für Internet-tauschbörsen Entscheid des obersten US-Gerichts


#1 Mitglied ist offline   swissboy 

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  geschrieben 27. Juni 2005 - 16:31

Niederlage für Internet-Tauschbörsen
Oberstes US-Gericht: Online-Börsen haften für Verstöße gegen Urheberrecht

Zitat

Im Streit mit kostenlosen Internet-Tauschbörsen hat die US-Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof einen Sieg errungen. Laut einem am Montag in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichts können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden.

Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren.

Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile unterer Instanzen. Diese hatten entschieden, dass die Tauschbörsen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn die von ihnen angebotene Technologie von Dritten für die Piraterie missbraucht werde.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, von den jeweiligen Umständen ab. Wer diese Technologie klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch von Copyright-Bestimmungen zu ermöglichen, könne belangt werden.

Die Klage beim Supreme Court war von dem Hollywoodstudios MGM eingebracht worden, das von mehr als zwei Dutzend Firmen der Film- und Musikbranche unterstützt wurde. Während der Anhörungen machte die Klägerseite geltend, dass die Branche durch die Piraterie mit Hilfe der Online-Börsen einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent erlitten habe.

Quelle ZDFheute: http://www.heute.de/...2327809,00.html

heise Artikel: http://www.heise.de/...r/meldung/61120
ZDNet Artikel: http://www.zdnet.de/...39134388,00.htm
ARD Artikel: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen...44_REF1,00.html


UPDATE:
Es gibt inzwischen eine WinFuture-News zu diesem Thema:
http://www.winfuture...news,21235.html

Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 27. Juni 2005 - 17:57

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#2 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 27. Juni 2005 - 17:34

http://www.spiegel.d...,362564,00.html

Zitat

Torrents: Ein anderer Fall

Bei ihnen handelt es sich nur um Software zur Verteilung großer Datenmengen, auch finanzielle Interessen dürften ihnen schwer nachzuweisen sein. Das Urteil gegen Grokster und Morpheus war von Richter David H. Souter so begründet worden, dass ein Entwickler für Copyright-Verletzungen auch durch Dritte haftbar sei, wenn diese Software zum Zwecke der Copyright-Verletzung in Umlauf gebracht wurde. Davon aber kann zumindest im Falle BitTorrent keine Rede sein: Die Software wird auch von vielen Firmen für legale Anwendungen genutzt.

Seit circa zwei Jahren hatten sich die Branchenvertreter der Entertainment-Industrie darauf verlegt, statt der Betreiber die Nutzer von P2P-Börsen zu verklagen. Seit Dezember 2004 forcieren verschiedene Branchenverbände Klagen gegen Betreiber von BitTorrent- und eDonkey-Seiten, über deren Webseiten Zugänge zu Daten geschaffen wird, die durch Coyprights geschützt sind.

Auch in dieser Hinsicht konnte Industrie am Montag einen Sieg verbuchen: In Australien gab das Oberste Gericht einer Klage gegen die Systemadminstratoren Melissa O. und Ryan B. statt, die einer Aufforderung, Verweise auf Torrent-Dateien von ihrer Webseite zu entfernen, nicht nachgekommen waren.

Viele Torrent-Seitenbetreiber verweisen darauf, dass sie nicht aktiv an Copyright-Verletzungen beteiligt seien, da sie selbst keine solcherart geschützten Dateien anböten. "Torrents" sind Dateien, die Kennzeichen und Ortsangaben zu einer zum Download angebotenen Datei enthalten. Der eigentliche Dateitransfer läuft in Torrent- und eDonkey-Netzen nur zwischen den miteinander verbundenen Nutzern.

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 27. Juni 2005 - 17:34

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#3 Mitglied ist offline   DiNozzo 

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geschrieben 27. Juni 2005 - 17:55

Ich hab es zwar schonmal als Kommentar gepostet, will es den Forenusern aber nicht vorenthalten:
Müssten dann Waffenhersteller nicht auch für ihre hergestellten Waffen haftbar sein? (nur ein kleines denkbeispiel)
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#4 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 27. Juni 2005 - 18:06

den film "bowling for columbine" kennst du? solang der präsident nicht auf hitjagd geht fehlt dieser industrie wohl die passende lobby. außerdem ist, nicht zu vergessen, nur ein kausaler zusammenhang zwischen verkauften waffen und toten menschen herzustellen.
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#5 Mitglied ist offline   DiNozzo 

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geschrieben 27. Juni 2005 - 18:20

Zitat (shiversc: 27.06.2005, 19:06)

den film "bowling for columbine" kennst du? solang der präsident nicht auf hitjagd geht fehlt dieser industrie wohl die passende lobby. außerdem ist, nicht zu vergessen, nur ein kausaler zusammenhang zwischen verkauften waffen und toten menschen herzustellen.
<{POST_SNAPBACK}>

Der Film ist mir bekannt, sollte man gesehen haben.

Ein Zusammenhang zwischen verkauften waffen und toten menschen ist eigentlich nicht wirklich gegeben, doch die Argumentation des Urteils lässt imho diesen Schluss zu
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