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Wird Tk-beitrag Gez-gebühr Für Telcos?


#1 Mitglied ist offline   sadder 

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geschrieben 15. Oktober 2004 - 19:59

Zitat

Wird der "Telekommunikations-Beitrag" eine "GEZ-Gebühr für Telcos"?

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist, führt den Begriff des "Telekommunikations-Beitrags" (§ 142 TKG) ein. Anstelle von Gebühren sollen die Betreiber und Anbieter von Telefondiensten mit dem TK-Beitrag einen Teil des Etats der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) finanzieren. Vor dem Inkrafttreten des neuen TKG hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Befugnis, diese Abgaben festzulegen. Nunmehr soll diese Befugnis auf die RegTP selbst übertragen werden -- mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde sicherzustellen. Der Entwurf dieser Übertragungsverordnung "TKGÜbertrV" wird indes von den Verbänden, in denen die Wettbewerber der Deutschen Telekom organisiert sind, heftig kritisiert. Kaum verklausuliert werfen sie der Bundesregierung vor, dass mit der beabsichtigten Übertragung der "Bock zum Gärtner" gemacht werde.

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) befürchtet, dass mit der Festsetzung der Beitragshöhe durch die Behörde selbst, der dieser Betrag zu Gute komme, "eine neutrale Entscheidung nicht mehr gewährleistet" sei. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsminister dieses ordnungspolitisch so wichtige Instrument der Abgabenregelung an die nachgeordnete Behörde delegiert. Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen nach unserer Überzeugung auch weiterhin in den Händen des Ministeriums liegen", fordert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Ähnlich äußert sich der VATM, in dem überregionale Telefongesellschaften und Mehrwertdiensteanbieter organisiert sind, in einer Stellungnahme (PDF).

Laut einem Eckpunktepapier des BMWA zum TK-Beitrag hätten für das Jahr 2002 die für die RegTP umzulegenden Kosten 12,2 Millionen Euro betragen. Vor der TKG-Novelle Mitte 2004 hatte der Staat versucht, die Kosten für die RegTP über Lizenzgebühren hereinzuholen. Diese Regelung wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Um die Finanzierungslücke zu schließen, orientiert sich das neue Finanzierungsmodell an den Regelungen für die Behörden, die die Banken und Versicherungen beaufsichtigen. Deren Kosten werden in "objektiver, verhältnismäßiger und transparenter" Weise auf die Marktteilnehmer umgelegt.


quelle

Dieser Beitrag wurde von sadder bearbeitet: 15. Oktober 2004 - 19:59

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#2 _FF1980_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 21. Oktober 2004 - 11:53

Nun ja, riecht extrem wieder nach Abzocke, da die Telcos das wiederum an den Endkunden weitergeben werden.... Aber wen wundert das noch?
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#3 _P-FREAK_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 21. Oktober 2004 - 15:07

Das ist wieder mal typisch deutsch. ;)
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#4 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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  geschrieben 09. November 2004 - 09:46

Hallo,

ein interessantes Detail auf der GEZ Hompage ist auch,
das man sich online anmelden kann aber nicht wieder online abmelden!

Zur Abmeldung ist wegen an den Haaren herbeigezogenem Blabla
eine schriftliche Abmeldung,
die auch nicht sofort,
sondern erst im nächsten Monat wirkt,
erforderlich.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Ich meine mich zu erinnern,
das man Banken eine Ungleichbehandlung
von Einzahlungen und Abbuchungen verboten hatte.
Lange war es Praxis,
das Banken Belastungen auf ein Konto sofort ausgeführt hattten,
während Gutschriften lange gedauert haben.

Gruß, Internetkopfgeldjäger
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