Win 7 OEM Lizenz auf Windows 10 upgraden ?
#1
geschrieben 08. Juni 2015 - 09:53
Ich hoffe mir verübelt niemand die Frage:
Kann es zu Problemen kommen, wenn ich mir jetzt eine günstige Win 7 Pro OEM Lizenz kaufe.
- gibts ja zb. bei ... schon für € 19,99 -
und diesen Lizenzschlüssel, dann einfach bei einer 'cleanen' Installation von Windows 10 Pro verwende?
lg
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#2
geschrieben 08. Juni 2015 - 10:12
ist nen COA mit dabei?

#3
geschrieben 08. Juni 2015 - 10:28
Gabriel Aul hat zwar ab und dann mal einen Tweet dazu veröffentlicht, aber wirklich genaue Infos kamen da bis lang nicht rüber. Momentan sieht es wohl so aus, dass man zuerst ein Upgrade ausführen muss und danach erst wäre eine frische Neuinstallation möglich. Keyeingabe soll nicht stattfinden. Aber wie genau das alles ablaufen wird, ist noch offen. Da kann man im Moment nur abwarten.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#4
geschrieben 08. Juni 2015 - 10:28
Wäre allerdings ebenfalls vorsichtig mit solch über-billigen Angeboten. Dann hat man 20-oder-so Euro ausgegeben und wird am Ende geblockt (oder der Schlüssel von Windows erst gar nicht angenommen) und dann hat man gar nichts davon außer eine um 20 Euro leichtere Brieftasche.
#5
geschrieben 08. Juni 2015 - 10:41
Denn MS hat nix zu verschenken irgendwo wird ein haken sein mit der kostenlosen Win 10 version
#6
geschrieben 08. Juni 2015 - 12:15
Und wenn man auf 10 wechseln möchte, ist das ein günstiger Einstieg.
Den einzigen richtigen Haken, den ich sehe, ist das das Windows 10 an den Rechner gebunden ist und der Windows 7 Key ungültig wird.
Will man also später doch kein Windows 10 haben, kann man mit seiner 7er Lizenz nichts mehr anfangen.
Wie weit die 10er Lizenz am Rechner gebunden ist, ist auch noch nicht ganz klar.
Ich vermute mal, das bei einem Mainboardtausch die Lizenz verfällt und man ohne BS dasteht.
Da wird es aber im Laufe der Zeit sicher noch Informationen von Microsoft geben.
#7
geschrieben 08. Juni 2015 - 13:11
hier bei Chip.de steht es etwas genauer, aber es kann sich noch viel ändern.
Dort steht :
Es wird tatsächlich nicht einfach möglich sein, bei Erscheinen von Windows 10 einen Clean-Install des kostenlosen Upgrades auf dem eigenen Rechner durchzuführen. Es sei denn - man bedient sich des folgenden Tricks.
Voraussetzung für das Windows 10 Upgrade ist ein installierter Vorgänger
Es hätte so schön laufen können: Backup anfertigen, Rechner säubern, Windows 10 über den Windows-7- oder Windows-8.1-Key installieren. Aber nein: Bevor der versprochene Clean-Install möglich, ist, muss auf dem betreffenden Rechner Windows 7 oder 8.1 gelaufen und das Windows 10-Upgrade via Windows Update beziehungsweise mittels ISO-Datei eingespielt worden sein. Nur dann lässt sich die Gratis-Version von Windows 10 im Anschluss auch mittels Clean-Install einspielen. Darauf weist ein Wiki im offiziellen Support-Forum von Windows 10 hin.
Der Windows 10-Key wird zudem fest mit dem Rechner verbunden, auf dem das Upgrade installiert wurde. Der Key kann damit nicht dazu verwendet werden, Windows 10 sauber auf einem zweiten Rechner zu installieren - selbst, wenn man es auf dem Ursprungsrechner löscht. Sogar ein Motherboard-Tausch auf dem Ursprungsrechner macht die Lizenz des aktivierten Windows-10-Upgrades ungültig.
Wie es aussieht, sind "sauber" und "gratis" zwei sehr dehnbare Begriffe.
Dieser Beitrag wurde von tody bearbeitet: 08. Juni 2015 - 13:11
#8
geschrieben 08. Juni 2015 - 16:01
Zitat (timmy: 08. Juni 2015 - 12:15)
Wäre ich mir nicht so sicher. Wenn man Windows 10 nicht einsetzt, sehe ich nicht, warum man an dessen EULA gebunden sein sollte. "Gleichzeitig verwenden" ist auf jeden Fall ausgeschlossen... aber, "Windows 10 in den Schrank und die ursprüngliche Lizenz verwenden" sehe ich da weniger kritisch.
Fakt bleibt aber natürlich: wenn "10" verwendet wird, ist die zugrundeliegende "Basis"lizenz (also die von 7, in diesem Fall) ebenso erforderlich wie die "Upgrade"lizenz (von 10 selbst); beide bilden hier eine Einheit, sodaß die Basislizenz a) nicht mehr einzeln verwendet werden kann und auch b) nicht abgetrennt (und weitergegeben) werden kann. Tut man das, wird die "Gesamt"lizenz für den Einsatz von Windows 10 ebenfalls ungültig.
... wenn man aber 10 nicht verwendet, spielt das ja keine Rolle.
#9
geschrieben 08. Juni 2015 - 18:03
Zitat (timmy: 08. Juni 2015 - 12:15)
Den einzigen richtigen Haken, den ich sehe, ist das das Windows 10 an den Rechner gebunden ist und der Windows 7 Key ungültig wird.
Was soll an einer gebrauchten Lizenz für 35-40 EUR besser sein als an einer für 20 EUR? Beides gebraucht und man weiß nicht so genau, wa da vorher mit gemacht wurde.
Und ungültig wird der Key vllt. für Win10, aber sicher nicht für Win7.
#10
geschrieben 08. Juni 2015 - 18:35
#11
geschrieben 16. Juni 2015 - 02:41
Rechtlich gesehen ist ein retail Key und ein OEM/SB Key in der EU das selbe. MS darf da keinen Unterschied machen, sonst gibts von der EU gleich wieder Millionen Strafen.
Und nochmal: Man kann den 7 oder 8/8.1 Key NICHT in Windows 10 eintragen.
Man muss Windows 7 SP1 oder Windows 8.1 installiert haben und von da aus upgraden. Erst danach ist ein Clean Install möglich!
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