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Nachrichten zum Thema: Entwicklung
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Urheberrecht - Dvd Privatkopie

#31 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:25

Zitat (belia269: 14.03.2005, 22:15)

@ NullKommaNix: NEIN, darfst du nicht...

Denn die ganze Diskussion, die hier geführt wird, bezieht sich auf gekaufte DVDs.
Du darfst dir eine (digitale) Kopie deiner DVD machen, wenn sie dir gehört; das heißt du musst sie vorher gekauft haben. Ist aber diese gekaufte DVD durch einen Kopierschutz gesichert, darfst du diesen nicht aushebeln oder mitkopieren (kommt de Facto einem Ausheben gleich).

Einen Schlupfloch gibt es dennoch: Die Echtzeitkopie; das bedeutet eine Kopie der DVD während diese abgespielt wird. Dies ist aber auch nur erlaubt, um dir eine Sicherungskopie einer von dir gekauften DVD zu erstellen; egal ob diese kopiergeschützt ist oder nicht.

mfG Belia

Edit: Das sollte dir eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen, dass du keine Kopie einer in der Videothek geliehenen DVD machen darfst.
<{POST_SNAPBACK}>


:8): unglaublich aber wahr
Admin akbar
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#32 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:26

wie schon oben nachgetragen

Kopie Zulässig ?

1 zu 1 Kopie / digital - NEIN !

Kopierschutz darf nicht umgangen werden !
UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
http://bundesrecht.j...ndesrecht/urhg/

Umgehung ist strafbar !
UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
http://bundesrecht.j...ndesrecht/urhg/

Die Idee "Wenn den Schutz schon ein anderer geknackt hat", ist Blödsinn ! Das nochmalige kopieren einer vorher schon rechtswidrig+strafbar kopierten CD/DVD ist natürlich NICHT plötzlich wieder rechtmäßig, sondern natürlich auch strafbar.

Anhören / Ansehen ist zulässig. Dabei den Ton, das Video-Bild mitzuschneiden umgeht nicht den Kopierschutz !
Analog mitschneiden - JA

Dieser Beitrag wurde von call_me_berti bearbeitet: 14. März 2005 - 22:31

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#33 Mitglied ist offline   NullKommaNix 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:31

@call:me_berti: Die Meinung teile ich nicht ganz, weil die Frage ist, ob ich einen Kopierschutz umgehe, wenn ich den 1 zu 1 kopiere? Er ist ja noch vorhanden, oder nicht? Also: Habe ich was geknackt? Nö!
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#34 Mitglied ist offline   belia269 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:33

Zitat (Flo01: 14.03.2005, 22:24)

ob wikungsvoll oder nicht ist egal, wenn ein Kopierschutz da ist, dann ist es illegal sie zu kopieren!
Ja ich meine DVD
<{POST_SNAPBACK}>


Eine analoge Kopie (Mitschneiden von Ton + Bild) ist erlaubt. Dabei ist es egal ob die DVD kopiergeschützt ist oder nicht. Ob die Kopie so angefertigt wurde, lässt sich dabei ziemlich leicht nachvollziehen: Es fehlen Menüs und Extras, es sein denn, du hast letzteres auch in echtzeit aufgenommen.

mfG Belia

Dieser Beitrag wurde von belia269 bearbeitet: 14. März 2005 - 22:35

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#35 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:36

@ NullKommaNix: Im Gesetzes-Wortlaut steht nichts von "Kopierschutz knacken"...
da geht's um die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werkes vor Vervielfältigung.

Kopie gezogen -> Schutz ausgehebelt !

Ob die technische Maßnahme auf der Kopie nun auch wieder mit drauf ist oder nicht ist wurscht !

Dieser Beitrag wurde von call_me_berti bearbeitet: 14. März 2005 - 22:37

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#36 Mitglied ist offline   Besserwisser 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:37

@ NullKommaNix.

ich sage es noch mal. keiner weis in sachen urheberrecht so richtig was phase ist.
dieses gesetz ist sowas von löchrig. das kann sich jeder hin biegen wie er es gerne hätte. die verbraucher sage "der KS ist nicht wirkungsvoll, also darf ich kopieren"
die industrie behauptet das gegenteil. dieses UrhG soll doch nur beide parteien, verbraucher und industrie, zufriedenstellen. auf der einen seite ist das kopieren von ungeschützten datenträgern erlaubt. auf der anderen seite sind aber fast alle dateträger ks. da ist doch eindeutig was faul. ich möchte mal wissen welche lobbyisten bei dem gesetzesentwurf die finger mit im spiel hatten. :8):

oder kann mir einer sofort aus dem stehgreif die lage in sachen UrhG genau erklären? ich denke nicht. kein verbraucher wird wissen was er darf und was nicht.

