Zitat (Levellord: 12. September 2011 - 22:28)
Ja, das ist klar. Nach dem die USK die Prüfung verweigert hatte, hat es Warner vorsichtshalber nicht mehr offiziell in Deutschland veröffentlicht. Zwei Wochen später hat die BPjM im Eilverfahren das Spiel vorläufig auf "Liste B" gesetzt, was im Juni auch bestätigt wurde. Seit dem steht es auf Liste B der indizierten Medien. Scheint aber nach wie vor von keinem Gericht geprüft worden zu sein, ob es auf "Liste A" darf oder bundesweit Beschlagnahmt wird. Mal abwarten.

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