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Nachrichten zum Thema: Internet
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Telekom-Router: Garantiefall


#1 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 22. November 2012 - 19:14

Hallo liebe Community,


folgendes Problem: mein Speedport W504v ist nach knapp 1 Jahr defekt und die Internetverbindung klappt nicht mehr.

Habe beim Händler nachgefragt und der meinte die Telekom ist zuständig. Diese meinte jedoch, dass der Händler mir ein Austauschgerät zur Verfügung stellen muss.


Kann mir jemand sagen welche Rechte ich jetzt tatsächlich habe? Danke.
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#2 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. November 2012 - 19:19

Ich hatte meinen Speedport von der Telekom bekommen. Da gabs gar keinen onimösen Händler dazwischen. Mit der Fritzbox, die ich mir dann später in Eigenregie gekauft hatte, hat die Telekom dann natürlich nichts zu tun.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#3 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 22. November 2012 - 19:27

Händler vor Ort meinte ich könnte bei der Telekom direkt anfragen - normalerweise wird ein Austauschgerät innerhalb von wenigen Tagen zugesandt.
Würde auch über Händler gehen, allerdings dauert es dann oftmals bis zu 2 Wochen.

Geräte habe ich erst vor 11 Monaten gekauft.

Weiß jemand welche Rechte ich jetzt beim Händler habe? Kann ich mehrere Tage ohne DSL-Router dastehen oder muss er mir gleich ein Ersatzgerät mitgeben (notfalls vom Verkaufsregal?).
Was wenn es kein vergleichbares Gerät mehr gibt? Muss ich die Kosten für den Aufpreis zahlen oder muss ich ein "Minderwertigeres" evtl. weniger gut austgestattetes Modell in Kauf nehmen (eines Drittanbieters)?
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#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. November 2012 - 19:36

Warum sollte dir denn irgendein Händler vor Ort einen Router geben müssen? Der hat doch damit gar nichts zu tun. Hast du den Router von der Telekom, dann ist die Telekom der Ansprechpartner und dann lässt man sich von denen einen neuen schicken und gut. An ein paar Tage ohne DSl stirbt man ja nun auch nicht gleich, das hab ich selbst auch schon überlebt.

Oooooder man geht eben zu dem örtlichen Händler und kauft sich ein anderes Gerät. Wenn das dann mal kaputt geht, dann kann man zu dem Händler gehen und gegebenenfalls Garantieansprüche geltend machen aber was geht den denn der kaputte Telekomrouter an?
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#5 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 22. November 2012 - 19:38

Guten Tag.

Um es kurz zu machen: Erster Ansprechpartner ist derjenige, bei dem du das Gerät gekauft hast. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet, über 24 Monate Gewährleistung zu erbringen. Nach sechs Monaten greift jedoch die sog. Beweislastumkehr, d.h. du musst beweisen, dass das Gerät den Defekt schon beim Kauf hatte. Da dies regelmäßig nicht möglich ist, ist die gesetzliche Gewährleistung, bei Händlern die sich strikt daran halten, wertlos.

Daneben bestehen die Garantieangebote von Dritten. Üblicherweise ist dies der Hersteller des Gerätes, kann aber auch eine sonstige Partei sein. Diese kann vom (bspw.) Hersteller nach Belieben gestaltet werden. Das betrifft sowohl Umfang, Zeitraum als auch alle sonstigen Aspekte der angebotenen Leistung. Dies wäre in diesem Fall der Hersteller des Routers.

Jetzt kannst du gucken, gegen wenn du welche Möglichkeiten eines Anspruchs hast.
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