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Nachrichten zum Thema: Internet
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Ärger mit 1&1

#16 Mitglied ist offline   Emily33 

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geschrieben 24. August 2018 - 14:55

Es geht ja in dem Fall darum, wenn 1&1 oder sonstwer behauptet, einen leeren Umschlag und keinerlei Schreiben erhalten zu haben, liegt die Beweispflicht beim Absender...

Kann ja auch Leute geben die kleben den Umschlag zu, schicken den ab und vergessen den Brief vorher rein zu tun hrhrr
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#17 _Osmodia_

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geschrieben 24. August 2018 - 15:10

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 14:38)

Außerdem muss 1&1 den Vertrag Beweisen können z.b. mit Band Mitschnitt ,das machen ja viele und man kann selber dann auch mitschneiden das Gespräch.

Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist verboten, nur so am Rande. Dass das "viele" machen, spielt dabei keine Rolle.

Letztendlich muss hier einfach nur Widerspruch eingelegt werden. Vertragsabschluss per Telefon ist schon lange nicht mehr rechtlich gültig. Der Anbieter müsste nach dem Telefonat einen schriftlichen Vertrag schicken. Erst, wenn der unterschrieben zurück geht, liegt ein Vertrag vor. Bei Vertragsänderungen ist das zum Teil noch anders, tut aber nichts zur Sache, da man trotzdem Widerspruchsrecht hat.

Dieser Beitrag wurde von Osmodia bearbeitet: 24. August 2018 - 15:11

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#18 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 24. August 2018 - 19:00

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 15:48)

du musst darüber nicht extra informieren weil der Call Center Mitarbeiter darüber schon informiert ist dass das Gespräch aufgezeichnet wird

Du gibts dem Provider dein Einverständnis, dass das Gespräch durch ihn aufgezeichnet werden darf. Er gibt dir kein Einverständnis, dass du das Gespräch auch aufzeichnen darfst.

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 15:48)

Genau so gut kannst du auch die Freisprecheinrichtung am Telefon anschalten und eine Person deines Vertrauens mit hören lassen das ist nicht verboten.

Post- bzw. Fernmeldegeheimnis? Verletzung der Selbstbestimmungsrechte des Anrufers? Was willst du dann mit dem Zeugen der eigentlich nicht mithören dürfte?

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 24. August 2018 - 19:04

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#19 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 24. August 2018 - 22:13

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

ich telefoniere seit 10 Jahren nur mit Freisprech- Einrichtung grade beim Handy um das nicht zu nah am Kopf zu haben ,beim Auto ist es sogar Pflicht Handy nur mit Freisprech- Einrichtung

Welchen Bezug hat das zu unberechtigten Aufnahmen?

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

du kennst offenbar die Neue StVO nicht.

Geht es um die StVO? Nein.

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

mein Nachbar hat z.b. sein Telefon auf der Fensterbank und weil er schlecht hört Freisprech- auf volle pulle , wenn ich auf dem Balkon steht bekomme ich das gesamte Telefon Gespräch mit

Es geht um die Einhaltung von Recht und die (absichtliche) Verletzung von Rechten und nicht darum, dass jemand durch Zufall ein Gespräch mitbekommt.

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

,noch Fragen ?

Ja. Warum fantasierst du immer so? Du nimmst etwas aus deinem Umfeld und weil das dort so gemacht wird, muss das so richtig sein.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 24. August 2018 - 22:18

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#20 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 24. August 2018 - 22:20

https://www.internet...telefonaten.htm
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#21 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 25. August 2018 - 01:41

Mein Gott, bist du beschränkt? Irgendetwas stimmt mit dir nicht!

Mithören ist nicht aufzeichnen. In Deinen Unterschichten-TV Sendungen, die Du aufzeichnest, und die wahrscheinlich Deine Intelligenz geprägt haben, gibt es keine oder nur unkenntliche gemachte Tonmitschnitte die veröffentlicht werden dürfen, und meistens heißt es da, "Aus Gedächtnisprotokoll nachgesprochen"

Was Du aber sowieso nicht kapierst, denn, wenn eine Kamera mitläuft, brauche ich kein Gedächtnisprotokoll, sondern kann das Gesagte aus dem gefilmten Ton nachsprechen lassen.

Wenn du meinem obigen Link gefolgt wärst, und das kapiert hättest, würdest Du nicht weiter so einen Müll verzapfen.

Irgendwas stimmt mit Mausi nicht.

Edit: Aha, Deine Taxifahrerpassage hast Du ganz schnell rauseditiert.

Hier und jetzt, wäre ich das erstemal seit 2004 dafür, daß sich der entsprechende "Forenmitarbeiter" als Troll angestellt, selbst um seine Sperrung bittet.

Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 25. August 2018 - 01:46

»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#22 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 25. August 2018 - 05:38

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 25. August 2018 - 01:21)

wo soll da die Verletzung sein ?

