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Nachrichten zum Thema: Peripherie & Komplett-PCs
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Garantie Bei Komplettrechnern


#1 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 29. November 2004 - 11:16

Also, es geht dabei um folgenden Thread wo wir abgeschweift sind (Klick)

Ich bin folgender Meinung:
Selbst bei Komplettrechnern darf ich das Siegel öffnen, um Teile auszutauschen.
Die Garantie geht mir dadurch nicht flöten.

Wenn ich also das Siegel zerstört habe, und Teile ausgetauscht, und dann etwas der alten Komponenten kaputt geht, was geschieht dann?

Habe ich noch Garantie?

Meine Meinung:
Ja, da mir nachgewiesen werden muss, das der Fehler durch mich entstanden ist, auch wenn ich den PC geöffnet habe.

Diese Siegel dienen lediglich der Abschreckung, dennoch darf ich es, und behalte meine Garantie!

Dies begründe ich damit schon mehrfach bei Komplettrechnern nach Hardaustausch meine Garantie behalten zu haben!

Also Leutz, was sagt ihr dazu?
Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#2 Mitglied ist offline   bAssI 

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geschrieben 29. November 2004 - 11:30

du hast also scho nen komplettsystem gekauft, das siegel aufgemacht um was auszutauschen und dann is später der rechner krachen gegangen, du hast ihn ein geschickt, er wurde repariert und du musstest nichts ezahlen?

ich meine ma "es gibt nichts was es nicht gibt". aber sein wir ma ehrlich! wenn ich meinen rechner in de reparatur gebe weil er kaputt ist...dann aus dem grund weil ich 1. meist selbst nich weiß was genau kaputt ist und 2. weil ich ja dann auch garantie hab.

wenn ich da aber was verändert hab vorher am rechner werden die normalerweise nich kommen und sagen "naja sie haben eigentlich das siegel durchtrennt aber es lag an einer anderen komponente."

wie willst du denen nachweisen was wirklich kaputt ist?! klar man könnte zu einem unabhängigen laden gehn aber das kostet wieder geld un alles und wenn du recht haben solltest das es nicht an deiner nachgerüsteten sache liegt werden die vor gericht trotzdem gewinnen! (wenn es soweit kommen sollte) denn die haben das siegel rangemacht um sich selbst abzusichern! das is nich aus dummen geikel dran.

ne siegel am stromzähler sind auch dran damit man weiß das nichts verändert wurde.


mfg
bAssI
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#3 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 29. November 2004 - 11:53

Ja, genau so war es...

Defekt, ab zum Händler, und der hat ihn wieder in Gang gesetzt.
Einmal war eine Komponente kaputt, die ich eingebaut hatte.
Da musste ich dann natürlich Geld berappen (ich glaub 60 Mark für die Prüfung), aber ansonsten war er immer ehrlich.

Wäre ja noch schöner wenn man durch so ein einfaches Stück Papier mit Kleber drunter sich von jeglicher Garantie befreien könnte, sofern es aufgebrochen wird!

Sinnvoll sind diese Fetzen auf Festplatten etc.
Wo ein Eindringen des Benutzers automatisch einen selbtverschuldeten Defekt herbeiführt. Aber an einem Gehäuse?
Stell dir mal vor du machst es nur auf, zwecks besser Belüftung, oder noch besser du baust ein zwei Lüfter ein, die den betrieb verbessern, wei les kühler läuft.
Dann ist mir ja eigentlich die Garantie auch flöten gegangen laut deiner Definition?
Das kann es ja nicht sein, oder?

Anscheinend bin ich immer zu einem sehr freundlichen Händler gegangen ^^

Dieser Beitrag wurde von Dante33 bearbeitet: 29. November 2004 - 11:56

Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#4 Mitglied ist offline   bAssI 

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geschrieben 29. November 2004 - 11:58

mir hat man schoma erzählen wollen das mein board un cpu im arsch waren! (gleichzeitig..) komischerweise war nur der ram defekt was sich später herrausgestellt hatte...
es gibt solche un solche!

in sachen garantie hatte ich nur einma glück un das war mit meinem md player..

is im urlaub (ka wie) sand reingekommen un ging nich mehr...normaler weise garantie verlust weils mein verschulden war aber auch nach 4 wochen wieder zurückbekommen!


mfg
bAssI
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#5 Mitglied ist offline   Razorblade 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:01

Zitat (Dante33: 29.11.2004, 11:16)

Meine Meinung:
Ja, da mir nachgewiesen werden muss, das der Fehler durch mich entstanden ist, auch wenn ich den PC geöffnet habe.


