WinFuture-Forum.de: 2 vorhandene Grafiken zusammengefügt - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Entwicklung
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2 vorhandene Grafiken zusammengefügt gehen die Rechte über?


#1 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 25. September 2013 - 18:12

Habe 2 vorhandene Grafiken zusammengefügt. Die es früher einzeln auf einer Webseite gab. Es sollte ein Banner sein da es keins gab. Wie sieht es mit den Rechten aus?
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#2 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 08:56

Meinst Du die Dateizugriffsrechte oder die rechtliche Seite bzgl. Urheberrechte?
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#3 Mitglied ist offline   javo 

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geschrieben 27. September 2013 - 09:29

enn du die rechtliche Seite meinst, das urheberrecht bleibt immr bestehen, egal was du mit den Bildern auch machst, das wechselt nie.
Eingefügtes Bild
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#4 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 10:22

Ja genau das meinte ich.
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#5 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 10:26

Also wenn dies keine freien Bilder sind, deren Urheber auf deren Rechte verzichten, ist es eigentlich nicht erlaubt, die Dateien zusammenzufriemeln, ebensowenig wie es erlaubt ist, irgendwelche Lieder auseinanderzupflücken, um daraus Jingles zu machen oder ähnliches.
Hier entsteht ja eine neue Bilddatei, die weder dem einen noch dem anderen rechtlich zuweisbar ist, deren Inhalte aber verwendet. Glaube das ist nicht so ganz sauber. Besser bei den Urhebern erfragen.

Dieser Beitrag wurde von Mondragor bearbeitet: 27. September 2013 - 10:27

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#6 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 10:35

Der Betreiber der Webseite hatte nichts dagegen, daher er wusste bescheid. Hatte er ja den Vorteil nun ein Banner zum verlinken zu haben.
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#7 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 10:37

Wenn er zugleich urheber der ausgangsbilder ist, ist das unproblematisch - doch dann verstehe ich die Frage nicht.
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#8 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 10:39

Ich habe nun mit der Seite nichts mehr zu tun, daher die Frage was ist mit dem von mir erstellten Banner?
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#9 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 10:40

Achso, also beanspruchst Du jetzt die Urheberrechte auf den Banner?
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#10 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 10:45

Beanspruchen ist zu hoch gegriffen, mich interessiert es eher wer nun rechtmäßig Anspruch auf den Banner hat.
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#11 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 10:54

Nun, in dem Fall ist es echt knifflig, es hat ja niemand offiziell die urheberrechte an den vorangegangenen Ausgangsdateien an Dich abgetreten, denke ich. Da der Banner nun Inhalte aus diesen beiden Bildern zeigt, und wenn man davon ausgeht, was javo schreibt, so ist das Urheberrecht nach der Zusammenführung noch immer bei den Urhebern der Ausgangsbilder. Zumindest würd ich das als Laie so sehen, ansonsten musst schon bei Medienanwalt nachfragen... ^^
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#12 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 11:11

Naja ich wollt ja keine Rechtsansprüche stellen, es interessiert mich nur. Aber auch nicht so stark um mir eine kostenpflichtige Anwaltsauskunft einzuholen.

Internet ist eben Neuland, für jede Kleinigkeit einen Anwalt bemühen :veryangry:
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#13 Mitglied ist offline   Mondragor 

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geschrieben 27. September 2013 - 12:28

Naja, verstehe schon, was du meinst. Gibt ja auch Wilde, Beuger und Solmecke, wenn man Glück hat, beantworten die in ihrem Videoblock auch mal ne Frage für lau. Vielleicht gibts da auch schon ne Antwort.
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#14 Mitglied ist offline   Binabik 

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geschrieben 27. September 2013 - 13:40

@Mondragor

Mondragor sagte:

Nun, in dem Fall ist es echt knifflig, es hat ja niemand offiziell die urheberrechte an den vorangegangenen Ausgangsdateien an Dich abgetreten, denke ich.


Urheberrechte können nicht abgetreten, übertragen oder veräußert werden, sie bleiben immer bestehen. Man kann aber die Nutzungsrechte übertragen, auf diese verzichten etc.

@Niedlicher Zwerg

Das ist eine komplizierte Angelegenheit, die man hier nicht konkret beantworten kann, da es immer vom Ausgangsmaterial und dem Ergebnis abhänbgig ist. Um dich zu diesem Thema noch mehr zu verwirren klick hier
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#15 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. September 2013 - 13:55

Liest sich kompliziert.

"Unabhängig davon, ob nun eine Zustimmung zur Vervielfältigung oder Veröffentlichung erforderlich ist, erlangt der Bearbeiter ein eigenes Urheberrecht an der Bearbeitung, § 3 UrhG. Dies lässt ihn eine Verwendung seiner Bearbeitung durch Dritte untersagen."

Ist doch mal eine Aussage. Demnach darf ein 3. nicht mit dem Banner verlinken ohne mich zu fragen? Und wenn ... da ergeben sich neue Fragen. Muss der Rechtebesitzer mich nun fragen ob er mein Banner benutzen darf?
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