@call me berti

technisch WIRKSAME Maßnahmen zum Schutz eines Werkes.

was ist technisch wirksam? ist der KS noch WT wenn er 1:1 mitkopiert wurde(nicht gecrackt).

ich sage nein.

Dieser Beitrag wurde von Besserwisser bearbeitet: 14. März 2005 - 22:44

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#37 Mitglied ist offline   NullKommaNix 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:49

@call_me_berti:
Meinung teile ich erneut nicht: Ich umgehe keine Schutz sondern ziehe ne 1 zu 1 Kopie. Damit ist "Kopie gezogen --> Schutz ausgehebelt, Unsinn! Der Rest ist - genau: Wurst!
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#38 Mitglied ist offline   NullKommaNix 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:51

Also, sorry, die Beiträge finde ich bisher nicht befriedigend und bin eher etwas enttäuscht. Es gibt überwiegend persönliche Meinungen zum Thema, ohne dass konkrete Informationen genannt wurden. Ich hoffe, ich habe niemanden persönlich angegriffen. Im Zweifelsfall: Sorry! Morgen ist auch noch ein Tag...
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#39 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 14. März 2005 - 22:52

@belia269:
Im Ergebnis schon...

aber richtig ist eigentlich:
Nach Urheberrecht ist bei jeder MusikCD oder DVD mit Kopierschutz das kopieren verboten. IMMER und ohne Ausnahme !
Aber das normale Abspielen soll durch den Schutz nicht verhindert werden - wär ja auch Schwachsinn. Da man das Abgespielte jedoch nicht nur mit Ohr und Auge, sondern auch wieder mithilfe der Technik "betrachten" kann, ist das Mitschneiden ein Schlupfloch, über das der Gesetzgeber bisher noch nicht richtig nachgedacht hat.
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#40 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 14. März 2005 - 23:06

Bitte genau lesen lernen.

Zitat (§95a: Absatz 2, UrhG)

Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.


Sprich: Wenn der Rechteinhaber eine Umgehung des Kopierschutzes nicht feststellen kann oder den Kopiervorgang kontrolliert, dann handelt es sich nicht um eine technisch wirksame Maßnahme. Das trifft auf so ziemlich alles zu, was sich derzeit als Kopierschutz bezeichnet, mit Ausnahme von Digital Restrictions Management.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#41 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 14. März 2005 - 23:54

sorry. doppelt !

Dieser Beitrag wurde von call_me_berti bearbeitet: 15. März 2005 - 01:08

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#42 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 15. März 2005 - 00:12

@NullKommaNix:
Kopiert man eine geschützte CD/DVD genau auf die Weise, wie es der Kopierschutz eigentlich verhindern sollte, so ist er umgangen. Ob der Schutz leicht oder schwer zu knacken war, ob er auf der Kopie wieder mit drauf ist oder nicht... piepegal.

Sorry, wenn Dir meine Antworten nicht gefallen, aber der Link zum Gesetz ist die erfragte Info und nicht meine Meinung ! Ganz sicher nicht meine Meinung, denn das Gesetz ist Bockmist. Sowohl von der angestrebten Wirkung völlig daneben, als auch handwerklicher pfusch !

@Rika:

Zitat

Sprich: Wenn der Rechteinhaber eine Umgehung des Kopierschutzes nicht feststellen kann oder den Kopiervorgang kontrolliert, dann handelt es sich nicht um eine technisch wirksame Maßnahme. Das trifft auf so ziemlich alles zu, was sich derzeit als Kopierschutz bezeichnet, mit Ausnahme von Digital Restrictions Management.

Der Rechteinhaber wird einen Rohling ganz bestimmt von der Original-CD aus seinem Presswerk unterscheiden können. Außerdem dürfte eine Analogkopie sicher deutliche Abweichungen von den Digitaldaten des Originals aufweisen. Mit der CD in der Hand, ließe sich die Umgehung also problemlos feststellen.
Die Frage der Wirksamkeit ist tatsächlich ein Problem. Wie gesagt, das Gesetz ist Pfuscherei. Aber garantiert findet sich in ganz Deutschland nirgendwo ein Richter, der sich von der Wirkungslosigkeit aller Kopierschutzverfahren überzeugen läßt, nur weil ein - in seinen Augen - PC-Freak ihm erklärt, daß es aus Antigua und sowiewo kleine Helferlein gibt, die damit klar kommen.

Sorry aber, schau Dich doch mal unter den "täglich neues Handylogo-Downloadern" da draußen um ;-) ich treffe täglich genug Leute, die vom Urheber auch mit dem dämlichen "nur wenn Autorun aktiviert ist"-Kopierschutz problemlos unter Kontrolle zu halten sind. Und ich hab lange schon damit aufgehört, ständig mit dem Zaunpfahl zu winken oder mit dessen Pfosten immer wieder mal emule-Löcher in Firewalls zu bohren ...

