WinFuture-Forum.de: Kazaa-prozess: Die Erste Woche - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Regeln für das News-Forum

Bitte beachte beim Zitieren und Übersetzen von Inhalten folgende Punkte, um das Urheberrecht einzuhalten:

  • Zitate nur in zulässigem Umfang verwenden – Zitate sind nur für Erläuterungen, Kritik oder Berichterstattung erlaubt.
  • Keine Sinnveränderung – Der zitierte Text darf nicht verfälscht werden.
  • Verhältnismäßige Länge – Zitiere nur so viel, wie absolut notwendig ist.
  • Zitate immer klar kennzeichnen – Zitate müssen in den eigenen Beitrag eingebettet sein ("Zitat einfügen").
  • Übersetzungen fremder Werke – Übersetzungen geschützter Texte sind nur erlaubt, wenn die Übersetzung eindeutig als solche gekennzeichnet und die Originalquelle genannt wird.

Die Sprache dieses News-Forums ist deutsch. Wer in einer anderen Sprache eine News posten möchte, sollte sich ein Forum suchen, in dem die gewünschte Sprache gesprochen wird.
Verstöße führen zur Löschung des Beitrags.
Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
Seite 1 von 1

Kazaa-prozess: Die Erste Woche


#1 Mitglied ist offline   DKind 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 739
  • Beigetreten: 22. August 03
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 03. Dezember 2004 - 17:57

KaZaa-Prozess: Die erste Woche

Recht & Gesetz Am Montag dieser scheidenden Woche wurde in Australien so etwas wie Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmalig waren die Bewohner der ehemaligen Strafkolonie „Down Under“ Gastgeber eines Prozess, in dem die Musikindustrie ihr Recht einzuklagen versucht. In diesem besonderen Fall lautet der Gegner Sharman Networks.

Sharman Networks ist hauptverantwortlich für die Peer-to-Peer Börse KaZaa tätig. Und um genau diese geht es in dem Prozess. Das australische Pendant zur US-amerikanischen RIAA, die MIPI, will vor dem hohen Gericht in Sydney beweisen, dass man bei Sharman nicht genug zur Verhinderung von Straftaten im P2P-Tauschverkehr tue.

Am Montag war Prozessauftakt - die erste Woche ist nun vorbei. Getan hat sich eigentlich nicht viel. Neben der Verlesung der Anklageschrift und einigen Eingangsplädoyes überraschte in dieser Woche eigentlich nur der Auftritt von Tom Mizzone, der für die Anklage aussagte. Mizzone ist für die Firma MediaSentry, welche behauptet, illegal angebotene Dateien erkennen zu können, tätig.

Das für Sharman die Aussage Mizzones nicht gerade von Vorteil ist, dürfte auf der Hand liegen. Entsprechend verbittert versuchte die Verteidigung dann auch, die Aussage zu vereiteln. Denn mit einer solchen Aussage lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt leicht darauf verweisen, dass Sharman offensichtlich nicht in der Lage ist, eine ordentliche Überwachung des KaZaa-Verkehrs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang liegt dann ein Sprung zum Kern der Anklage, wonach man bei Sharman gar kein Interesse habe, zu intervenieren, nur noch unbedeutend fern.

Bemerkenswert und damit auch nennenswert war ferner das Eingangsplädoyer der Musiklabelvereinigung, in der man Sharman die rhetorische Frage stellte, wieso man denn Kinderpornos aber keine illegalen MP3-Dateien aus dem Verkehr ziehen könne. Der zuständige Richter Murray Wilcox will indes eine sachliche Diskussion und keinen ideologischen Kampf. Es gehe in dem Prozess nicht um generelles, sondern ausschließlich um die Klärung des Anklagepunktes. Für den letzten Prozesstag der Woche ist nicht mehr viel zu erwarten - in der neuen Woche werden sich die Verteidiger wohl ein bisschen mehr ins Zeug legen müssen.

Quelle
Eingefügtes Bild

Unseren Traum habt ihr uns genommen, Unsere Ehre werdet ihr nie bekommen !!!

!!! Nur der S04 !!!

Anzeige



Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0