Welche Strafe zu erwarten? Bussgeld
#1
geschrieben 08. September 2020 - 12:20
ich finde online leider keine Auskunft zu diesem Vergehen:
__________________
Folgende Ordnungswiderichkeit:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranz): 102 km/h
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat
__________________
Ich finde zu diesem Pagrafrah: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat
nur Informationen Innerorts. nicht außerorts.
Aktuell habe ich 0 Punkte in Flensburg.
Was könnte mich da maximal erwarten? Hat da jemand Erfahrung?
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#2
geschrieben 08. September 2020 - 13:02
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#3
geschrieben 08. September 2020 - 14:06
#4
geschrieben 08. September 2020 - 16:08
Eine Eintragung im Führerschein Vormerksystem gibt es bei so einer geringen Übertretung nicht.
Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)
Win10 Test NB
#5
geschrieben 08. September 2020 - 16:28
Kommt gar nicht allzu selten vor, daß man mobile Blitzer falsch postiert und die Messung angezweifelt werden kann, oder der wahre Übeltäter ein Überholender war.
Ich hatte das auch 2x.
Einmal als Zivi, bin ich angeblich als einziger mit meinem Kinderbus-T3 mit 22 KM/h zu schnell (30er Zone) in der Kolonne gefahren. (gewonnen)
20 Jähre später hab ich im 4. Gang mein Auto eine leicht abschüssige Straße herunterrollen lassen und wurde mit 22 KM/h zu schnell (30er Zone) geblitzt. (verloren - 4 Wochen gelaufen)
Mal ist man der Hund und mal ist man der Baum. Jetzt gibts ja Blitzer.de

Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 08. September 2020 - 16:32
#6
geschrieben 08. September 2020 - 17:05
Zitat (bacardi_wi: 08. September 2020 - 12:20)
Ordnungswidrigkeit.
Zitat (^L^: 08. September 2020 - 13:02)
Auf gar keinen Fall. Da wird unterschieden und außerorts weniger streng gehandhabt. Und die StVO-Novelle vom 28.04.2020 kann man vergessen.
https://www.tagessch...rdnung-101.html
#7
geschrieben 08. September 2020 - 17:07
#8
geschrieben 08. September 2020 - 17:18
#9
geschrieben 08. September 2020 - 19:53
#10
geschrieben 08. September 2020 - 21:27
Verbote sollte man erteilen, wenn der "Bürger" diese auch willentlich umsetzen kann.
Nur mal als Beispiel:
In den meisten Fällen gibt es 20km/h Abstufungen.
Ausnahmen sind Geschwindigkeitsänderungen auf Autobahnen oder Ortsschilder. Hier sind 50km/h Unterschied allseits bekannt und man kann Anpassungen rechtzeitig vornehmen.
Angenommen, man kommt auf einer Landesstraße mit Tempo 100 in eine begrenzte Zone, ist dann eine Schildfolge 80 / 60 vorhanden. Ist es ÜBERSICHTLICH und man ist aufgrund der Straßenverhältnisse nicht schneller als 80-90km/h , steht da auch mal ein 70 und manchmal auch ein 50 ...
Die seit Jahrzehnten geltenden Regeln basieren darauf, dass man also rechtzeitig Geschwindigkeitsanpassungen machen kann, ohne Verstöße zu begehen.
Damit die neuen Regularien genau so eingehalten werden könnten, müssten die Schilder geändert werden.
Wo vorher 80/60 stand müssten jetzt 90/80/70/60 Schilder in Reihe stehen, um der Gesetzeslage folgen zu können.
Innerorts müsste nun 50m vor dem 30er Schild ein 40er Schild stehen usw.
Es ist nämlich auch so, dass neue Autos nicht mehr so genau in der Geschwindigkeit gehalten werden können, wie noch vor 10-20 Jahren. Bedingt durch die Energiesparmaßnahmen, Katalysator und sonstigem Schlonz , verhalten sich die Motoren nicht immer gleich, trotz gleicher Betätigung. Die elektronischen Tachos gehen oftmals zeitlich nach. So kann es sein, dass man flott Gas gibt, der Tacho 80 anzeigt, aber schon 85-90 tatsächlich gefahren werden. Geht man vom Gas, pendelt sich das ein, aber wenn in dem Moment ein Blitzer in der Nähe ist, kommt ein Liebesbrief mit Foto....
#11
geschrieben 08. September 2020 - 21:27
#12
geschrieben 08. September 2020 - 21:34
#13
geschrieben 08. September 2020 - 21:55
Zitat (bacardi_wi: 08. September 2020 - 19:53)
Das gäbe es noch nicht mal laut dem neuen, in den Sand gesetzten Horrorkatalog.
#14
geschrieben 09. September 2020 - 16:33
Zitat (Candlebox: 08. September 2020 - 14:06)
Wau! Das sind ja noch echte Schnäppchenpreise.


Zitat
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für Geschwindigkeitsübertretungen außerorts,
aktueller Stand August 2020 https://www.zuschnell.org
Dieser Beitrag wurde von ^L^ bearbeitet: 09. September 2020 - 16:37
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#15
geschrieben 09. September 2020 - 16:49
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