Dieser Beitrag wurde von call_me_berti bearbeitet: 15. März 2005 - 00:16

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#43 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 15. März 2005 - 00:37

Zitat

Der Rechteinhaber wird einen Rohling ganz bestimmt von der Original-CD aus seinem Presswerk unterscheiden können. Außerdem dürfte eine Analogkopie sicher deutliche Abweichungen von den Digitaldaten des Originals aufweisen.

Ach, und wie will er das machen? Per Internet, wo mein CD-Spieler nicht dranhängt? Per Röntgen-Satellit?

Zitat

Mit der CD in der Hand, ließe sich die Umgehung also problemlos feststellen.

Und wer mich zwingen, ihm die CD zu geben? Wie will er nachweisen, daß die CD von mir für mich erstellt wurde?

Kurzum: Das ist nicht das, was Juristen unter Kontrolle verstehen. Und Juristen sind in dieser Hinsicht schon weltfremd genug ("Wie wollen sie das durchsetzen?" - "Aber das ist doch verboten !!!!!11").
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#44 Mitglied ist offline   call_me_berti 

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geschrieben 15. März 2005 - 01:03

Zitat

Ach, und wie will er das machen? Per Internet, wo mein CD-Spieler nicht dranhängt? Per Röntgen-Satellit?

Nicht erwischt werden hilft immer, aber es muß sich nur ein Denunziant finden, oder irgendjemand will Dich in die Pfanne hauen und macht mal so auf Verdacht eine Anzeige. Die IFPI wetzt schon die Messer für die nächste Welle Abschreckungs-Schauprozesse.

Zitat

Zitat

Mit der CD in der Hand, ließe sich die Umgehung also problemlos feststellen.

Und wer mich zwingen, ihm die CD zu geben? Wie will er nachweisen, daß die CD von mir für mich erstellt wurde?

Der Staatsanwalt, der mit richterlichem Durchsuchungsbeschluß Deine gesammelten Selbstgebrannten + PC einpacken läßt wird Dich nicht lange um Erlaubnis fragen. Die zuständigen Polizeibeamten werden bestätigen, daß sie die Scheiben in Deinem Besitz fanden und vor den kundigen Augen eines Sachverständigen wird man im Verfahren alle Anzeichen für die Umgehung von Kopierschutzverfahren - und als Verlierer des Prozesses auch auf Deine Kosten - genauestens unter die Lupe nehmen. Noch Fragen ?

Was Juristen unter Kontrolle verstehen ?
Tja Dein Verteidiger wird - auch nur vieleicht - Deiner Meinung sein, aber ob sich der Staatsanwalt - mit reichlich Munition einer ganzen Rotte hochbezahlter Urheberrechtsspezialisten der Musiklobby überfüttert - dem einfach anschließen wird, wage ich stark zu bezweifeln.

Dieser Beitrag wurde von call_me_berti bearbeitet: 15. März 2005 - 01:05

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#45 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 15. März 2005 - 01:46

Zitat

und vor den kundigen Augen eines Sachverständigen wird man im Verfahren alle Anzeichen für die Umgehung von Kopierschutzverfahren - und als Verlierer des Prozesses auch auf Deine Kosten - genauestens unter die Lupe nehmen. Noch Fragen ?

Ja. Welcher Prozess? Warum? Du stehst doch nicht unter Tatverdacht, sobald du behauptest, daß diese CDs sich nicht in deinem Besitz, sondern nur in deiner Verwahrung befanden. Indes, du kannst eine Umgehung des Kopierschutzes nicht feststellen.

Zitat

Tja Dein Verteidiger wird - auch nur vieleicht - Deiner Meinung sein, aber ob sich der Staatsanwalt - mit reichlich Munition einer ganzen Rotte hochbezahlter Urheberrechtsspezialisten der Musiklobby überfüttert - dem einfach anschließen wird, wage ich stark zu bezweifeln.

Tja, Gegenklage wegen rechtswidriger Unterdrückung von Daten ist auch nicht ohne.

Ach, hab ich noch vergessen: Nur weil es $Musikindustrie als Kopierschutz bezeichnet, ist eine Verkrüppelung von Daten, die mein PC ignoriert, noch lange kein tatsächlicher Kopierschutz. Genauswenig wie ich meine Tür abschließe, den Schlüssel stecken lasse und dann der Versicherung erzähle, daß doch abgeschlossen war...

Dieser Beitrag wurde von Rika bearbeitet: 15. März 2005 - 02:28

Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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