Das OLG Düsseldorf hat überraschend entschieden (Az. 18 U 192/02),. dass die in den Log Files gespeicherten Datern nicht als Beweis für das Datenaufkommen eines Web-Auftritts dienen können.
Bei dem Verfahren ging es um die Klage eines Hosting-Providers gegen einen Kunden. Diesem war vertraglich ein kostenfreies Traffic-Volumen von zwei Gigabyte zugesichert worden. Erst nach Überschreiten dieser Datenmenge sollte der Kunde nach Datenaufkommen bezahlen. Dafür waren durchaus beachtliche 12 Pfennige pro Megabyte vereinbart.
Der Kunde überschritt sein Kontingent erheblich und erhielt eine Rechnung über 14.145 Euro. Diese Rechnung weigerte er sich zu zahlen und der Provider versuchte sein Geld auf dem Rechtsweg zu erstreiten.
Doch dabei machten ihm die Richter nun einen Strich durch die Rechnung. Für sie steht nicht fest, dass diese Log Dateien wirklich fehlerfrei sind. Beim Internet allgemein handele es sich um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung. Da müsse berücksichtigt werden, dass es für die Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs noch keine bewährten technischen Standards gebe.
Kurz: Der Provider muss demnach die Log Files nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen. Diese Entscheidung wird die deutschen Provider sicher nicht entzücken.
>>> es gibt ja doch in deutschland jute Richter
°°°von hier gesaugt°°°
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Provider verliert vor Gericht! Log Files sind kein Beweis
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