Sind eigentlich mehrtägige Schulveranstaltungen pflicht? Damit meine ich z.B.: eine Sportwoche. Bisher war das bei uns so, wenn man nicht mit fahren wollte, fuhr man auch nicht mit und musste auch nichts zahlen und hatte Ersatzunterricht.
Jetzt kam unser Klassenvorstand auf einmal damit, dass man mit fahren muss, weil es sich um Schulveranstalkungen handelt.
Im Internet habe ich aber gelesen, dass man nur bei ein tägigen Veranstaltungen Anwesenheitspflicht hat.
Kann man einen dazu wirklich zwingen?
Aber bei Sportwochen oder Schi- Kursen hat man doch keine Pflicht, oder?
Seite 1 von 1
Schulveranstaltungen = Pflicht?
Anzeige
#2
geschrieben 11. April 2005 - 16:50
meines wissens hängt das von ab ob du komplette schule dran beteiligt ist oder nicht. Wenn ja, dann ist klar das kein unterricht stattfinden wird. Solange du keine 18 bist, bist du lt. Gesetz (zumindest in Sachsen) Schulpflichtig und musst daran teilnehmen.
Sport und Ski-kurse kann man nur dann abblocken, wenn man medizienisch nachweisen kann, das man nicht im stande für ist.
Ich persönlich hatte das glück fast immer an solchen tagen meine jährlichen krankheiten zu bekommen (extremer schnupfen/Husten, Mikräne (oder wie man das schreibt ^^ ), usw.), wobei Skikurse mal was schönes wären für einen Sachsen .
Sport und Ski-kurse kann man nur dann abblocken, wenn man medizienisch nachweisen kann, das man nicht im stande für ist.
Ich persönlich hatte das glück fast immer an solchen tagen meine jährlichen krankheiten zu bekommen (extremer schnupfen/Husten, Mikräne (oder wie man das schreibt ^^ ), usw.), wobei Skikurse mal was schönes wären für einen Sachsen .
gruß
Marcel
--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D
Marcel
--------------------------------------------------
Rechtschreibfehler sind gewollt :D
#3 _max_
geschrieben 12. April 2005 - 18:40
Zitat
Solange du keine 18 bist, bist du lt. Gesetz (zumindest in Sachsen) Schulpflichtig und musst daran teilnehmen.
#4
geschrieben 12. April 2005 - 18:49
also bei uns ist es auch Pflicht, oder du hast gesundheitliche Beschwerden und kannst nicht daran teilnehmen, man hat halt dann dafür Ersatzunterricht!
Thema verteilen:
Seite 1 von 1