WinFuture-Forum.de: Schriftart Helvetica gesucht - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Software
  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

Schriftart Helvetica gesucht

#16 Mitglied ist offline   Doodle 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 4.780
  • Beigetreten: 09. Februar 12
  • Reputation: 942
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 26. April 2012 - 20:18

Beitrag anzeigenZitat (nobody is perfect: 26. April 2012 - 20:02)

Egal wie man es jetzt nennt Urheberrecht oder Geschmacksmustergesetz


Nein, das ist überhaupt nicht egal, denn es sind 2 unterschiedliche Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Schutzrichtungen und Regularien.

Es ist niemandem geholfen, wenn man hier gefährliches Halbwissen verbreitet. Juristische Fragen sollte man in einem Jura-Forum vertiefen und nicht bei Winfuture. Dafür ist diese Forum wohl auch nicht gedacht. Die Stärken von Winfuture liegen woanders.
0

Anzeige



#17 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.639
  • Beigetreten: 13. Oktober 06
  • Reputation: 315
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Köln

geschrieben 26. April 2012 - 20:29

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 26. April 2012 - 20:18)

Nein, das ist überhaupt nicht egal, denn es sind 2 unterschiedliche Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Schutzrichtungen und Regularien.


ich kenne das Geschmacksmustergesetz nicht,denke aber auch das bei diesem Gesetz irgendwo steht,das wenn ich was gekauft habe(in diesem Fall eine Schriftart), es nicht weiterverteilen darf, ausser ich würde es demjenigen überlassen und es von meinem Rechner deinstallieren.
0

#18 _Volume Z_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 26. April 2012 - 20:34

Der entscheidende Aspekt dürfte doch sein, dass sich "Der Rechtsschutz auf die Nutzung der Schriftart (Angebot zum Download, Erstellen des Textsatzes usw.) bezieht". :)
0

#19 Mitglied ist offline   Doodle 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 4.780
  • Beigetreten: 09. Februar 12
  • Reputation: 942
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 26. April 2012 - 21:12

Beitrag anzeigenZitat (nobody is perfect: 26. April 2012 - 20:29)

ich kenne das Geschmacksmustergesetz nicht,denke aber auch das bei diesem Gesetz irgendwo steht...


Genau das meine ich. :wink:
0

#20 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.639
  • Beigetreten: 13. Oktober 06
  • Reputation: 315
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Köln

geschrieben 26. April 2012 - 21:17

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 26. April 2012 - 21:12)

Genau das meine ich. :wink:

was steht den dort drin über das verteilen im I-Net?

du scheinst das Gesetzt ja zu kennen ,dann kläre uns doch mal auf


oder beantworte mir nur die Frage, ob es erlaubt ist die Schriftart jedem unentgeltlich zu geben ,der sie haben möchte
0

#21 Mitglied ist offline   Doodle 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 4.780
  • Beigetreten: 09. Februar 12
  • Reputation: 942
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 26. April 2012 - 21:23

Beitrag anzeigenZitat (nobody is perfect: 26. April 2012 - 21:17)


du scheinst das Gesetzt ja zu kennen ,dann kläre uns doch mal auf



Noch einmal: Juristische Fragen sollte man in einem Jura-Forum vertiefen und nicht bei Winfuture.

Und wenn man Gesetze nicht kennt, dann sollte man sich auch nicht dazu äußern.
0

#22 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.639
  • Beigetreten: 13. Oktober 06
  • Reputation: 315
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Köln

geschrieben 26. April 2012 - 21:27

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 26. April 2012 - 21:23)

Noch einmal: Juristische Fragen sollte man in einem Jura-Forum vertiefen und nicht bei Winfuture.

