Zitat (Funraver: 03. Dezember 2017 - 17:06)
Als Notlösung käme auch eine Abgabe beim örtlichen Fundbüro
in Betracht, da dort falls sich der Eigentümer nicht meldet,
eine gesetzliche Möglichkeit des Erwerbs und somit eine Aneignung
zum 'offiziellen Eigentum' nach 6 Monaten besteht.
Nützt leider nichts. Hier gibt es inzwischen Präzedenz, daß man das Gerät "wie gesehen" "erhält". IIRC ging es seinerzeit um ein gefundenes und gesperrtes Eifon, welches ordnungsgemäß abgegeben und die Wartezeit "durchlaufen" hatte und welches dann vom neuen 'Besitzer' zur Entsperrung in Auftrag gegeben wurde.
Leider abgelehnt, auch per Rechtsweg, mit der Begründung analog zur Software-Rechtssprechung: aus dem Eigentum läßt sich noch kein Nutzungsrecht ableiten (ich kann ne Windows-DVD im Schrank haben, aber ohne Lizenz darf ich das nicht nutzen).
In diesem Fall würd ich mich zunächst an ebay wenden, wenn der Verkäufer nicht mitspielt. Die haben an sowas üblicherweise auch Interesse und wollen nicht haben, daß irgendwelche Gestalten für ebay als Handelsplattform Schaden anrichten.
Andere Möglichkeiten wurden ja schon angesprochen. Wie erfolgversprechend das ist... eh, ich persönlich würde mir nicht viel erwarten im Sinne von "hinterher hab ich das Telefon"; die Chancen für "hinterher hab ich mein Geld wieder" stehen aber schon ein bissel besser und zumindest mir wäre "so nicht, mein Freund" als Endergebnis bereits gut genug.
Man muß sich ja nicht alles gefallen lassen. Und für die Zukunft: bei ebay gibt's genug gewerbliche Handelspartner, da passiert einem "normalerweise" nichts (zumindest kann man vorm Kauf schauen, auf was und wen man sich da einläßt, und wenn einem das schon stinkt, schaut man woanders; per Privat geht sowas gar nicht erst).