Nun gut, laut Urteil des Bundesgerichtshof bist du bei Abmahnungen auf offensichtlichen Rechtsverletzungen, die mit automatisierten Mitteln gesucht werden (eben das, was Waldorf), nicht zur Zahlung verpflichtet.
Also unterschreibe die Erklärung nicht, lege Widerspruch ein, und wenn du sie dann doch unterschreiben musst zahlst du einfach nicht.
Ach, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Rechtmittelmissbrauchbeschwerde bei der deutschen Anwaltskammer wäre auch nett.
Dieser Beitrag wurde von Rika bearbeitet: 26. Januar 2005 - 21:44