Wenn das wirklich so ist, kannst du MS nun verklagen, bzw. vom Kauf zurücktreten.
Grund: Du hast die Software gekauft, hast also einen rechtsgültigen Vertrag über die Nutzung derselben. Wenn der Vertrag jetzt einseitig nicht mehr erfüllt wird ist das ein Vertragsbruch, es greift dann vermutlich BGB § 323.
Es steht ja auch nirgendwo in den AGB oder den Lizenzbestimmungen, dass nur eine bestimmte Anzahl von Aktivierungen erlaubt ist.
Vorausgesetzt natürlich du hast nicht noch anders gegen Lizenzbestimmungen oder das Urheberrecht verstossen.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 01. März 2016 - 12:00

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