Zitat (Holger_N: 22. Juli 2013 - 20:48)
Was soll man sagen: Berufskrankheit (Jurist).
Zitat (Holger_N: 22. Juli 2013 - 20:48)
Die Polizei ist erst mal für Unfallstellenabsicherung, Aufnahme des Hergangs, Personalienfeststellung etc. verantwortlich, nicht aber für die Bewertung, ob und welche Regelungen zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs vorrangig(!) Anwendung finden - das ist im Zweifelsfall Aufgabe der zuständigen Gerichtsbarkeit. Noch schlimmer ist es ja, da du z.B. vor einem Verwaltungsgericht tatsächlich schuldig einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat gesprochen werden könntest, während du vor einem Zivilgericht bzgl. der Schadenersatzansprüche unschuldig sein könntest, weil die Würdigung im Zweifelsfall eine andere sein kann. Verkehrsrecht ist daher für viele Anwälte ähnlich "lustig" wie alles was mit Familien- und Erbrecht zu tun hat...