Das US-Erotikmagazin Perfect 10 hat den betreiber Google wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung angeklagt. Google so angeblich mehr als 800.000 links zu webseiten fürhren, wo geschützte Bilder mit unbekleideter Damen zu sehen sind, Die alle im Index gespeichert sind.Aber manche der bilder dürfen normalerweise nur von zahlenden Mitgliedern über die Website von Perfect 10 abgerufen werden. Ein finanzieller Schaden sei nicht nur durch entgangene Mitgliedsbeiträge, sondern auch durch geringere Umsätze bei der Anzeigenvermarktung entstanden, teilte das in Beverly Hills ansässige Unternehmen mit.
"Es ist schwierig viel Geld zu verdienen, wenn unsere photos gratis im web verbreitet werden", sagte Perfect-10-CEO Norm Zada gegenüber der Los Angeles Times. Insgesamt 27 Mal habe man die Google-Verantwortlichen aufgefordert, die entsprechenden Links -- die meist auf Websites mit Tauschbörsencharakter verweisen, wo die erotischen Bilder kostenlos angeboten werden -- aus den Bildersuchergebnissen zu entfernen. Aber ohne Erfolg, daher habe man jetzt Klage beim US District Court in Los Angeles eingereicht.
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Google Wegen Links Zu Erotischen Bildern Verklagt
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#2
geschrieben 23. Februar 2006 - 13:36
Googles Bildersuche verletzt Urheberrechte
Der Betreiber einer Porno-Website hat vor einem US-Gericht erfolgreich gegen Google geklagt. Der Suchmaschinenbetreiber verstößt mit der Darstellung von Bildern gegen Copyright-Bestimmungen.
In seiner Bildersuche zeigt Google Fotos in reduzierter Größe an - ein Umstand, der den Pornoanbieter Perfect 10 zu juristischen Schritten veranlasste. Richter Howard Matz gab dem Kläger Recht. Google verstoße in drei von vier Punkten gegen die so genannte Fair-Use-Doktrin, die Bestandteil der US-amerikanischen Copyright-Gesetzgebung ist.
Den kompletten COMPUTERWOCHE.de Artikel gibt es hier.
Inzwischen gibt es dazu auch eine News auf der Frontseite.
Der Betreiber einer Porno-Website hat vor einem US-Gericht erfolgreich gegen Google geklagt. Der Suchmaschinenbetreiber verstößt mit der Darstellung von Bildern gegen Copyright-Bestimmungen.
In seiner Bildersuche zeigt Google Fotos in reduzierter Größe an - ein Umstand, der den Pornoanbieter Perfect 10 zu juristischen Schritten veranlasste. Richter Howard Matz gab dem Kläger Recht. Google verstoße in drei von vier Punkten gegen die so genannte Fair-Use-Doktrin, die Bestandteil der US-amerikanischen Copyright-Gesetzgebung ist.
Den kompletten COMPUTERWOCHE.de Artikel gibt es hier.
Inzwischen gibt es dazu auch eine News auf der Frontseite.
Dieser Beitrag wurde von swissboy bearbeitet: 25. Februar 2006 - 16:50
#3
geschrieben 23. Februar 2006 - 14:23
Hehe,
einfach Perfect 10 von den Suchergebnissen
sowohl bei der Textsuche als auch bei der Bildersuche ausschließen.
Und Gut ist.
Dann dürfen die gerne alles für sich behalten. *fg*
Gruß, Internetkopfgeldgäger
einfach Perfect 10 von den Suchergebnissen
sowohl bei der Textsuche als auch bei der Bildersuche ausschließen.
Und Gut ist.
Dann dürfen die gerne alles für sich behalten. *fg*
Gruß, Internetkopfgeldgäger
#4
geschrieben 23. Februar 2006 - 14:32
Zitat (Internetkopfgeldjäger: 23.02.2006, 14:23)
einfach Perfect 10 von den Suchergebnissen
sowohl bei der Textsuche als auch bei der Bildersuche ausschließen.
Und Gut ist.
sowohl bei der Textsuche als auch bei der Bildersuche ausschließen.
Und Gut ist.
Damit ist das Problem für Google aber nicht erledigt, da nun aufgrund dieses Urteils auch andere "Anbieter" problemlos(er) ihre Rechte einfordern bzw. klagen können.
#6
geschrieben 23. Februar 2006 - 14:38
#7
geschrieben 23. Februar 2006 - 15:07
Hallo,
Google könnte selbstverständlich auch anderen Anbietern
die gewünschte Anonymität zukommen lassen,
und diese nicht mehr anzeigen
Warum diese Menschen ihr "geistiges Eigentum"
nicht gleich ganz bei sich behalten können,
sondern stattdessen ihre Möpse in das Internet
(also in die Öffentlichkeit) halten,
ist mir allerdings irgendwie unverständlich.
Perfect 10 hat
mir eben bei den Recherchen
übrigens direkt auf der Empfangseite fies
ihr "geistigem Eigentum" direkt paarweise aufgedrängt und sexuell belästigt.
Dies nur als Vorwarnung für empfindliche Mitmenschen.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
Google könnte selbstverständlich auch anderen Anbietern
die gewünschte Anonymität zukommen lassen,
und diese nicht mehr anzeigen
Warum diese Menschen ihr "geistiges Eigentum"
nicht gleich ganz bei sich behalten können,
sondern stattdessen ihre Möpse in das Internet
(also in die Öffentlichkeit) halten,
ist mir allerdings irgendwie unverständlich.
Perfect 10 hat
mir eben bei den Recherchen
übrigens direkt auf der Empfangseite fies
ihr "geistigem Eigentum" direkt paarweise aufgedrängt und sexuell belästigt.
Dies nur als Vorwarnung für empfindliche Mitmenschen.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#8
geschrieben 23. Februar 2006 - 15:12
@Internetkopfgeldjäger: Es geht doch in dem Urteil nicht nur prinzipiell um "erotische Inhalte", das Urteil könnte für Google eine viel weitreichendere Tragweite haben.
#9
geschrieben 23. Februar 2006 - 15:20
Hallo,
mal eine Frage:
hält sich Google nicht an die "ROBOTS" Meta Tags,
womit man das Verhalten der Suchmaschinen Bots
doch steuern können sollte?
Gruß, Internetkopfgeldjäger
mal eine Frage:
hält sich Google nicht an die "ROBOTS" Meta Tags,
womit man das Verhalten der Suchmaschinen Bots
doch steuern können sollte?
Gruß, Internetkopfgeldjäger
Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 23. Februar 2006 - 15:21
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