Hi, ich habe mal eine Frage, auf der Seite "www.one4movie.de" konnte man laut Werbung einen Film zur Probe ohne Bezahlung runterladen, aber selbst das habe ich nicht gemacht.
Einige Tage später habe ich von dieser Firma eine Abbuchung auf meinem Konto gehabt, die ich aber direkt gestoppt habe.
Gestern habe ich von einer Anwaltskanzlei eine Zahlungsaufforderung mit zusätzlichen Gebühren von insgesamt 31,32 € bekommen.
Was kann ich da machen, es wurde nichts unterschrieben und ich habe den Dienst nicht benutzt?
mfG
Ruebstiel
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Ärger Mit Www.one4movie.de noch nicht benutzt, schon abgebucht!
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#2
geschrieben 20. November 2004 - 13:58
Dazu müsstest du uns mal mehr Infos geben
Woher haben die deine Kontodaten? Haste dich da angemeldet?
Was steht im Kleingedruckten?
Woher haben die deine Kontodaten? Haste dich da angemeldet?
Was steht im Kleingedruckten?
#3
geschrieben 21. November 2004 - 17:31
Keine Antwort ist auch ne Antwort, dann kann es ja wohl nicht so´wichtig gewesen sein, oder er hat seinen Fehler erkannt?
mfg
mfg
#4
geschrieben 21. November 2004 - 17:40
§3 Zustandekommen des Vertrages:
Der Vertrag kommt mit Anmeldung des Kunden zu Stande.
§5 Entgelt:
Für die Bereitstellung der Inhalte erhebt der Anbieter ein Nutzungsentgelt von 9,95 € / pro Monat. Der Betrag wird unter der Bezeichnung "www.one4movie.de" bzw. "www.card4friends.de" dem vom Kunden angegebenen Bankkonto bzw. Kreditkartenkonto belastet. Kann die Zahlung - gleich aus welchem Grund - nicht eingelöst werden, behält sich der Anbieter vor, den Zugriff bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
Da steht eindeutig für die BEREITSTELLUNG. Hat also nichts damit zu tun ob du es schon genutzt hast oder nicht. Auch wenn es so unscheinbar und unwichtig aussieht: AGB lesen hilft IMMER
Der Vertrag kommt mit Anmeldung des Kunden zu Stande.
§5 Entgelt:
Für die Bereitstellung der Inhalte erhebt der Anbieter ein Nutzungsentgelt von 9,95 € / pro Monat. Der Betrag wird unter der Bezeichnung "www.one4movie.de" bzw. "www.card4friends.de" dem vom Kunden angegebenen Bankkonto bzw. Kreditkartenkonto belastet. Kann die Zahlung - gleich aus welchem Grund - nicht eingelöst werden, behält sich der Anbieter vor, den Zugriff bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
Da steht eindeutig für die BEREITSTELLUNG. Hat also nichts damit zu tun ob du es schon genutzt hast oder nicht. Auch wenn es so unscheinbar und unwichtig aussieht: AGB lesen hilft IMMER
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