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Waldorf Frommer


#1 Mitglied ist offline   ParaBellum 

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geschrieben 27. August 2012 - 17:11

Servus,
ich bekam am 14.08.2012 einen Brief mit dem Titel:
"Illegalaes Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschuss"

In diesem Brief wird mir unterstellt zwei Filme runtergeladen zu haben.
Naja, ich soll 900€ Schadensersatz und 666€ Anwaltskosten bezahlen.

Auf den Rat eines Kumpels habe ich dann eine modifizierte Unterlassungserklärung geschickt.
Am 21.08.2012 kam dann ein Brief zurück von Waldorf Frommer wo gar nicht auf diese Unterlassungserklärung eingegangen wird.

Mein Kumpel meint, ich soll mich einfach nicht mehr melden da diese mich nur einschüchtern wollen.
Noch zwei-drei Briefe und dann hätte ich ruhe.

Nun möchte ich gerne noch andere Meinungen einholen.

Gruß und danke!

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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 27. August 2012 - 17:20

Willkommen :)
Lege Widerspruch ein. Am besten über einen Anwalt oder vielleicht gar die Verbraucherzentrale. Da gab es doch zumindest so eine Deckelung der Gebühren für diese Anwaltskosten. Bin ich mal wenigstes der Meinung jetzt.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#3 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 27. August 2012 - 17:35

also so einfach ignorieren würde ich nicht,falls du Rechtschutz verichert bist schalte einen Anwalt ein


in USA sehen die sowas nicht mehr als Kavaliersdelikt an



http://www.e-recht24...ws/mp3/653.html

#4 _M-i-s-t-e-r-x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. August 2012 - 17:37

Brief per Post , oder per e-mail

hier adresse nr 1

http://abmahnwahn-dreipage.de

#5 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. August 2012 - 18:34

Ich wäre eigentlich mit dem Schreiben sofort zu einem Anwalt gegangen und hätte erst einmal gar nichts unterschrieben. Du hast im Grunde genommen indirekt schon eingeräumt, dass Du das vorgeworfene gemacht hast und versprochen, es nicht wieder zu machen. Das entbindet Dich aber keinesfalls von der Zahlung. falls Du das gehofft hast.

Ich würde jetzt schleunigst zu einem Anwalt gehen. Eventuell kann man da die Kosten noch drücken.

Und gar nicht darauf reagieren, ist noch schlechter. Wenn das Schreiben wirklich seine Berechtigung hat, endet das ganze in einem Mahnverfahren und irgend wann hat er dann einen Vollstreckungstitel gegen Dich. Und dann dauert es nicht mehr lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Und den kann man dann nicht mehr ignorieren.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 27. August 2012 - 18:45

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#6 Mitglied ist offline   ParaBellum 

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geschrieben 27. August 2012 - 19:39

Erstmal danke für die Antworten.

Ich habe ja keine "Originale" Unterlassungserklärung abgeschickt wo ich mich "geoutet" habe.
In der "Modifzierten Unterlassungserklärung" stand:

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,

XX
XX
XX

mich ohne Anerkennung einer rechtlichten Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma:

Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München

vertreten durch den Vorstand Bernhard Burgener (Vorsitz), Hanns Beesse, Martin Moszkowciz und Franz Woodzli dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Steitfall durch das zuständige Amts- Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

die urheberrechtlich geschützen Fime "XX" und "XX", ganz oder Teile daraus, ohne Einwilliung der Unterlassungsgläubiger im Internet oder auf sonstiger Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und /o oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

__________________________________

In der Orignalen Unterlassungserklärung stand:

Hiermit verpflichtet sich
XX

gegen über Constantin Film Verleih GmbH
XX
XX

es ab sofort zu unterlassen,

XX

XX

oder Teile darauf öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichten sich gegenüber Unterlassungsgläubigern für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzen Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom verletzten Unterlassungsgläubiger nach billgem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.
______________________________

Im Internet steht allerlei Zeug über diese "unseriöse" Waldorf Frommer Rechtsanwälte und fast niemand hat dort etwas gezahlt.

http://www.internetr...enabmahnung.htm

http://www.verein-ge...waldorf-frommer

#7 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 27. August 2012 - 20:02

Nagut. Das ist halt jetzt Dein persönliches Risiko, was Du eingehst.

Du kannst die schreiben weiterhin ignorieren und hoffen, dass sich die Sache im Sande verläuft.Anderseits kann es aber auch passieren, dass der Anwalt das Mahnverfahren vor Gericht eröffnet, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen für Dich. Spätestens hier solltest Du es nicht mehr ignorieren.

Das musst Du aber wissen. Ich würde halt, wie gesagt, zu einem Anwalt gehen und mir zumind. eine Rechtsberatung holen. Ignorieren würde ich es jedenfalls nicht.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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#8 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 28. August 2012 - 09:52

Würde dir persönlich zu einem Anwalt raten. Einfach nur Füße still halten und auf das Beste hoffen ist hier fehl am Platz. Wenn sie was haben wollen, kriegen sie das schon...
imo!

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