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Nachrichten zum Thema: Internet
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Waldorf/warez/ehemalige Homepage


#1 Mitglied ist offline   waldi_77 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:03

Grüße Euch!

Mein Kumpel hat ein Riesenproblem. Er bekam einen Brief von Waldorf Rechtsanwälte, in dem steht, daß sie die Interessen der Musikindustrie vertreten und das er (mein Kumpel) auf seiner Webseite Programme zum umgehen von Kopierschutzmechanismen anbietet.
Es ist tatsächlich eine Webseite auf seinen Namen registriert, denn vor ca einem Jahr haben wir zusammen angefangen, etwas mit HTML zu arbeiten und da solche Namen-www.yahoo.mitgliedsname.de für ihn zu schwachsinnig erschien, meldete er einen Domain an. Langsam wurde es uns langweilig, haben damit aufgehört und die Webseite an einen "guten" Bekannten verschenkt, und die Seite auch nicht weiter beachtet.
Nach diesem Brief schauten wir auf die Webseite: sie ist russisch und bietet jede Menge Software an.
Jetzt entsteht ja eine Frage, wie jetzt: nichts gemacht, aber er soll jetzt fast 5000 € zahlen, wofür? Wie weit haftet er, was soll er jetzt machen, die ersten Schritte. Einen Anwalt kann er bestimmt nicht leisten, an wen kann er sich wenden?
Fragen über Fragen, hoffentlich könnt ihr mit ein Paar Tipps helfen.
Danke
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#2 Mitglied ist offline   solitsnake 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:06

vieleicht an den Hoster, nachfragen ob geloggt wurde wer daten auf den space geladen hat.

Dieser Beitrag wurde von solitsnake bearbeitet: 29. November 2004 - 12:06

Privat: AMD 1600+, 16 GB DDR4 3200, Asus 350 Pro, Nvidea 1060 6GB, Iiyama B2783QSU
Homeoffice: HP Elitebook G5, 32 Gb Ram, 512 + 1TB SSD, Intel i5 8250, Ipad Pro,
Mobil: Huawei P30 Pro (Privat) Iphone XR (Beruflich) - iPad Pro, Fire Tab HD 10", Teclast 98 G3
Wlan Print & Scan: Epson WorkForce WF-3530DTWF
Internet: Fritzbox 7590 - 1und1 250Mbit/s & 37Mbit/s bei 166m Tal + Mesh Via 1750 + 7530
Smarthome: Homematic IP, Philips Hue, SonOff....
NAS: QNAP 253A&TR-004 mit 16GB Ram - 8+8+6+4 TB HD´s / 2TB SSD für VM´s - Als File, Media, Download sowie TS3-Server. Als Host verschiedener VM´s
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#3 Mitglied ist offline   ichbines 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:09

hallo

sehr viel Zeit hast du nicht, die Unterlassungserklärung musst du so früh wie möglich unterschreiben.

Um welches Programm geht es?

Aber viel Chance hast eh nicht. Winfuture und sehr viele andere Seiten wurden auuch von der Firma abgemahnt.
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#4 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:18

ich würde auf alle Fälle einen Anwalt zu mindestens um Rat fragen, was fast nichts kostet. Sonst sieht es bitter für ihn aus, das geht verdammt in die Hose, da immernoch auf ihn registriert.

Verschenkt: hat er darüber Unterlagen/Zeugen? Dann ab damit zum Anwalt.
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#5 Mitglied ist offline   puppet 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:21

Du bist nicht der erste, der mit denen zu tun hat... Klick mich
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#6 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:22

Tja, der Domaininhaber ist immer derjenige der haftet...

Wenn ihr also beim schenken den Inhaber nicht gewechselt habt, kann es teuer werden.

