Also - Die Wasserpumpe hatte es zerlegt, da die Werkstatt, die es vor meinen Kauf alles hätte reparieren müssen, wohl echt garnix gemacht hat.
Option 1: Die Werkstatt repariert auf eigene Kosten den Schaden (Wasserpumpe etc um 400 EUR) und das Auto fährt.
Option 2: Der Motor hat etwas abbekommen und müsste (erneut) getauscht werden (um 2000 EUR). Dann Kauf rückgängig bzw nicht zustande kommen (würde am 15.12 starten). Und ein anderes Auto (schon unter Anderem n Golf V rausgesucht) von einem anderen Händler wird geholt.
OPtion 3: Die Werkstatt weigert sich für den Schaden auf zu kommen. Dafür haben wir wenigstens einen Autorechtsschutz und dann wird der Anwalt informiert. Dann gibts kosten + entschädigung (mir hätte ja auch was passieren können durch n Schaden)
Von dem Händler bekomm ich wenigstens wieder den alten schrottigen Seat Ibiza als Überbrückung, dass ich auf Arbeit kann.
Peace.
Dieser Beitrag wurde von DARK-THREAT bearbeitet: 14. November 2011 - 12:34

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