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Roll das Ganze doch einfach von hinten auf:
Du hast für etliches Geld aufgestockt und zahlst Deinen Kredit für die Aufstockung ab.
Eure Mama stirbt.
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Selbst wenn Eure Mama Deine Schwestern enterbt hat, bekommen diese einen Pflichtteil und haben gegebenenfalls auch einen Pflichteilergänzungsanspruch.
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Du bietest Deinen Schwestern Geld für die untere Haushälfte an. Die Du bestenfalls zu 1/3 mitgeerbt hast.
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Nö, sagen Deine Schwestern, dass ist uns zu wenig, das Haus ist viel mehr wert.
Also muss ein Wertgutachten erstellt werden. Aber ein Wertgutachten bewertet den IST-Zustand, nicht den Zustand von vor 100 Jahren. Der Gutachter müssten dann mit viel Aufwand (teuer) berechnen, was das Haus zum Tag x wert war, bevor Du aufgestockt hast - um dann zu berechnen, was das Haus ohne Aufstockung heute wert wäre. Du wiederum musst beweisen, was Du alles hast machen lassen. Ob dies nur für Deine Aufstockung notwendig war oder ob es zum Erhalt des Hauses beigetragen hat. Rechnungen nicht mehr vorhanden = Pech gehabt.
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Wertgutachten liegt vor - nö, sagen die Schwestern, da wurden ja Dinge übersehen oder falsch berechnet. Außerdem wäre heute ein Haus ohne Aufstockung viel mehr wert, als mit Aufstockung, weil in unserem Ort Immobilien sehr teuer geworden sind.
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Unter Umständen hast Du dann einen teuren Erbschaftsprozess am Hals - und Richter lieben Vergleiche, so dass Du u.U. auch Deine Rechtsanwaltskosten selbst tragen musst. Da Du noch die Kreditraten für die Aufstockung abbezahlst, wird es eng. Schlimmstenfalls musst Du einem Verkauf des Hauses zustimmen.
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Da ist es doch viel einfacher, vor der Aufstockung ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Gibt es nach dem Tod Eurer Mama Streit, nimmst Du das vor dem Umbau erstellte Wertgutachten, schlägst die Preissteigerung für das Grundstück samt Haus drauf, ziehst die Kosten für die notwendige Erhaltung ab und gut isses.

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