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Anspruch Auf Geld Zurück?

#16 Mitglied ist offline   PrinceOfBelAir 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 17:11

Ähm ich musste das Thema noch einmal aufgreifen da ich genaue Informationen dazu brauche.

Zitat

Du musst dem Händler drei mal die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, danach kannst du auf die Rückgabe bestehen, das ist so gesetztlich festgelegt


Könnte vielleicht jemand einen Link oder ausschnitt diese Gestezes hier posten, ich finde so leider nichts aber würde gerne genau nachlesen wie es nun gehandhabt wird.

MfG FLorian

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#17 Mitglied ist offline   e-chr1s 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 17:48

Der Händler hat definitiv ein 2 maliges Nachbesserungsrecht, erst danach kann der Käufer auf Wandlung bestehen.

Allerdings ist dabei zu beachten, dass es kein "wirkliches" Recht des Verkäufers ist, sondern es ihm vom Gesetz her zugestanden wird. Wenn die Nachbesserung also zweimal erfolglos bleibt, gilt sie als fehlgeschlagen, so dass der Käufer keine Frist zu einer erneuten Nachbesserungen stellen brauchst sondern nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. § 440 BGB


Zitat

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Im Übrigen ist noch zu erwähnen, dass wenn eine Grafikkarte z.B. getauscht wird, alte "große" Karte (z.B. 9700 Pro) in jetzt neue "große" Karte (z.B. 9800 Pro) die Garantiezeit nicht von vorn beginnt, sondern weiterläuft (also seit Kaufdatum der ersten Karte)!!!

Dieser Beitrag wurde von e-chr1s bearbeitet: 25. Oktober 2004 - 17:51


#18 Mitglied ist offline   PrinceOfBelAir 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 17:54

Ok vielen Dank hilft mir schon weiter, danke.

FLorian

#19 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 18:58

Zitat (e-chr1s: 25.10.2004, 18:48)

Der Händler hat definitiv ein 2 maliges Nachbesserungsrecht, erst danach kann der Käufer auf Wandlung bestehen.

Allerdings ist dabei zu beachten, dass es kein "wirkliches" Recht des Verkäufers ist, sondern es ihm vom Gesetz her zugestanden wird. Wenn die Nachbesserung also zweimal erfolglos bleibt, gilt sie als fehlgeschlagen, so dass der Käufer keine Frist zu einer erneuten Nachbesserungen stellen brauchst sondern nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. § 440 BGB
Im Übrigen ist noch zu erwähnen, dass wenn eine Grafikkarte z.B. getauscht wird, alte "große" Karte (z.B. 9700 Pro) in jetzt neue "große" Karte (z.B. 9800 Pro) die Garantiezeit nicht von vorn beginnt, sondern weiterläuft (also seit Kaufdatum der ersten Karte)!!!
<{POST_SNAPBACK}>


es ist aber zu beachten, das jedoch wurde die GraKa in einen anderen (besseren) Typen geändert. Was heißt das der Händler wieder 2 Chancen hat.
jedoch würde ich auch mal überprüfen, bockfett, ob es nicht vieleicht an deinem PC liegt. gerade die Saphier GraKas sind doch eigendlich sehr gut ;)
gruß
Marcel

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#20 Mitglied ist offline   Bockfett 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 19:13

Wenn der Lüfter der GK spinnt kann es kaum an meinem übrigen PC liegen ;)
Und außerdem habe ich seitdem Mainboard+Netzteil gewechselt und die anderen Komponeneten dürften wohl in einem direkten Zusammenhang zu meiner GK stehen außer Leistungstechnisch! Obwohl ich fast glaube, dass die GK mit den Grafikfehlern vielleicht wirklich keinen Fehler hatt, sondern das es vielleicht an einem zu schwachen NT lag ;) Naja dafür habe ich jetzt eine 9800pro ;)

Dieser Beitrag wurde von Bockfett bearbeitet: 25. Oktober 2004 - 19:14


#21 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 19:52

Zitat (Bockfett: 25.10.2004, 20:13)

Wenn der Lüfter der GK spinnt kann es kaum an meinem übrigen PC liegen ;)
Und außerdem habe ich seitdem Mainboard+Netzteil gewechselt und die anderen Komponeneten dürften wohl in einem direkten Zusammenhang zu meiner GK stehen außer Leistungstechnisch! Obwohl ich fast glaube, dass die GK mit den Grafikfehlern vielleicht wirklich keinen Fehler hatt, sondern das es vielleicht an einem zu schwachen NT lag ;)  Naja dafür habe ich jetzt eine 9800pro ;)
<{POST_SNAPBACK}>


daran kann es natürlich auch liegen ^^
Nur erscheint mir das unwarscheinlich, das 3 mal hintereinander ein defekt entsteht (Herstellungsfehler)
obwohl bei einem gewissen versandhaus bei uns auch 7 mal der Fernsehr gewechselt werden musste (obwohl verschiedene Typen)
gruß
Marcel

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#22 Mitglied ist offline   e-chr1s 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 19:52

