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Nachrichten zum Thema: Internet
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Clone Cd Klage

#16 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:14

Isses mal wieder Waldorf?
Nun gut, laut Urteil des Bundesgerichtshof bist du bei Abmahnungen auf offensichtlichen Rechtsverletzungen, die mit automatisierten Mitteln gesucht werden (eben das, was Waldorf), nicht zur Zahlung verpflichtet.
Also unterschreibe die Erklärung nicht, lege Widerspruch ein, und wenn du sie dann doch unterschreiben musst zahlst du einfach nicht.

Ach, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Rechtmittelmissbrauchbeschwerde bei der deutschen Anwaltskammer wäre auch nett.

Dieser Beitrag wurde von Rika bearbeitet: 26. Januar 2005 - 21:44

Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#17 Mitglied ist offline   NullKommaNix 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:15

@xandros: Einer von uns benötigt, glaube ich, ein neues "Bildchen". Nachher sagt man noch: Ich bin "Links", Du "Rechts". Ich suche neu...lach...
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#18 Mitglied ist offline   Slavi_w 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:19

Puh wird ja immer verwirrter

werd mir wohl schnell ne Gute Rechtsschutz versicherung suchen und das durchsprechen

Warum muss mir immer so ein mist Passieren ;)
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#19 Mitglied ist offline   shadar.logoth 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:33

1. Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für laufende Fälle.
2. Das riecht doch alles sehr nach Nepp.
3. Bei der Summe würde ich trotzdem mal zu einem "richtigen" Rechtsverdreher gehen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt.
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#20 Mitglied ist offline   Slavi_w 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:42

Stimmt hast recht aber es liegt kein Gerichtsfall vor somit habe ich noch die gelegenheit morgen eine Rechtsschutz Versicherung abzuschliesen

Ich werde morgen mich aber vorher bei der Konkurenz meiner Wahlvericherung erkundigen wie das geht
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#21 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 21:47

http://www.abmahnwel...ath=/kostennote
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...pos=165&anz=229

Sollte es wegen dem Widerspruch gegen die Abmahnung zu einer Klage kommen, dann bezahle den Anwalt nach BRAGO und beantrage Rechtsbehelfsmittel, dann hast du auch gute Chancen daß der Kläger deine Anwaltskosten übernehmen muss.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#22 Mitglied ist offline   Slavi_w 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 22:12

hmm manche Urteile werden sich nicht So einfach in Österreich übernehmen lassen.

Ich weis momentan ned ob ich antworten soll oder nicht.
Werde wohl erst morgen mit einem Juristen / Rechtsanwalt sprechen bevor ich etwas mache.

Sicher ist sicher ist ja ned wenig Kohle was die da haben wollen.

bah was die Leute so machen wen ihen fad ist ich glaube die haben einfach zu wenig wirkliche Aufträge und suchen jezt nach Alternativen.
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#23 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 22:15

Wie jetzt Österreich? Ist in Österreich der Vertrieb dieser Programme auch untersagt? Oder gilt das dt. Gesetzt doch noch in Österreich?
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#24 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 26. Januar 2005 - 22:30

Hier ein link zu deinem Thema

klick

hier steht das das nur für Deutschland gilt, anderseits hie steht das es auch für Österreich gilt klick.

Dieser Beitrag wurde von tavoc bearbeitet: 26. Januar 2005 - 22:32

your IP is 127.0.0.1 or ::1
you are running an OS
you use a Browser
I know so much about you...
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#25 Mitglied ist offline   Slavi_w 

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geschrieben 27. Januar 2005 - 01:26

Na Mahlzeit das wird ja immer besser

am Anfang habe ich es noch für´n schlechten Scherz gehalten aber mitlerweile ist mir ganz anders zu mute.
0

#26 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. Januar 2005 - 01:38

Wenn ich das richtig gedeutet habe, zählt für Österreich § 90c UrhR, in dem u.a. folgendes steht:

Zitat

Schutz technischer Maßnahmen

§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.


Ist so gesehen, dar selbe Mist, wie in Deutschland auch. Keine Ahnung, welche der Tips man auch in Österreich anwenden kann, um ggf die Abmahnung abzuwenden.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 27. Januar 2005 - 01:40

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
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#27 Mitglied ist offline   sa seba 

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geschrieben 27. Januar 2005 - 03:53

Schau ma von welcher Kanzlei das kommt!

