WinFuture-Forum.de: Gewährleistungsklausel Außer Kraft Setzen? - WinFuture-Forum.de

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Gewährleistungsklausel Außer Kraft Setzen?


#1 Mitglied ist offline   Bomania 

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geschrieben 08. März 2005 - 09:42

Hallo,

hier geht es um eine rechtliche Frage zu einer eBay-Auktion. Ich hoffe, dass ich in die richtige Rubrik poste.

Und zwar möchte ich mir Outlook 2003 zulegen, habe auch schon eine entsprechende Auktion gefunden. Dort ist zwar nicht angegeben, ob es sich um eine OEM oder um die "Vollversion" handelt - aufgrund des günstigen Preises ist aber von ersteren auszugehen.

Doch nun ist da etwas, was mich sehr stutzig macht. Die Sache ist ja die - auch bei Privatauktionen (was es in diesem Fall auch ist) besteht eine gesetzlich verankerte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für den Artikel im Neuzustand. Bei dieser Auktion steht allerdings:

Zitat

...laut neuen EU-Recht muss auch bei Privatauktionen ein einjähriges Gewährleistungsrecht gewährt werden. Mit Ihrem Gebot verzichten Sie auf dieses Gewährleistungsrecht.

Ist das nun rechtens, mit diesem Hinweis einfach die Gewährleistungsklausel außer Kraft zu setzen? Oder verhält es sich wie bei anderen Fällen auch? Zum Beispiel die mittlerweile ungültige Klausel in Mietverträgen "Übernommen wie besehen"?

Danke für eure Hinweise.

Gruß,
Bo

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#2 Mitglied ist offline   Elren Luthien 

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geschrieben 08. März 2005 - 10:00

Meines Erachtens ist der Satz "Mit Ihrem Gebot blabla..." nichtig.

Auch er hat sich an das Recht zu halten und kann es nicht einfach mit ein Einzeiler aushebeln.

Außerdem spricht dieses "Kleingedruckte" nicht gerade für die Seriösität des Auktions-Eröffners. :veryangry:

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#3 Mitglied ist offline   Doppelwinkel 

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geschrieben 08. März 2005 - 10:19

Wenn es tatsächlich eine Privatauktion ist, muss er darauf hinweisen, dass er die Gewährleistung nicht übernehmen wird. Und wenn Du dann trotzdem bietest habt ihr beide automatisch eine Vereinbarung geschlossen, dass Du auf Deine Gewährleistungsansprüche verzichtest. Das ist vollkommen richtig, stellt euch mal vor, man müsste auf alles was man als Privatmann bei eBay vertickert noch zwei Jahre Garantie geben o.O.

#4 Mitglied ist offline   Bomania 

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geschrieben 08. März 2005 - 10:22

Zitat (Elren Luthien: 08.03.2005, 10:00)

Außerdem spricht dieses "Kleingedruckte" nicht gerade für die Seriösität des Auktions-Eröffners. :veryangry:
<{POST_SNAPBACK}>

Stimmt, hab ich mir auch so gedacht. Naja, falls es sich dabei nicht um Originalware handeln sollte (OVP, Handbuch etc. werden nicht mitgeliefert), wird sich das wohl spätestens bei der Registrierung des Programms bei Microsoft herausstellen.

#5 Mitglied ist offline   Bomania 

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geschrieben 08. März 2005 - 10:31

Zitat (Doppelwinkel: 08.03.2005, 10:19)

Das ist vollkommen richtig, stellt euch mal vor, man müsste auf alles was man als Privatmann  bei eBay vertickert noch zwei Jahre Garantie geben o.O.
<{POST_SNAPBACK}>

Verwechsle Garantie nicht mit Gewährleistung - ersteres ist immer auf freiwilliger Basis, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wobei automatisch nach 6 Monaten die Beweislast-Umkehr gültig wird, sprich der Käufer muss dann beweisen, dass das Produkt schon beim Kauf diesen Mangel hatte.

Davon mal abgesehen, läuten bei mir aber irgendwie schon die Alarmglocken. Ich meine, wer verkauft ein neues Outlook 2003 zum Drittel des normalen Ladenpreises. Das "Zubehör" wie OVP und Handbuch wird auch nicht mitgeschickt, und dann schließt der Verkäufer auch noch die Gewährleistung und das Umtauschrecht aus. Sollte man vielleicht lieber die Finger von lassen?

#6 Mitglied ist offline   Bomania 

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geschrieben 08. März 2005 - 11:28

Nachtrag: Hat sich erledigt, eBay hat die Auktion soeben aus irgendeinem Grund gelöscht. Hatte ja wohl seine Gründe und ich lag mit meiner Vermutung anscheinend richtig :veryangry:

#7 Mitglied ist offline   Elren Luthien 

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geschrieben 08. März 2005 - 11:39

Schön das Ebay bei solch offensichtlich unseriösen Geschichten durchgreift. :veryangry:

Mit Garantie und Gewährleistung hast Du recht.
Ihmo hast Du bei solchen Internet-Geschichten aber noch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

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#8 Mitglied ist offline   ZakMcKracken 

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geschrieben 08. März 2005 - 12:21

Es ist egal ob es dabei steht oder nicht. Als Privatperson gibt man keine Gewährleistung. Eine Garantie kann man auf freiwilliger Basis geben (schreibt man dann explizit hin)

Wenn du von einem Händler kaufst, hast du immer 2 Jahre Gewährleistungsansprüche bei Neuware. Bei Gebrauchtware kann man auf 1 Jahr heruntergehen. Aber 1 Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben und man kann auch diesen § nicht aushebeln!

#9 Mitglied ist offline   Elren Luthien 

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geschrieben 10. März 2005 - 08:17

Mal nach oben schieb.


Apropro Ebay, hat jemand gestern SternTV gesehen?
Da gings um die immernoch vorhandenen Sicherheitslücken bei Ebay.

Unteranderem wurden 6 Leute mit Ebay-Account von der Strasse geholt um sich
mit ihrem Passwort bei Ebay anzumelden.
Keine fünf Minuten später hatten 2 Mitarbeiter von http://www.myvisto.de/ das Passwort der jeweiligen Personen geknackt. ;D

Jetzt frage ich mich: Kann oder will Ebay die offensichtlichen Lücken nicht erkennen und beseitigen?

Dieser Beitrag wurde von Elren Luthien bearbeitet: 10. März 2005 - 08:18


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