das ist zwar schon etwas älter, aber dennoch will ich mal auf die interessante Entwicklung hier hinweisen:
In Australien wurde Sony Europe vom ACCC - so etwas wie der deutsche Verbraucherschutz - vor dem Federal Court angeklagt (genau genommen am 29. Mai 2019), weil man der Meinung ist, dass das Widerrufsrecht von Sony unrechtmäßig umgesetzt wird. Einerseits prangert man an, dass man die Gutschrift nur in Form von Guthaben erhält und andererseits fordert man, dass der Widerruf bei digitalen Inhalten genauso gültig sein sollte, wie bei physikalischen Produkten.
Nun passiert das ganze zwar unten in Australien, weit weg von hier. Aber erstens spricht diese Klage explizit Sony Europe an. Außerdem hat der UK-Verbraucherschutz bereits Untersuchungen in diese Richtung angekündigt und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie der Verbraucherschutz aus Norwegegn und NRW in Deutschland.
Ich beobachte das Thema schon eine ganze Weile, weil es wirklich ziemlich daneben ist, wie der Widerruf bei digitalen Inhalten generell behandelt wird: Er wird zwar dank einer Gesetzesnovelle mehr oder weniger eingeräumt (14 Tage im Fernabsatz auch für heruntergeladene Software). Es gibt aber eine Öffnungsklausel, der sich z.B. Sony bedient und das ganze damit aushebelt: Der Download wird daran gekoppelt, dass man auf diesen Widerruf verzichtet. Die Australier bringen es aber auf den Punkt:
Zitat
Hier geht es zur Meldung aus Australien, hier gibt es eine Zusammenfassung der ganzen Geschichte. Außerdem ein Beitrag zur Untersuchung durch die UK (die auch Microsoft und Nintendo betrifft).
Dieser Beitrag wurde von xploit bearbeitet: 05. Oktober 2019 - 21:42