Zitat (Rika: 26.01.2005, 21:14)

Isses mal wieder Waldorf?
Nun gut, laut Urteil des Bundesgerichtshof bist du bei Abmahnungen auf  offensichtlichen Rechtsverletzungen, die mit automatisierten Mitteln gesucht werden (eben das, was Waldorf), nicht zur Zahlung verpflichtet.
<{POST_SNAPBACK}>


Das sind im wahrsten sinne des wortes rechtsverdreher.
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#28 Mitglied ist offline   ehrenkarte 

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geschrieben 14. Februar 2005 - 01:43

Zitat (Rika: 26.01.2005, 21:14)

Isses mal wieder Waldorf?
Nun gut, laut Urteil des Bundesgerichtshof bist du bei Abmahnungen auf  offensichtlichen Rechtsverletzungen, die mit automatisierten Mitteln gesucht werden (eben das, was Waldorf), nicht zur Zahlung verpflichtet.
Also unterschreibe die Erklärung nicht, lege Widerspruch ein, und wenn du sie dann doch unterschreiben musst zahlst du einfach nicht.

Ach, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Rechtmittelmissbrauchbeschwerde bei der deutschen Anwaltskammer wäre auch nett.
<{POST_SNAPBACK}>


Ich glaube, Ihr macht es Euch zu einfach. Habe auch eine Abmahnung bekommen
und das mit den „automatisierten Mitteln“ im Netz aufgeschnappt. Mein Anwalt
hat mir dann erklärt, dass das Humbug ist (siehe auch:
http://www.123recht....sp?topic_id=511. Mein Anwalt hat
sich dann mit Waldorf in Verbindung gesetzt und die Kosten wenigstens
begrenzen können. Scheinen nicht besonders harte Verhandlungspartner zu :lol:
sein...“
0

#29 Mitglied ist offline   Murmel 

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geschrieben 14. Februar 2005 - 07:42

Normalerweise kommt erst ne Unterlassungsklage mit der Androhung einer Geldbuße. Fordern darf der noch nichts.
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#30 Mitglied ist offline   k0k0 

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  • Interessen:Die EDV ist mein Hobby und meine Arbeit ...

geschrieben 14. Februar 2005 - 08:18

Also wenn Du selbst und Deine Seite dem österreichischen Recht unterliegst, dann würde ich Dir ebenfalls dazu raten, weder die Unterlassungserklärung zu unterfertigen, noch zu zahlen. Zwar wird auch in Österreich immer häufiger abgemahnt, allerdings bezweifle ich ganz entschieden, dass selbst Konsorten wie ein Waldorf auch eine österreichische Vollmacht von einem österreichischen Vollmachtgeber vorlegen können.

Du selbst unterliegst österreichischem Recht nur dann, wenn Du Deinen (Haupt)Wohnsitz in Österreich hast. Deine Webseite unterliegt ösrerreichischen Recht nur dann, wenn Du diese in Österreich hostest. Wer dabei Dein Hoster ist, ist unerheblich. Eine Seite, die Du über einen österreichischen Hoster in der BRD liegen hast, unterliegt auf keinen Fall österreichischem Recht!

Hilfestellung gegen Abmahnungen nach österreichischem Recht findest Du auch in Österreich bei diversen Hilfevereinen (siehe Google). Wenn Du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung finden solltest, die sich sowohl auf eine Software/Internet-Geschichte als auch auf ein fast schon laufendes Verfahren einlässt, lass es mich bitte wissen. Ich persönlich bezweifle es! Gute Anwälte für Software/Internet-Geschichten in Österreich zu finden ist noch wesentlich schwerer als in der BRD. Verfahrenshilfe für einkommens- und vermögensschwache Personen (nicht für Firmen) gibt es auch in Österreich. Das beantragt man beim zuständigen Bezirksgericht. Im Falle einer Bewilligung bekommst Du dann allerdings im Auftrag des Gerichtes von der Rechtsanwaltskammer einen Anwalt zugeteilt. Ob der sich dann, vor allem in dieser Materie, entsprechend auskennt und engagiert ist aber leider eher unwahrscheinlich.

Wenn Du lediglich einen Link ausgelegt hast, würde ich aus Prinzip keine Unterlassungserklärungen abgeben oder irgendetwas bezahlen. Allerdings haftest Du auch nach österreichischem Recht für Deine Links. Du solltest also Dein Impressum, ... entsprechend ergänzen!!!

Willst Du weitere Infos, kannst Du mir selbstverständlich auch eine PM schreiben. SO gut ich kann, werde ich Dir gerne helfen. Aber auch ich kann Dir sicher nicht den RA Deines Vertrauens ersetzen!
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