"Netzwerkdurchsetzungsgesetz" bzw. staatliche Zensur
#1
geschrieben 14. April 2017 - 18:55
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#2
geschrieben 14. April 2017 - 20:42
Wenn einer nicht in der Lage ist, eine EIGENE Webpräsenz bereitzustellen, dann darf er sich auch nicht beschweren, wenn ihm die von einem ANDEREN bereitgestellte solche irgendwann wieder entzogen wird.
#3
geschrieben 15. April 2017 - 13:24
Zitat (RalphS: 14. April 2017 - 20:42)
Wenn einer nicht in der Lage ist, eine EIGENE Webpräsenz bereitzustellen, dann darf er sich auch nicht beschweren, wenn ihm die von einem ANDEREN bereitgestellte solche irgendwann wieder entzogen wird.
Und wo läge der Unterschied, wenn ich eine Domain habe und dann mein Anbieter und google aufgrund des Zensurgesetzes 2.0 meine Webpräsenz löscht und mich im suchindex rauswirft?
Darüberhinaus kennen die meißten nur google, facebook und YT. Selbst Firmen und auch die ÖR veweisen meißtens auf Ihr Facebook Profil.
Nachrichten, sind schon lange keine Nachrichten mehr, denn die werden von der DPA bereits vorsortiert, und an die 5 großen Medienhäuser gegen Gebühr weitergereicht und bereits vorgeschrieben.
#4
geschrieben 15. April 2017 - 13:35
Monitor anbrüllen mag erleichternd sein. Erreichen tut man damit aber nix.
#5
geschrieben 15. April 2017 - 13:38
Zitat (RalphS: 15. April 2017 - 13:35)
Mit dem Megaphon, oder was?
Wenn Du dir Deinen eigenen Server aufziehst und der Herr M persönlich darum bittet, daß Dich Dein Provider vom Netz nimmt. Dann macht der Provider wohl was?
Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 15. April 2017 - 13:40
#6
geschrieben 15. April 2017 - 17:31
Zitat (MJD: 14. April 2017 - 18:55)
Was für ein Unsinn. Hast du das Gesetz überhaupt gelesen oder plapperst du hier nur nach, was andere auf Facebook gepostet haben?
https://www.bmjv.de/...icationFile&v=2
Im Gesetz ist eine Berichtspflicht für Facebook & Co. (nicht für andere Websites wie z.B. von Journalisten) vorgesehen über den Umgang mit bestimmten strafbaren Inhalten und über Beschwerden. Ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter muss benannt werden, was Sinn macht für Beschwerden. Was hat das mit der Unterdrückung von regierungskritischen Meinungen zu tun? Nichts!
#7
geschrieben 15. April 2017 - 18:21
Zitat (MJD: 14. April 2017 - 18:55)
Zitat (Doodle: 15. April 2017 - 17:31)
Warum ist eine Frage an die Redaktion unsinn?
https://www.google.d...M3FHIjSUc73gqgL
Irrelevant finde ich das Thema jedenfalls nicht, daß man das Thema hier nicht hätte aufgreifen hätte können.
Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 15. April 2017 - 18:23
#8
geschrieben 15. April 2017 - 18:35
Zitat (Candlebox: 15. April 2017 - 18:21)
Irrelevant finde ich das Thema jedenfalls nicht, daß man das Thema hier nicht hätte aufgreifen sollem
Nicht eine Frage, sondern diese Frage hier mit der Unterstellung der Unterdrückung von kritischen Meinungen durch das besagte Gesetz ist absoluter Unsinn. Ist so im Gestz nicht vorgesehen, ist also Quatsch. Ausserdem handelt es lediglich um einen Entwurf der Bundesregierung, der Bundestag hat das Gesetz noch gar nicht verabschiedet.
Sicher, das Thema ist nicht irrelevant. Das sehe ich genau so und ich interessiere mich sehr für das Thema. Aber bitte bei der Sache bleiben. Die verlinkte Seite strotzt doch auch so vor Halbwissen und Unterstellungen.
Nochmal: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz existiert nur als Entwurf, es ist noch lange nicht in Kraft.
#9
geschrieben 15. April 2017 - 18:45

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Facebook, Twitter und Co, quasi die einzigen Dienste sind, die von den meisten Nutzern überhaupt genutzt werden und deutlich mehr sind als eine Webpräzens.
Zum Gesetz selber, ich bin da im Moment noch ziemlich entspannt, und warte darauf wie Facebook das praktisch umsetzt. Hier habe ich aber ein große Befürchtung, wenn ich FB wäre, würde ich nämlich schon beim geringsten Verdacht löschen. Diese "geringste Verdacht" könnte aber schon eine recht geringe Zahl an Meldungen darstellen. Eventuell werden diese Meldungen auch gar nicht geprüft, sondern es wird automatisch gelöscht.
Auf der anderen Seite, aus so mancher Forderung aus Deutschland oder der EU in Richtung der großen US IT Unternehmen, wurde nachher eine ziemliche Luftnummer.
Mein Hauptkritikpunkt an der ganze Sache ist aber ein ganz anderer. Wenn ich mir, nennen wir es mal "Moral und Anstand", derzeit auf Facebook so anschaue, ich glaube weder das "Aus den Augen aus dem Sinn" noch das Ganze als sowas wie eine "Erziehungsmaßnahme" funktionieren wird, eher im Gegenteil.
#10
geschrieben 15. April 2017 - 19:38
#11
geschrieben 15. April 2017 - 22:34
Im Gesetz sind ja die erwähnten 2 Mio erwähnt, bzw. die unter 2 Mio sind von Teilen des Gesetzes ausgenommen. Eine normale Webpräzens dürfte diesen Wert wohl nicht erreichen.
Im Gesetzt ist erwähnt "werden höchstens zehn soziale Netzwerke berichtspflichtig werden".
#12
geschrieben 15. April 2017 - 23:00
#13
geschrieben 15. April 2017 - 23:15
Zitat (Holger_N: 15. April 2017 - 23:00)
Aber nicht in diesem Zusammenhang.
Eigentlich passt der Ausgangspost#1 wunderbar in die Kategorie Fake-News. Etwas unterstellen (ob es stimmt oder nicht), etwas Empörung und der eine oder andere fährt drauf ab. Ziemlich einfach. Und ziemlich schlecht, wenn man nicht nachdenkt und einfach drauf anspringt.
So funktionieren sie nun mal die "Sozialen Netzwerke". Ach ja, in dem Gesetzentwurf ging es nochmal um was?

#14
geschrieben 14. Juli 2017 - 09:58
- Das tituläre Gesetz ist analog Meldegesetz vor kurzem durch alle Instanzen gewandert und muß, wenn ich nix übersehen hab, nur noch vom Präsidenten unterzeichnet werden.
Dasselbe gilt übrigens auch für die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse, die entgegen aller Beteuerungen nun weniger richterliche Genehmigung benötigen.
Eine Stellungnahme der Bundesregierung seitens des EU-Datenschutzmenschen wurde bereits angefordert. Mal schauen, was Mutti zu sagen hat.
Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 14. Juli 2017 - 09:59
#15
geschrieben 14. Juli 2017 - 21:17
Zitat (RalphS: 14. Juli 2017 - 09:58)
Dasselbe gilt übrigens auch für die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse, die entgegen aller Beteuerungen nun weniger richterliche Genehmigung benötigen.
Hast du dafür eine Quelle?