Ich meine aber, dass die Beweispflicht/Last auf Deiner Seite ist. Du also dem Computergarantiemensch beweisen musst, dass es nicht Dein Teil oder Deine Bastelarbeiten waren, die den Rechner kaputt gemacht haben.
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#6 _max_

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geschrieben 29. November 2004 - 12:02

Also ich habe meinen Rechner aus einem kleinen Laden bei mir im Ort. Die machen auch so ein Siegel (Aufkleber auf Rückwand und Seitendeckel) drauf. Ich hatte mal gefragt und die sagten: eigentlich hat das Siegel nichts mit der Garantie zu tun. Ich könne in meinem Rechner trotzdem Teile austauschen.
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#7 Mitglied ist offline   bAssI 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:04

Zitat (Razorblade: 29.11.2004, 12:01)

Ich meine aber, dass die Beweispflicht/Last auf Deiner Seite ist. Du also dem Computergarantiemensch beweisen musst, dass es nicht Dein Teil oder Deine Bastelarbeiten waren, die den Rechner kaputt gemacht haben.
<{POST_SNAPBACK}>



selbst wenn es nicht deine schuld ist, hat sich der verkäufer durch das siegel abgesichert! steht im verkaufsvertrag drin! wenn man das siegel durchtrennt geht die garantie verloren! normalerweise is das so und somit ist er nicht dazu verpflichtet das ding zu reparieren (auf seine kosten)....wenn er es dennoch macht is das sein ding.
aber es ist nicht seine pflicht.
erklärt mir ma warum die das siegelsonst dran machen?!
damit du merkst das was aussem rechner geklaut wurde?!


mfg
bAssI


@ max
klar son kleiner dorfladen macht das flei anderst weil er die leute kennt aber doch kein großhandel....die machen sich normal mit sowas nich rum!

Dieser Beitrag wurde von bAssI bearbeitet: 29. November 2004 - 12:06

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#8 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:16

Hab ein wenig gegoogelt:

Es gibt eindeutige Gerichtsurteile zu der Lage, die alle diese Garantiesiegel für ungültig erklärt haben oder zumindest ihre Nützlichkeit angezweifelt haben! In jedem Fall sprach man dem Käufer sein Garantierecht aber zu!
Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#9 Mitglied ist offline   hasch 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:16

Und was lehrt uns das? Lieber selber bauen :blink:
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#10 Mitglied ist offline   bAssI 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:18

Zitat (Dante33: 29.11.2004, 12:16)

Hab ein wenig gegoogelt:

Es gibt eindeutige Gerichtsurteile zu der Lage, die alle diese Garantiesiegel für ungültig erklärt haben oder zumindest ihre Nützlichkeit angezweifelt haben! In jedem Fall sprach man dem Käufer sein Garantierecht aber zu!
<{POST_SNAPBACK}>



gibt ma beispiel bitte.

mfg
bAssI

PS: gericht! gehst du gleich vor gericht?!
wenn bei meinem rechner was kaputt wäre hätte ich pecht aber ich würde nich noch mehr geld aufs spiel setzen un deswegen vor gericht gehn! wenn ich da verlieren hab ich schowieder nen rechner verschenkt! un alles wegen ner reparatur von flei 200 euro (höchstens)

Dieser Beitrag wurde von bAssI bearbeitet: 29. November 2004 - 12:19

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#11 Mitglied ist offline   markus_83_nrw 

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geschrieben 29. November 2004 - 12:29

