Darf man Adobe Dreamweaver CS4 Student verkaufen?
#1
geschrieben 14. März 2019 - 19:39
hab hier Adobe Dreamweaver CS4 Student Edition mit Lizenz, darf man eigentlich verkaufen oder jemand übertragen?
Bei eBay gibt es genug Angebote, ich dachte es ist nicht erlaubt?
Hab mal bei Adobe gesehen:
https://helpx.adobe....ct-license.html
Ich denke Education-Edition ist die Studentenversion gemeint, oder? Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich die CD nur noch mit Shredder samt Lizenz-Schlüssel shreddern und entsorgen, oder?
Gruß
Wuffimaus
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#2 _Osmodia_
geschrieben 15. März 2019 - 11:04
Bei eBay gibt es unzählige Angebote, die nicht erlaubt sind. Kümmert nur keinen. Selbst eBay nicht, wenn man es meldet.
#3
geschrieben 15. März 2019 - 14:17
#4
geschrieben 15. März 2019 - 14:40
»Ich meine gelesen zu haben« heißt in dem Fall, dass ich gerade keine Quelle parat habe und nicht weiß, ob es schon wieder eine neue Rechtssprechung gibt, aber das ist der Stand an den ich mich soweit erinnere.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 15. März 2019 - 14:40
#5
geschrieben 15. März 2019 - 15:42
Zitat (Holger_N: 15. März 2019 - 14:40)
Nein, die Meinung hält sich zwar hartnäckig, es ist aber nicht so. Wie willst du denn den Datenträger mitliefern, wenn du die gebrauchte Lizenz von deinem vorinstallierten Windows verkaufen willst? Das geht gar nicht.
#6
geschrieben 15. März 2019 - 21:02
#7
geschrieben 16. März 2019 - 01:36
Zitat (Doodle: 15. März 2019 - 15:42)
Steht eigentlich im Text mit drin.
Zitat
Na da isses doch. | und auch hier steht was
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 16. März 2019 - 01:42
#8
geschrieben 16. März 2019 - 02:43
Zitat (thielemann03: 15. März 2019 - 21:02)
Also bei unserer Hochschule steht drin, dass sie nicht "verfällt" nach der Lehrzeit. Ich darf das alles weiterbenutzen, nur generell NICHT verkaufen. D. h. ich muss meine drei kostenlosen Windows 2012 R2 und 2016 Server-Lizenzen z. B. selbst benutzen oder einfach "brach liegen" lassen... Eine Weitergabe oder Verkauf ist nicht gestattet.
Diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf alle Microsoftprodukte, die wir als "Studenten" bekommen würden!
Denkbar ist auch, dass die selbe oder eine ähnliche Regelung bei Adobe greift...
Arbeitstier 1: i5 9400f (6x2,9 GHz), 32 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD, 1.44 MB FDD
Arbeitstier 2: Xeon E3 1230 V3 (4x3,0 GHz), 16 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD
Arbeitstier 3: Intel Xeon E5450 (4x3 GHz), 16 GB DDR3, 120 GB SSD, 500 GB HDD
Arbeitstier 4: T61 mit T9500 (2x2,6 GHz), 8 GB RAM, 120 GB SSD
Alle mit Windows 10
#10
geschrieben 16. März 2019 - 09:28
#11
geschrieben 16. März 2019 - 09:35
Zitat (Wiesel: 16. März 2019 - 09:28)
Genau! Ganz vergessen
Dieser Beitrag wurde von Sarek bearbeitet: 16. März 2019 - 09:35
Arbeitstier 1: i5 9400f (6x2,9 GHz), 32 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD, 1.44 MB FDD
Arbeitstier 2: Xeon E3 1230 V3 (4x3,0 GHz), 16 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD
Arbeitstier 3: Intel Xeon E5450 (4x3 GHz), 16 GB DDR3, 120 GB SSD, 500 GB HDD
Arbeitstier 4: T61 mit T9500 (2x2,6 GHz), 8 GB RAM, 120 GB SSD
Alle mit Windows 10
#12
geschrieben 16. März 2019 - 12:01
Zitat (Sarek: 16. März 2019 - 02:43)
Diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf alle Microsoftprodukte, die wir als "Studenten" bekommen würden!
Denkbar ist auch, dass die selbe oder eine ähnliche Regelung bei Adobe greift...
In dem Gerichtsdingens steht drin:
»…dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.« und solche Klauseln deswegen in der EU keine Gültigkeit haben.
Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 16. März 2019 - 12:02
#13
geschrieben 16. März 2019 - 12:32
Zitat (Wiesel: 16. März 2019 - 09:28)
Wieder mal nur Halbwissen. Hat man die Student-Version gekauft und diese über Upgrade auf eine andere Version aktualisiert, dann ist die Software anschließend eine uneingeschränkt einsetzbare Vollversion.
#14
geschrieben 16. März 2019 - 12:43
Es ist aus Nürnberg, nicht aus Redmond. Und es ist die beste Version, die die bekommen.
Die frei erhältliche Variante hat lediglich weniger Formatieungsmöglichkeiten und eine andere Rechtschreibprüfung. Die Tabellenkalkulation ist aber im Funktionsumfang unkastriert. Hast du die erst mal, bist du Upgradeberechtigt.
Ach, und die Lizenzen hängen an dir und der MACadresse deines Rechners, zumindest bei Denen.
Dieser Beitrag wurde von thielemann03 bearbeitet: 16. März 2019 - 12:59
#15
geschrieben 16. März 2019 - 22:32
Netzwerkkarte wäre eventuell ersetzbar, aber das Andere...
Dieser Beitrag wurde von thielemann03 bearbeitet: 16. März 2019 - 22:33