Ja, so ist das vielleicht jetzt noch. Mit diesem neuen Gesetzt ist geht das auch so. Im Grunde genommen kann jede Behörde, Amt etc. die Konten einsehen. Ein Gerichtsbeschluss oder die Information des Kontoinhabers über diese Aktion ist nicht notwendig. Es gibt zwar ein paar Klauseln, die das eigentlich einschränken sollen, allerdings sind die wohl so schwammig formuliert, das die eigentlich immer ein Grund finded, um auf fremden Konten rumschnüffeln zu können.
Man kann sagen, das das "Bankgeheimis" dann nicht mehr existiert.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 12. Februar 2005 - 15:53