Zitat (Marcel: 25.10.2004, 19:58)

es ist aber zu beachten, das jedoch wurde die GraKa in einen anderen (besseren) Typen geändert. Was heißt das der Händler wieder 2 Chancen hat.
jedoch würde ich auch mal überprüfen, bockfett, ob es nicht vieleicht an deinem PC liegt. gerade die Saphier GraKas sind doch eigendlich sehr gut  ;)
<{POST_SNAPBACK}>


Hat er eben NICHT weils es sich nicht auf jetzige Karte auswirkt... Sondern im Ganzen 2 Versuche der Nachbesserung möglich sind! Genauso, wie sich die Garantieleistung nicht immer wieder auf 24 Monate Gewährleistung erhöht... Sonst haste ja sogesehen unendlich Garantieanspruch... Und dem ist nunmal nicht so...

Btw.: Der GraKa-Hersteller heißt "Sapphire" nicht Saphi(e)r ;) Hat mit dem Edelstein nix zu tun (weder mit noch ohne E) ;)

Dieser Beitrag wurde von e-chr1s bearbeitet: 25. Oktober 2004 - 22:53


#23 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 20:15

Zitat (e-chr1s: 25.10.2004, 20:52)

Hat er eben NICHT weils es sich nicht auf jetzige Karte auswirkt... Sondern im Ganzen 3 Versuche möglich sind! Genauso, wie sich die Garantieleistung nicht immer wieder verlängert... Sonst haste ja sogesehen unendlich Garantieanspruch... Und dem ist nunmal nicht so...


ist doch auch gut ^^
nee mal im ernst. es hört sich für mich unwarscheinlich an das die garantie weiterläuft obwohl du ein andere (sogar anscheinend von nem anderen Hersteller) GraKa bekommst

Zitat

Btw.: Der GraKa-Hersteller heißt "Sapphire" nicht Saphi(e)r ;) Hat mit dem Edelstein nix zu tun (weder mit noch ohne E) ;)
<{POST_SNAPBACK}>


weis ich doch ;) wollte nur testen ob ihr es auch wisst ;)
gruß
Marcel

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#24 Mitglied ist offline   e-chr1s 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 22:57

Zitat (Marcel: 25.10.2004, 21:15)

ist doch auch gut ^^
nee mal im ernst.  es hört sich für mich unwarscheinlich an das die garantie weiterläuft obwohl du ein andere (sogar anscheinend von nem anderen Hersteller) GraKa bekommst<{POST_SNAPBACK}>


So ist es aber, weil der Vorgang/der Fall der gleiche bleibt, lediglich wird das Produkt getauscht, aber es gilt immer noch die Rechnung der alten bzw. der Garantiebeleg der neuen Karte, womit nachgewiesen werden kann, dass alles was danach passierte auf den Ursprung, sprich: die defekte am Anfang gekaufte Karte zurückzuführen ist.

Denn ansonsten hast du ja quasi, wie bereits von mir angemerkt, ohne Ende Garantieansprüche und würdest quasi immer das neueste Modell "in den Arsch geschoben bekommen" ohne dafür zu bezahlen... Dann brauchste immer nur zu warten, bis die Reihe deiner gekauften Karte nicht mehr produziert wird, und upsala... die Karte ist auf mysteriöse Weise defekt... einschicken und neues Modell geliefert bekommen. Damit wärst du immer auf dem neuesten Stand, obwohl du nur einmal das Geld für eine Highend-GraKa, CPU, Mainboard, Festplatte etc. ausgegeben hast... Schön wärs, entsprich aber leider nicht der Realität...

Btw. Ich komme aus der Branche ;) Widerstand ist zwecklos ^^

Dieser Beitrag wurde von e-chr1s bearbeitet: 25. Oktober 2004 - 23:00


#25 Mitglied ist offline   CustomizerXP 

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geschrieben 25. Oktober 2004 - 23:09

Ich kenne es anders wenn ich etwas Umtausche bekomme ich ja ein neues Teil und bekomme dafür wieder eine neue Garantiezeit von 2 Jahren (Gesetzlich) bzw. mehr je nach Hersteller. Zumindest bin ich mit der Variante immer gut gefahren bei Herstellern. Kann aber sein das im HGB etwas anderes steht.

Zudem möchten die meisten hersteller nur eine serien nr. haben und mit der sehen alle das Herstellungsdatum ist z. B. so bei Samsung Apple usw. und aus dieses Datum beziehen sich meistens die Hersteller mit der Garantie bei einem Umtausch man brauch also meistens nicht eine Rechnung. Ich habe eigendlich noch nie eine gebraucht bei egal welchem teil es wird immer über die RMA bzw. Seriennr. abgewickelt.


Ich muss dazu sagen man bekommt ja nicht immer das neuste Model sondern das gleiche auch wenn sachen nicht mehr hergestellt werden sie werden meistens in kleinen auflagen noch für solche sachen hergestellt.

Dieser Beitrag wurde von CustomizerXP bearbeitet: 25. Oktober 2004 - 23:30


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