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ADAC-Frage


#1 Mitglied ist offline   [-=Nighthawk=-] 

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geschrieben 27. Juni 2012 - 21:25

Guten Abend

und zwar geht es um den ADAC. Vor 2 Jahren hatte ich eine kl. Panne mit meinem Wagen, wo ich den ADAC rufen musste. Mitglied geworden (damit wurde der Preis der Aktion günstiger und meine Nerven ruhiger ;))
Jetzt meine Frage: Ich habe nun ein neues Auto. Muss ich den ADAC davon in Kenntnis setzen, dass ich ein neues Auto habe ? oder läuft der Schutz wie gewohnt weiter.
(Plus-Mitglied)

Gruß

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#2 Mitglied ist offline   JollyRoger2408 

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geschrieben 27. Juni 2012 - 21:32

Ich denke, dass es nicht notwendig ist, den ADAC über den Wechsel des Autos zu informieren.
LG JollyRoger

Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)


Win10 Test NB

#3 Mitglied ist offline   cavit8 

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geschrieben 27. Juni 2012 - 21:34

Der Schutz läuft weiter kein Problem.

Aber wieso sollte ich...!

Kündige deinen Vertrag und spare erstmel Geld.

Wenn du ein Problem hast rufen den ADAC.

Sie sind verpflichtet dir vor Ort eine Mitgliedschaft zu verkaufen ,zum Normalpreis.

Also solange ich keinen ADAC brauche keine Mitgliedschaft!


Was lange gärt wird endlich Wut

#4 Mitglied ist offline   dale 

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geschrieben 28. Juni 2012 - 12:00

Beitrag anzeigenZitat (cavit8: 27. Juni 2012 - 21:34)

Also solange ich keinen ADAC brauche keine Mitgliedschaft!


Kommt drauf an wo du stehen beliebst und wann wenn das Samstag nacht um 4.00 auf der Autobahn ist wartest du dann bis morgen 7.00 auf den ADAC.

oder im Ausland..

Ich bin seit Autobahn Aktion zufriedener Kunde beim ADAC (1993)

Mit welchem Auto man fährt ist übrigens egal hab auf diese weise schon 1-2 Mal die Karre von Freundinnen kostenlos abschleppen können.
Und der Rechtschutz ist auch billig und gut zu einem Strafzettel haben die mir sogar mal 10€ dazu erstattet.

Dieser Beitrag wurde von dale bearbeitet: 28. Juni 2012 - 12:17


#5 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 29. Juni 2012 - 20:21

Beitrag anzeigenZitat (cavit8: 27. Juni 2012 - 21:34)

...
Also solange ich keinen ADAC brauche keine Mitgliedschaft!


Zitat

Ihr Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang Ihres Mitgliedschafts- antrags, wenn der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Haben Sie ein ADAC-Mitgliedschafts- angebot durch Banküberweisung des ersten Beitrags angenommen, beginnt der Leistungs- anspruch frühestens um 0.00 Uhr des Tages nach Vornahme der Überweisung. Für Schadensfälle, die bereits vorher eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch.


Quelle:
www.adac.de/_mmm/pdf/Tarife%20und%20Leistungen_tcm8-58060_9122.pdf
Natürlich kann man das sicher Nachts auf der Bahn bei strömenden Regen mit der Zentrale telefonisch ausdiskutieren .....

Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 29. Juni 2012 - 20:22

Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#6 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 29. Juni 2012 - 23:22

wüsste jetz auch nicht wer den ADAC dazu verpflichten sollte, dir nachts 3 Uhr auf der Autobahn ne Mitgliedschaft zu normalen Konditionen und ohne Nachteil für dich gegenüber langjährigen Kunden anbieten zu müssen außer der ADAC selber. Gibts da ne rechtliche Grundlage für diese Behauptung?

#7 Mitglied ist offline   cavit8 

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geschrieben 30. Juni 2012 - 06:10

Erstmal spreche ich aus eigener Erfahrung.

Hatte einmal das Problem mich aus meinem Firmen-Sprinter ausgesperrt zu haben. Als ich menen Chef anrief wie ich am besten vorgehen sollte sagte er mir, einfach ADAC anrufen die machen das schon. Auch ohne Mitgliedschaft, zur Not vor Ort Mitglied werden und genauso wars.

Pannenhilfe wird fast immer geleistet. Weitere Dienstleistungen wie z.B. abschleppen, können in Rechnung gestellt werden. Wird aber meistens nicht, da du ja jetzt glückliches Mitglied bist.

Habe mich grade mal im Netz umgeschaut und man wird schnell ähnliche Berichte finden:

Link

Link

Desweiteren dürfte auch § 323c StGB in einigen Fällen Anwendung finden.

Mein Großvater war am Ende ca. 60 Jahre Mitglied, ohne ihn je wirklich in Anspruch genommen zu haben. So wird es bei den meisten sein, was dem ADAC auch anhand ihrer Statistiken, mit Sicherheit aufgefallen ist. Also warum sollten Sie dir nicht einmal helfen, um dann eine lebenslange Mitgliedschaft erreicht zu haben.

Das man nicht bevorzugt behandelt wird mag sein, wie auch den oberen Links zu entnehmen ist. Im Ausland mag dies ebenfalls ein Problem darstellen.

Da der ADAC jedoch als "Gemeinnütziger Verein" steuerliche Vorteile genießt, ist er verpflichtet auch Nichtmitgliedern Pannenhilfe zu leisten, sonst würde er seine Steuervorteile verlieren.
Da die Pannenhelfer Provisionen für Neumitglieder erhalten, versuchen die natürlich, möglichst viele Mitglieder zu werben.

Es sind also im Einzelfall die entsprechenden Umstände zu prüfen.

Kann und will ich mir die Mitgliedschaft leisten?

Muß ich ins Ausland?

Habe ich die Zeit etwas länger zu warten?
Was lange gärt wird endlich Wut

#8 Mitglied ist offline   dale 

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geschrieben 30. Juni 2012 - 16:04

Zitat

Da der ADAC jedoch als "Gemeinnütziger Verein" steuerliche Vorteile genießt, ist er verpflichtet auch Nichtmitgliedern Pannenhilfe zu leisten, sonst würde er seine Steuervorteile verlieren.

hat er bei mir ja gemacht morgens um 7:00

Zitat

Kann und will ich mir die Mitgliedschaft leisten?
Bei mir ist die Freundin nun mitversichert weil sie bei mir wohnt also ja

Zitat

Muß ich ins Ausland?
wohn in RLP und bin deshalb öfters mal in Frankreich....

Zitat

Habe ich die Zeit etwas länger zu warten?
Klar fragt sich ob man das will bei 10 Grad auf der Autobahn (hatte glücklicherweise einen Schlafsack dabei)

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