Und wenn man Gesetze nicht kennt, dann sollte man sich auch nicht dazu äußern.

das kennst du den Unterschied wohl selbst nicht in dem Bezug wo es hier im Beitrag geht

Dieser Beitrag wurde von nobody is perfect bearbeitet: 26. April 2012 - 21:42

0

#23 Mitglied ist offline   Holger_N 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.009
  • Beigetreten: 11. September 10
  • Reputation: 459
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 27. April 2012 - 17:38

Ist doch egal, welches Gesetz da im Speziellen greift. Wenn es eine Schriftart in den gängigen Portalen für Schriftarten nicht kostenlos zum Download gibt, sondern nur zum kaufen, dann kann man erstmal davon ausgehen, dass man die auch nicht einfach so verteilen darf. Schriftarten wie Swiss oder Ähnliche sind allerdings leicht veränderte "Nachbauten". Meist reichen die aber aus bzw. fällt es nicht auf. (Bei der Swiss ist es möglicherweise sogar nur ein minimaler Laufweiten- und/oder Kerningunterschied)

Eine Schriftart als Solches hat aber auch nichts mit Geschmacksmuster zu tun. Wenn ich eine Marke entwickle und ich den Markennamen in einer ganz bestimmten Schriftart in einer ganz bestimmten Farbe mit einer ganz bestimmten Formgebung schreibe, dann definiere ich natürlich die Schriftart, die Farbe und wenn es allen Ansprüchen für ein Geschmacksmuster genügt und ich das eingetragen kriege, dann darf ich diese Schriftart in dieser Farbe mit dieser Form nur ganz alleine benutzen.

Das hat aber überhaupt nichts mit dem Eigentum der Font-Datei der reinen Schriftart, die dabei benutzt wird zu tun.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 27. April 2012 - 17:58

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
1

#24 _Volume Z_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. April 2012 - 21:15

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 27. April 2012 - 17:38)

Eine Schriftart als Solches hat aber auch nichts mit Geschmacksmuster zu tun.

Nun ja...

In Deutschland ist der Schriftzeichenschutz dem Geschmacksmusterschutz unterstellt. Nur in Ausnahmefällen kann von einem Urheberrechtsschutz von Schriftarten die Rede sein.

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 27. April 2012 - 17:38)

Wenn ich eine Marke entwickle

Offenbar ist nicht jede Schriftart gleich eine Marke. Helvetica wiederum schon.
0

#25 Mitglied ist offline   Holger_N 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.009
  • Beigetreten: 11. September 10
  • Reputation: 459
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 28. April 2012 - 01:24

Beitrag anzeigenZitat (Volume Z: 27. April 2012 - 21:15)



Da geht es nicht um das Eigentum der Schriftart als Fontdatei, worum es ja prinzipiell in diesem Thread geht, sondern um den Schutz eines Werkes, dass man mit einer bestimmten Schriftart herstellt. Wenn ich eine Schriftart erfinde, herstelle, und verkaufe. Dann hat das mit einem Geschmacksmuster nichts zu tun. Wenn jemand die Schrift kauft und damit arbeitet, irgendein künstlerisches Logo damit erstellt, dann kann er dieses Logo als Geschmacksmuster schützen lassen. Da ist dann meine erfundene Schriftart natürlich definiert für sein geschütztes Logo und nur er darf dann meine Schriftart in dieser künstlerischen Form verwenden.
Diese ganze Geschmacksmustergeschichte hat aber überhaupt nichts mit meinem Eigentum an der Schrift als solches zu tun. Er darf die Schriftart nicht einfach so kopieren und weiterverschenken. Tut er es doch, dann ist das nicht erlaubt aber es ist einfach nur mir gegenüber ein Eigentumsdelikt. Ein Vergehen gegen seine Geschmacksmusterschützerei wäre es, wenn noch ein Anderer die künstlerische Art und Weise seines Logos nachmacht. Derjenige könnte dann aber widerum sogar die Schriftart ganz legal gekauft haben.
Was bei der Helvetica mit der Marke beschrieben ist, hieße in meinem Beispiel nichts Anderes, als dass ich meiner erfundenen Schriftart einen Namen gebe und diesen Namen als Marke eintragen lasse. Dass jemand eine Schriftart, die mir gehört, aber nicht einfach so verteilen darf, ist aber auch wieder unabhängig von der Marke. Dann darf noch wieder ein anderer Schriftartenerfinder nur nicht seine Schrift unter dem Namen meiner Marke verkaufen.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 28. April 2012 - 01:26

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
0

Thema verteilen:


  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0