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Telefonnummer Herausfinden


#1 Mitglied ist offline   jerry006 

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geschrieben 15. April 2005 - 08:52

Hallo,

1.) Ist es möglich Anrufe zurückzuverfolgen, bei denen die Nummer unterdrückt ist?

2.) Kann man den Teilnehmer einer Nummer herausfinden, dessen Nummer im Display angezeigt wird, obwohl dieser nicht im Telefonbuch steht?

3.) Kann man eine Telefonnummer von jemanden herausfinden, obwohl dieser nicht im telefonbuch steht?

Fragen beziehen sich auf Handy- sowie auf Festnetznummern!

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

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#2 Mitglied ist offline   Lutz1965 

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geschrieben 15. April 2005 - 09:11

Hallo

kannst ja mal bei Deinem Handy/Festnetzanbieter nachfragen...kostet aber.
Kannst aber auch eine Fangschaltung schalten lassen.

Gruss

Lutz
Betriebsystem : Windows 7 Ulti. 32 BIT
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom

#3 Mitglied ist offline   Slayer 

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geschrieben 15. April 2005 - 13:40

Beim Festnetz kannst du, falls beide ISDN haben, die Nummer immer herausfinden.

In einem besonderen Fall kann das die Polizei oder so auch immer.

Beim Handy denke ich nicht, dass du es kannst.
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der Edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der Leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der Bitterste.

(Konfuzius)

#4 Mitglied ist offline   puppet 

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geschrieben 15. April 2005 - 13:49

Zitat (Corey: 15.04.2005, 14:40)

Beim Festnetz kannst du, falls beide ISDN haben, die Nummer immer herausfinden.


Noch nichts von Calling Line Identification Restriction oder auch CLIR bzw Rufnummernunterdrückung gehört? :sick:

In besonderen Fällen (mehrfache Ruhestörung, mehrfache belästigung, Drohungen usw) hilft dir die Polizei weiter. Diese können mit der Staatsanwaltschaft die herausgabe der Identität beim Anbieter fordern.
Falls die Nummer nicht übermittelt wird kannst du dir eine Fangschaltung einbauen lassen, allerdings muss dazu auch ein Grund bestehen. Rechtsgrundlage dafür ist §89 Abs. 2 Nr. 3b TKG und §10 TDSV. Ach ja dies gilt übrigens auch wenn man die Malicious Call Identification benutzen will!

Dieser Beitrag wurde von puppet bearbeitet: 15. April 2005 - 14:01


#5 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 15. April 2005 - 14:30

zu 1) wohl nur bei strafrechtl. relevanten Sachen machbar (Polizei/Fangschaltung)

zu 2) wer nicht im Telefonbuch steht wird wahrscheinlich auch nicht über www.dasoertliche.de zu finden sein. Einfachste Lösung wäre hier ein Anruf bei der Nr. und fragen wer dran ist, wenn er sich denn nicht schon mit seinem Namen gemeldet hat.

zu 3) Geht nur, wenn du Zugriff auf das entspr. Telefon/Handy hast (sprich: du bist dort, wo das Tel. ist) ... dann kannst du dich ja einfach auf dem Handy anrufen und schon hast du meistens die Nr. (falls sie nicht unterdrückt ist)

Ansonsten evtl. mit früheren Ausgaben von D-Info, allerdings nur wenn die Daten nicht schon veraltet sind :sick:

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