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Raubkopierern drohen Geld- und Gefängnisstrafen Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Im Bundesinnenministerium wurde ein entsprechender Entwurf vorgestellt, um das Urheberrecht zu ändern. Das berichtet "Computerbild".
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin.
Das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen bleibt straflos - vorausgesetzt dies geschieht nur in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken. "Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunter lädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen", so die Ministerin.
Gericht entscheidet, wo die Grenze liegt
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, das neue Gesetz sehe vor, eine Grenze zwischen Bagatellfällen und strafrechtlich zu verfolgenden Taten zu ziehen. Entscheidend sei, dass das Kopieren nur in geringem Umfang erfolge. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
Insbesondere wann das Gesetz durchkommen soll?
Dieser Beitrag wurde von masoli bearbeitet: 24. März 2005 - 11:24