WinFuture-Forum.de: Tiscali Vorzeitig Kündigen? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Tiscali Vorzeitig Kündigen?


#1 Mitglied ist offline   superfun 

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geschrieben 05. April 2005 - 17:04

gibt es bei tiscali ein sonderkündigungsrecht ähnlich wie bei 1&1? denn ich will nun wieder komplett zu 1&1 gehen, da ich die möglichkeit habe in den neuen deutschland-flat-tarif zu wechseln ;) aber meine tiscali-flat geht noch bis juni. wäre für tipps dankbar
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#2 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 05. April 2005 - 17:05

Nein, ohne besondere Gründe geht das nicht!
Ausser du bist im ersten Monat (zumindest da hatte Tiscali mal was mit Sonderkündigung).

Achte aber auf Kündigungsfristen! (Ich glaub 30 Tage)

Dieser Beitrag wurde von Dante33 bearbeitet: 05. April 2005 - 17:06

Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#3 Mitglied ist offline   superfun 

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geschrieben 05. April 2005 - 17:30

also geht innerhalb der 6 monate-frist nichts mehr? die läuft nämlich schon seit ende dezember 2004
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#4 Mitglied ist offline   Rudi99 

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geschrieben 05. April 2005 - 18:55

So scheint's. Verträge sind in erster Linie dazu da, beide Seiten zu binden. Auch ein eventuelles Kündigungsrecht ist im Vertrag geregelt. Einfach mal nachlesen, der Vertrag müsste Dir ja vorliegen (oder in den AGB...).

Im Übrigen würde ich eine Kündigung durch den Partner (beispielsweise durch "einfachnichtzahlen") nicht provozieren. So was kann schnell mal zu einem Eintrag in der SCHUFA führen, und dann will auch kein anderer Anbieter mehr dein "Vertragspartner" werden...

Im Kündigungsschreiben, das du ja ohne weiteres bereits jetzt abschicken kannst, würde ich bitten, den genauen Endtermin (Datum, Uhrzeit) zu nennen. Nur, damit du nicht unverhofft ganz ohne DSL dastehst...
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#5 Mitglied ist offline   superfun 

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geschrieben 05. April 2005 - 19:06

ohne dsl steh ich auf keinen fall da, da ich ja komplett zu 1&1 wechseln will. mir geht es nur darum schnell und problemlos von tiscali loszukommen.
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#6 Mitglied ist offline   Rudi99 

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geschrieben 05. April 2005 - 19:09

Na dann lies mal (Quelle: Tiscali, derzeitige AGB):

§ 5 Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht. Die für die einzelnen Tarife und Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten sind den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.


(2) Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich (frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit) und kann per Brief oder Fax an die oben angegebene Adresse oder Faxnummer erfolgen, oder online über ein entsprechendes Online-Kündigungsformular auf der Internetseite von Tiscali, soweit Tiscali diese Option für das betreffende Produkt bereitstellt. Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des Zuganges der Kündigung die Beweislast. Als Zeitpunkt des Zuganges gilt der Eingang bei Tiscali.


(3) Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Für Tiscali liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn Zahlungsrückstände 14 Tage nach einer etwaig erfolgten Mahnung nicht ausgeglichen sind oder ein Sperrungsgrund 14 Tage nach Sperrung nicht beseitigt ist; ferner wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet wurde oder der Nutzer die Eidesstattliche Versicherung über die Vermögenslosigkeit abgegeben hat.


(4) Macht Tiscali aufgrund von Umständen, die der Nutzer zu vertreten hat, von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch und hat der Nutzer bei Vertragsabschluß Hardware zu einem ermäßigten Preis oder gratis erhalten, so hat Tiscali Anspruch auf pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 75% der monatlichen nutzungsunabhängigen Gebühr seines Vertrages, zu dem ihm die Hardware überlassen wurde, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre, wenn nicht der Nutzer einen geringeren oder Tiscali einen höheren Schaden nachweist.
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