Hi Leudde,

wenn etwas kaputt geht dann muss der händler in den ersten 6 monaten beweisen das es deine schuld war warum das ding kaputt gegangen ist. danach must du es beweisen das es nicht deine schuld war warum das ding kaputt gegangen ist. DAS IST GESETZ.
Wenn das Siegel kaputt gemacht wird von dem besitzer des teiles, dann ist die garantie verflogen, wenn man doch ein austausch (neues oder repariertes) bekommt, dann ist das kulanz vom händler, nicht mehr und nicht weniger.

alles weiter einfach mal googlen :blink: : BGB+garantie

Gruß Markus
Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Leser :D :D
--------------------
Tower: Chieftec - "Medium Tower" der Dragon Serie Blau
CPU: 3.2 GHz AEP bei IDEL 35°-36° bei VOLLLAST ~ 45° (Windows Vista Index: 4,3)
Speicher: 2 GB MDT RAM (4*512 MB RAM PC3200) (Windows Vista Index: 4,5)
GraKa: GeCube ATI Radeon X1950 Pro @ Standard: 575/1380 (Windows Vista Index: 5,9)
HDDs: 80GB Seagate SATA 7200 Umin + 30GB Maxtor PATA (Windows Vista Index: 4,9)
Mainboard: Gigabyte 4P Titan; Chipsatz 865PE
Sound: Sound Blaster Audigy 2 ZS
OS: Windows Vista Ultimate - vLite Edition :D
Breitband: 3PLAY (ISH) 6000 MBit / pings bei ~40
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#12 _BAstiL_

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geschrieben 29. November 2004 - 12:42

Zitat (markus_83_nrw: 29.11.2004, 12:29)

Wenn das Siegel kaputt gemacht wird von dem besitzer des teiles, dann ist die garantie verflogen, wenn man doch ein austausch (neues oder repariertes) bekommt, dann ist das kulanz vom händler, nicht mehr und nicht weniger.

alles weiter einfach mal googlen  :blink: : BGB+garantie

Gruß Markus
<{POST_SNAPBACK}>


FALSCH, dies gilt nicht für Komplettrechner! Mann darf das Siegel brechen um Komponenten zu tauschen oder den Computer zu erweitern.
Ansonsten müsste ich ja bei jeder Kleinigkeit zu diesem bestimmten Händler und müßte meine Folge-Hardware dort kaufen (MONOPOL).
Gerichtsurteile belegen dieses. ;)
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#13 _BAstiL_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 29. November 2004 - 12:46

Zitat (bAssI: 29.11.2004, 12:18)

PS: gericht! gehst du gleich vor gericht?!
wenn bei meinem rechner was kaputt wäre hätte ich pech ...
<{POST_SNAPBACK}>


Man braucht sich nicht alles gefallen lassen und wenn es nötig ist gehe ich auch vor Gericht.
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#14 Mitglied ist offline   Dante33 

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geschrieben 29. November 2004 - 13:26

Ich schliesse mich da bastil an!

Vor allem wenn ich weiss es gibt Referenzurteile (kann man beim Verbraucherschutz einsehen!) stehen die Chancen umso besser.

Das mit den Siegeln ist so eine Sache:
Grundsätzlich sind sie für unnütz deklariert worden, ausser bei Ware wo das öffnen automatisch zu Folgeschäden führen kann!
(z.B. wie gesagt Festplatten)
Was anderes ist das Siegel bei CDs etc. (hier gilt dies nur wegen des Umtauschs, welche grundsätzlich zunächst eine Kulanz darstellt)
Der Urlaub hat mich in Besitz genommen: AFK 040905
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#15 _FF1980_

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geschrieben 29. November 2004 - 14:02

Mein Gott, was für eine hochgespielte Diskussion:

1) Wenn ich ein System selbst baue, habe ich Garantie drauf.

2) Rüste ich ein Komplettsystem innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten auf (RAM, HDD, Prozessor) oder sorge für bessere Belüftung und beschädige dabei ein Siegel außen am Gehäuse, bleibt die Garantie bestehen.

=> Garantieverlust tritt nur dann ein, wenn durch das Verschulden des Benutzers (=Overclocking, Overvolting, unsachgemäße Behandlung) ein Defekt auftritt.
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