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Neuregelung des Meldewesens Meldebehörden dürfen Adresse verkaufen


#1 Mitglied ist offline   wollcom15 

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geschrieben 15. Januar 2013 - 21:01

Hallo,

still und leise hat die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag eine Neuregelung des Meldewesens beschlossen, die den Datenschutz in Meldebehörden faktisch aufhebt. Sie sollen in Zukunft Deine Adresse an Datenhändler verkaufen duerfen - ohne dass Du das verhindern kannst.

Doch noch kann und muss der Bundesrat diese Regelung stoppen. Unterzeichne auch Du den Appell:

http://www.campact.d...lderecht-Aktion

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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 15. Januar 2013 - 21:12

Die Meldebehörde verkauft nicht an Datenhändler, wenn die Meldebehörde die Daten verkauft, ist sie doch selbst der Datenhändler. Zweitens geht es nicht darum ob oder ob nicht, sondern nur daß aber wie. Also es geht nicht darum ob die Daten verkauft werden dürfen oder nicht sondern ob die Datenweitergabe über eine Genehmigungs- oder Widerspruchslösung realisiert wird. Und was ist im Zweifel das Ergebnis? Die Werber schicken Werbung "an alle Haushalte" und dann kriegts trotzdem jeder und man kann sich die Petition ausdrucken und die Pupreste vom Gesäß wischen.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#3 Mitglied ist offline   wollcom15 

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geschrieben 15. Januar 2013 - 21:40

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 15. Januar 2013 - 21:12)

Die Meldebehörde verkauft nicht an Datenhändler, wenn die Meldebehörde die Daten verkauft, ist sie doch selbst der Datenhändler. Zweitens geht es nicht darum ob oder ob nicht, sondern nur daß aber wie. Also es geht nicht darum ob die Daten verkauft werden dürfen oder nicht sondern ob die Datenweitergabe über eine Genehmigungs- oder Widerspruchslösung realisiert wird. Und was ist im Zweifel das Ergebnis? Die Werber schicken Werbung "an alle Haushalte" und dann kriegts trotzdem jeder und man kann sich die Petition ausdrucken und die Pupreste vom Gesäß wischen.


Ich will dir nicht deine Meinung widerlegen oder ob du keinen Sinn darin siehst sich an diesen Appell zu beteiligen. Nein es bleibt jeden selbst überlassen. Meine Intention war letztlich die stillschweigende Fassung dieser Gesetzesvorlage ins Bewußtsein zu rufen, wie es z.B. 2006 beim Sommermärchen mit der Produkthaftung geschah. Danke trotzdem weil auch in de
auf die inen Beitrag zur Geltung kommt wieviel Bürgerwille an sich noch wert ist

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 15. Januar 2013 - 21:52

Ja so meine ich das, hier das mit dem Bürgerwilli, das klingt gut.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 16. Januar 2013 - 05:11

Wenn mich nicht alles täuscht ist das schon ein alter Hut und wurde schon im letzten Jahr geändert.

greets
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