Wie eng sind Ihre Beziehungen zu Freunden? Gehen Sie regelmäßig zum Arzt? Welche Kontakte zu Ihren Nachbarn pflegen Sie?
Solche Fragen nach privaten Details sollen die Hartz-IV-Betroffenen beantworten, wenn sie einen neuen Job wollen.
Das geht aus einem internen „Fachkonzept Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“ vor, das die Bundesagentur für Arbeit mit anderen Experten entwickelt hat. Es dient als Handlungsanweisung für die sogenannten Fallmanager, die in Zukunft die Vermittlung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen übernehmen.
Die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Ilona Mirtschin: „Das Konzept ist an alle Arbeitsagenturen verschickt worden. Es wird für interne Schulungen der Fallmanager verwendet und zunächst in zwei Arbeitsagenturen erprobt. Dabei soll sich zeigen, ob Änderungen an dem Konzept nötig sind.“
Dem Papier zufolge sollen die Fallmanager detaillierte Gespräche mit jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger führen, um Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeitsübernahme festzustellen. Erfragt werden sollen:
„Alle Daten des sozialen Geflechts“. Dazu zählen „Familienkonstellation, Freundschaften, Nachbarschaftskontakte, Vereinszugehörigkeit, Wohnsituation“. Zusammen mit den Arbeitslosen soll dabei auch eine „Bewertung der Beziehungsstärke“ zu den jeweiligen Personen ausgearbeitet werden.
„Persönlichkeitsdaten“: Dazu zählen das Konzept „Selbstbild“, die Belastbarkeit und Frustrations-
toleranz der Betroffenen.
„Gesundheitsdaten“ wie „gesundheitlicher Zustand, regelmäßige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte“.
Völlig unklar ist, was mit den erhobenen intimen Daten der Arbeitslosen später passiert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD), Peter Schaar, hat sich deshalb an die Bundesagentur für Arbeit gewandt, fordert Aufklärung. BfD-Pressesprecher Peter Büttgen: „Wir sehen das kritisch. Das vorliegende Konzept muß datenschutzrechtlich nachgebessert werden. Wir werden den Vorgang weiter beobachten.“
Politiker sind empört. Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): „Die Befragung der Arbeitslosen in diesem Umfang ist datenschutzrechtlich kaum vertretbar. Natürlich sind bestimmte Auskünfte für den Fallmanager wichtig, damit er sich ein Bild über den Arbeitslosen machen kann. Es hört aber auf, wenn dabei auch Daten über Freundschaften und Krankenhausaufenthalte abgefragt werden. Ich befürchte, daß sich diese erhobenen Daten bei der Beschaffung einer neuen Stelle sogar nachteilig für die Arbeitslosen auswirken können.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler: „Unglaublich! Die Arbeitsagenturen sollten sich endlich um die Vermittlung der Arbeitslosen kümmern, statt sie zum Intim-Verhör zu bestellen.“
würde sagen es reicht was die da oben treiben.

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