Du musst die Einwilligung des Gesprächteilnehmers haben, dass du aufnehmen darfst. Wenn du ein Call-Center anrufst, dann gibt du denen deine Einwilligung. Sie geben dir aber ihre nicht. Das ist die Verletzung.
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#23 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 26. August 2018 - 05:30

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 26. August 2018 - 01:33)

ich muss ganix

Wenn eine Maus sich nicht an Gesetze und Rechtsprechung halten will, sollte sie aufpassen dass kein Elefant auf sie drauf tritt.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 26. August 2018 - 05:30

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#24 Mitglied ist offline   solitsnake 

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geschrieben 26. August 2018 - 09:11

Das thema befindet sich weiter in klärung. Ein 1und1 mitarbeitet hat gestern angerufen und gesagt das deffinitiv das upgreade rückgängig gemacht werden muss. Habe ja nie zugestimmt.
Danach würde man nochmals mit einem guten angebot auf mich zukommen.

Ist ja noch zeit für einen wiederspruch.
Widerruf würde ich als nicht ganz korrekt nennen.den ich habe nix zu widerrufen...

Gebe update wenns was neues gibt
Privat: AMD 1600+, 16 GB DDR4 3200, Asus 350 Pro, Nvidea 1060 6GB, Iiyama B2783QSU
Homeoffice: HP Elitebook G5, 32 Gb Ram, 512 + 1TB SSD, Intel i5 8250, Ipad Pro,
Mobil: Huawei P30 Pro (Privat) Iphone XR (Beruflich) - iPad Pro, Fire Tab HD 10", Teclast 98 G3
Wlan Print & Scan: Epson WorkForce WF-3530DTWF
Internet: Fritzbox 7590 - 1und1 250Mbit/s & 37Mbit/s bei 166m Tal + Mesh Via 1750 + 7530
Smarthome: Homematic IP, Philips Hue, SonOff....
NAS: QNAP 253A&TR-004 mit 16GB Ram - 8+8+6+4 TB HD´s / 2TB SSD für VM´s - Als File, Media, Download sowie TS3-Server. Als Host verschiedener VM´s
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#25 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 26. August 2018 - 09:53

Okay wir warten^^
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#26 _Osmodia_

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geschrieben 27. August 2018 - 07:18

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 26. August 2018 - 19:38)

Was man an Telefon sagt und verspricht ist eh egal so lange das nicht aufgezeichnet wurde (manche Unseriöse manipulieren das oft auch noch nachträglich und fügen ein JA mit ein ),wenn man dann selber keine eigene Aufzeichnung hat, ist eine Manipulation schwer zu beweisen ,jeder kann erzählen was er will am Telefon und es hinterher abstreiten.

Nochmal: das Aufnehmen von Telefonaten ist ohne Erlaubnis illegal. Entsprechend hast du auch keinen Beweis, da ein illegal aufgezeichnetes Telefonat nicht verwendet werden darf. Und für die Behauptung, unseriöse Anbieter würden Gespräche aufzeichnen und noch ein "Ja" nachträglich einbauen, hätte ich gerne mal eine Quelle (eigentlich für alle deine aus der Luft gegriffenen Behauptungen). Selten so einen Blödsinn gelesen.

Dieser Beitrag wurde von Osmodia bearbeitet: 27. August 2018 - 07:22

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#27 _luk_

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geschrieben 27. August 2018 - 09:55

Rechtslage

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Nach dieser Vorschrift können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden, wenn unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufgenommen wird.


Erschreckend, wie oft man bedenkliche Rechtsverständnisse hören kann.
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#28 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 27. August 2018 - 10:14

Als Nachtrag zum lesen:

§ 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
AMD Ryzen 9 9950X3D, Asus ProArt X870E-Creator WiFi, 64GB Kingston Fury DDR6-6000, Asus Radeon 9070 OC 16GB, Creative Sound Blaster AE-7, 1x Intenso SSD 240GB, 1x M.2 WD_BLACK SN8100 PCIe 5.0, 2x M.2 WD_BLACK SN850X PCIe 4.0, 4x Acer G246HL Bbid, Logitech G502 Hero, Logitech G440 Mousepad, Logitech G413 SE, Razer Tiamat 7.1 V2 Headset, Creative Inspire 5.1 5300 Soundsystem
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#29 _luk_

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geschrieben 27. August 2018 - 10:35

Beitrag anzeigenZitat (diemaus: 26. August 2018 - 01:33)

ich muss ganix Eingefügtes Bild


... ne, das musste nicht, aber die Konsequenzen deines Handelns musst du schon ....... in diesem Fall ggf. juristische Konsequenzen.

Tipp am Rande: Bevor du hier deinen unhaltbaren Müll an sogn. Rechtswissen absonderst, einfach mal vorher gewissenhaft recherchieren. Die Ergebnisse bei korrekter Anwendung könnten dich vorm Image des Vollpfostens bewahren.
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#30 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 27. August 2018 - 11:16

Beitrag anzeigenZitat (luk: 27. August 2018 - 10:35)

…könnten dich vorm Image des Vollpfostens bewahren.


»hätten bewahren können«
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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