Wieder eine schlechte Nachricht:
Neues Jugendmedienschutzgesetz Einschnitt in die Informationsfreiheit?
Durch das neue Jugendmedienschutzgesetz, welches von den Staatskanzleien der Länder verabschiedet wurde, kommen harte Zeiten auf Film- und Spielefans zu.
Von dem neuen Gesetz sind allerdings auch Internetprovider betroffen. Die gestern in Mainz erstellte Fassung des Staatsvertrages bindet Anbieter von 'Telemedien' sich einer Art 'Freiwilliger Selbstkontrolle' anzuschließen und lizensierte Filtersoftware zu installieren.
Dies betrifft auch Hosting- und Accessprovider. Auch vom Einsatz von Jugendschutzbeauftragten war die Rede, um Minderjährigen den Zugriff auf pornographisches und anderes 'entwicklungsbeeinträchtigendes' Material unmöglich zu machen.
Webseitenbetreiber müssen mit massiven Einschränkungen rechnen.
Hier ist noch ein Kommentar von der Seite:
Es kommt noch dicker! Natürlich müssen die ISPs für die Kosten aufkommen müssen, die Jugendschutzbeauftragten und die lizensierte Filtersoftware verursachen. Dass diese Kosten dann den Kunden "weitergereicht" werden, dürfte klar sein.
Der Kunde zahlt dann für ein Angebot, dass durch die Maßnahmen der BPjM [Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien] geprägt ist.
Die äußert sich durch 3 massive Änderungen:
1. die ehemalige BPjS kann nun auch ohne Anträge Dritter walten - nach eigenem Gutdünken!
2. das veränderte Gesetz sieht ALLE "Telemedien" als jugendgefährdend an - also auch Websites!
3. die Index-Listen werden nicht mehr veröffentlicht - niemand weiß, was illegal ist und was nicht!
So sind also auch Webhoster, Provider, Webmaster angehalten, all jenes Material rauszufiltern, bzw. zu entfernen, was unter die extrem dehnbaren Kriterien der neuen Regelungen fällt.
Bereits jetzt sehen einige Spielehersteller davon ab, deutsche Versionen ihrer Games zu produzieren. Eine ausländische Version kann man sich nur besorgen, wenn man weiß, dass es sie gibt, aber genau solche Informationen sollen den deutschen Usern vorenthalten werden - und zwar generell! Das Verbot gilt also auch für Erwachsene. Dasselbe gilt für Filme, Websites mit pornografischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt u.s.w.. WAS indizierungswürdig ist, entscheidet allein die BPjM, nach welchen Kriterien, bleibt dem Bürger vorenthalten.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafen bis zu 50.000 Euro bis hin zu Gefängnisstrafen geahndet.
Einige interssante Wortschöpfungen gingen aus dem neuen Gesetz hervor.
>>Außerdem werden die Verbots- und Indizierungskriterien für gewaltdarstellende Medien erweitert und verschärft. Künftig sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle "Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt"<<
"Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung" . . . ist Brittney S. noch jugendlich?
Bayerns Innenminister Günther Beckstein, Mitglied im so genannten "Kompetenzteam" Edmund Stoiber´s, hatte bereits ein absolutes Verleih- und Produktionsverbot für gewaltverherrlichende Filme und Computerspiele gefordert - nun gehen seine Wünsche auf eine etwas andere Art in Erfüllung: es werden (mal wieder) auch Erwachsene "geschützt".
Irgenwie kotzt mich das an

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