Wenn es sich aber um ein Domain Hijacking handelt (was sein kann), könntet ihr nochmal drumherum kommen.
Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#7 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:42

Ich würd als erstes mal zu dem "guten" Bekannten hingehen und ihn fragen was er dazu sagt.
Solltest er an allem schuld sein kannst du ihn ja, falls du/ihr genug einschüchterungspotenzial, dafür bezahlen lassen. :blink:
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#8 Mitglied ist offline   asgard 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:56

verdammt hart...

aber ich würde meine domain net einfach nen kumpel übergeben ohne dann die anschrift zu ändern oder ändern zu lassen! wie schon erwähnt inhaber wechseln.
Also quasi die anschrift des kumpels eintragen. :blink:

Aber jetzt ist es zu spät und ich denke da kann er sich nicht mehr aus der schlinge ziehn! Es seitden der "gute kumpel" gesteht ein das er die domain übernommen hat. Aber dann hat dein freund immernoch eine teilschuld... aber 5000/2 ist weniger als 5000 ;)

Dieser Beitrag wurde von asgard bearbeitet: 29. November 2004 - 15:04

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#9 Mitglied ist offline   stefanra 

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geschrieben 29. November 2004 - 13:54

Oh je, wie kann man seine Domain an jemanden vergeben, ohne den als Besitzer einzutragen. :blink:

In diesen Fall würde ich mir ganz schnell einen Anwalt suchen. Der kann dir sagen, ob es gescheiter ist, wenn du sofort die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickst, oder ob du das einfach an deinen Freund weitergeben sollst.
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#10 Mitglied ist offline   GamerNumberOne 

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geschrieben 29. November 2004 - 15:36

<-- Hier noch was -->

Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 kann der Inhaber einer Website für die Inhalte der von ihm verlinkten externen Websites haftbar gemacht werden, sofern keine ausdrückliche Distanzier-
ung vorliegt. www.maxmustermann.de weist somit jegliche Verantwortung für die Inhalte extern verlinkter Websites von sich, da wir keinerlei Einfluss darauf haben, wer welche Inhalte auf diesen Websites öffentlich zugängig gemacht hat. Für etwaige Rechts- und Gesetzeswidrige Inhalte übernehmen wir somit keine Haftung.
Weiters Distanziert sich www.maxmustermann.de von jeder Art von Gewalt und Gewaltverherrlichung, Terrorismus, extremen politischen und sozialen Orientierungen sowie etwaigen meinungsbildenden Medien (Bildzeitung).

Mit der Linkausführung einer dieser Websites gelten obige Distanzierungen
als akzeptiert. Solltest du mit unserer Meinung nicht übereinstimmen, darfst Du diese Website nicht mehr betreten und musst sie umgehend verlassen.

Edit: Hab ich heute zufällig auf´ner website gefunden

Dieser Beitrag wurde von GamerNumberOne bearbeitet: 29. November 2004 - 15:37

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#11 _Benjamin_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 29. November 2004 - 15:49

öhm ja sicher aber das anbieten von illegalen programmen ist trotzdem strafbar ...
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#12 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 29. November 2004 - 16:57

Das LGH-Urteil ist nur leider eine Urban Legend, d.h. in vielen Fällen wurde es in ähnlichen Fällen ganz anders betrachtet. Insbesondere ist die schriftliche Formulierung der Distanzierung, wie sie ja sehr weit verbreitet ist, gemäß dem Urteil selbst schon nicht haltbar.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
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#13 Mitglied ist offline   GamerNumberOne 

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  • Wohnort:Leipzig

geschrieben 29. November 2004 - 17:10

Ist ja gut habs ja bloß gefunden und dachte das es hier her passen würde :rolleyes:
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#14 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 29. November 2004 - 17:10

ab zum anwalt. für alle mitmenschen in dieser republik gibt es "beratungskostenhilfe" und "prozesskostenhilfe" falls der geldbeutel nicht ausreicht. aber auch das weiß der anwalt sehr gut.
Admin akbar
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#15 Mitglied ist offline   waldi_77 

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geschrieben 29. November 2004 - 17:39

Ich danke alle, die mitmachen. War heute bei der Verbraucherschutzzentrale, sie haben auch solche Begriffe "Pozesskostenhilfe" u.a erwähnt, auch eine nummer von einen Anwalt bekam ich von denen. Die Adresse haben wir zusammen sperren lassen, morgen geht es zum Anwalt.
Das Problem mit dem "guten" Kumpel: die Seite www.****.de wird dann umgeleitet auf irgendein Host in Russland, auch der Name ist bekannt. Also es wird schwierig, daß der dort eingetragene Mann sich meldet und sagt, ja ich war es.
Ich informiere Euch weiter, ich ünterstütze ihn auch in der Ansicht, kein Cent zu zahlen und die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, denn er kann nichts dafür.
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