Zitat
Der Prozess um die Versteigerung eines Fertighauses beim Internet-Auktionshaus eBay ist mit einem Vergleich beendet worden. In der Verhandlung sei der beklagte Anbieter verpflichtet worden, der Käuferin Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen, teilte das Landgericht mit.
Die Klägerin hatte bei eBay ihrer Meinung nach für 2,50 Euro ein Fertighaus ersteigert. Der Verkäufer aus der Nähe von Kusel hatte sich geweigert, das Fertighaus zu bauen und die Gültigkeit der Auktion bestritten.
Seiner Ansicht nach hatte er nur seine Maklertätigkeit zur Versteigerung angeboten. Für den Aufbau des Hauses seien nach einer Vertragsklausel jedoch mindestens 104.000 Euro zu zahlen gewesen. Die Klägerin widersprach dem Zusatz mit dem Argument, dass Mindestgebot bei der Internet-Versteigerung habe bei 1 Euro und nicht bei 104.000 Euro gelegen.
Die Klägerin hatte bei eBay ihrer Meinung nach für 2,50 Euro ein Fertighaus ersteigert. Der Verkäufer aus der Nähe von Kusel hatte sich geweigert, das Fertighaus zu bauen und die Gültigkeit der Auktion bestritten.
Seiner Ansicht nach hatte er nur seine Maklertätigkeit zur Versteigerung angeboten. Für den Aufbau des Hauses seien nach einer Vertragsklausel jedoch mindestens 104.000 Euro zu zahlen gewesen. Die Klägerin widersprach dem Zusatz mit dem Argument, dass Mindestgebot bei der Internet-Versteigerung habe bei 1 Euro und nicht bei 104.000 Euro gelegen.
Quelle: Chip Online
Oh, ich schäme mich jetzt schon für den Blick auf die Seite von chip ; aber hin und wieder sehe ich doch dort vorbei. Teilweise gibts ja was interessantes.