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Für die Rücksendung von Waren an Versandhäuser oder Internet-Händler gelten künftig neue Regeln. Demnach dürfen die Kosten für die Rücksendung dem Besteller aufgebürdet werden, wenn der Preis der Ware höchstens 40 Euro beträgt, sieht das vom Bundesrat in Berlin gebilligte Fernabsatzgesetz vor.
Sollte die Ware noch nicht vollständig bezahlt sein, muss der Besteller auch bei einem Wert über 40 Euro die Kosten der Rücksendung tragen.
Entspricht die gelieferte nicht der bestellten Ware, soll in jedem Fall der Händler die Kosten tragen. Das Gesetz räumt zudem dem Händler die Möglichkeit ein, den Kunden bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Kosten für die Rücksendung durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich.
Sollte die Ware noch nicht vollständig bezahlt sein, muss der Besteller auch bei einem Wert über 40 Euro die Kosten der Rücksendung tragen.
Entspricht die gelieferte nicht der bestellten Ware, soll in jedem Fall der Händler die Kosten tragen. Das Gesetz räumt zudem dem Händler die Möglichkeit ein, den Kunden bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Kosten für die Rücksendung durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich.
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